Nach #ZeroCovid-Kundgebung: Repression gegen Aktivisten

Am 10. April 2021 fol­gten in Anbe­tra­cht der Covid-19-Pan­demie über 120 Men­schen dem Aufruf des Bünd­nis „Zero Covid Saar­land“ zu ein­er Kundge­bung auf den Saar­brück­er Lud­wigsplatz für einen sol­i­darischen Lock­down. Die Kundge­bung fand im Rah­men des inter­na­tionalen Aktion­stags der Kam­pagne #Zero­Covid statt.

Mehrere Per­so­n­en aus dem Spek­trum soge­nan­nter „Coro­na-Rebellen“ störten die Ver­samm­lung und macht­en auch Fotos von Demon­stri­eren­den. Von der Polizei blieben die Stören­den weit­ge­hend unbe­hel­ligt. Bekan­nter­maßen gehören zum Kreis der „Coro­na-Rebellen“ auch einige saar­ländis­che Nazis, die in der Ver­gan­gen­heit wieder­holt Bilder von poli­tis­chen Gegner*innen macht­en und in Inter­net­foren teil­ten. In den entsprechen­den Foren und Telegram-Kanälen wird offen zur Gewalt gegen poli­tis­che Gegner*innen aufgerufen — bis hin zum Mord. Nicht zulet­zt die Ermor­dung eines jun­gen Tankstel­lenkassier­ers in Idar-Ober­stein hat gezeigt, dass diesen Aufrufen auch Tat­en folgen.

Um sich vor solchen Gefahren zu schützen wur­den bei dem Fahrzeug, welch­es die Laut­sprecher­an­lage trans­portierte, während der Kundge­bung die Kennze­ichen unken­ntlich gemacht. Gegen den Fahrzeughal­ter wurde durch die Repres­sions­be­hör­den ein Ermit­tlungsver­fahren eröffnet und, nach­dem ein Straf­be­fehl wegen des Vor­wurfs der Urkun­den­fälschung nicht akzep­tiert wurde, lan­det der Fall nun sog­ar vor Gericht.

Alexan­der Breser, Press­esprech­er der Antifa Saar / Pro­jekt AK hierzu:

Die erhobe­nen Vor­würfe sind schlicht kon­stru­iert und dürften poli­tisch motiviert sein. Der Fahrzeughal­ter wollte sich gegen die Bedro­hung durch selb­ster­nan­nte „Coro­na-Rebellen“ schützen. Dass die Polizei ihre Auf­gabe eher darin sieht, ein­er Kundge­bung von Gewerkschafter*innen und Antifaschist*innen Steine in den Weg zu leg­en beziehungsweise Aktivist*innen im Nach­gang abzus­trafen über­rascht uns nach Jahrzehn­ten der Erfahrung mit der Saar­ländis­chen Polizei nicht.“

Anquatschversuch durch den VS in Homburg

Während in Saar­brück­en am kom­menden Sam­stag der Bun­desparteitag der NPD stat­tfind­en soll und die Nazi-Kam­er­ad­schaft „Nationaler Wider­stand Zweibrück­en“ für den 14. März zu ein­er Demon­stra­tion in der Zweibrück­er Innen­stadt aufruft, hat der saar­ländis­che Ver­fas­sungss­chutz offen­bar nichts besseres zu tun, als eine junge Antifaschistin zu belästi­gen und einzuschüchtern. Nur so lässt sich erk­lären, dass eine junge Frau aus Hom­burg, die sich aktiv gegen Nazis ein­set­zt, in den ver­gan­genen Tagen mas­siv von dem Inlands­ge­heim­di­enst bedrängt wurde.

Die Betrof­fene hat sich kom­plett richtig ver­hal­ten, jede Zusam­me­nar­beit mit dem Geheim­di­enst ver­weigert und sich an die Antifa Saar / Pro­jekt AK gewandt. Wir haben wegen des skan­dalösen Vorge­hens des Ver­fas­sungss­chutzes auch eine Pressemit­teilung her­aus­gegeben und unsere Forderung nach der ersat­zlosen Abschaf­fung der Behörde wieder­holt. Was der Ver­fas­sungss­chutz mit seinen Anquatschver­suchen bezweckt und wie ihr damit umge­hen soll­tet, wenn ihr selb­st betrof­fen seid, kön­nt ihr hier nachlesen.

Inzwis­chen ist auf linksunten.indymedia.org ein aus­führlich­er Bericht zu dem Vor­fall erschienen, den wir an dieser Stelle doku­men­tieren: Weit­er­lesen

Berufung verworfen – Saarbrücker Prügelpolizist geht in Revision

In sein­er zweit­en Sitzung am ver­gan­genen Don­ner­stag, den 16.7.2015, hat das Landgericht Saar­brück­en die Beru­fung des in erster Instanz verurteil­ten Saar­brück­er Prügelpolizis­ten ver­wor­fen. Das Urteil des Amts­gerichts Saar­brück­en vom Novem­ber 2014 wurde bestätigt, der ehe­ma­lige Ange­hörige der Saar­brück­er BFE (Beweis­sicherungs- und Fes­t­nah­meein­heit) und zwis­chen­zeitlich in die Wache in der Karcher­straße ver­set­zte Beamte wurde zu ein­er achtzehn­monati­gen Gefäng­nis­strafe, aus­ge­set­zt zur Bewährung, und ein­er Zahlung von 2000 Euro Schmerzens­geld an den von ihm niedergeschla­ge­nen Antifaschis­ten verurteilt. Dage­gen hat der Beamte nun sein let­ztes möglich­es Rechtsmit­tel ein­gelegt und ist in Revi­sion gegan­gen. Weit­er­lesen

Bericht vom ersten Prozess gegen den Prügelpolizisten

Wie bere­its kurz ver­meldet, endete der Prozess gegen den Saar­brück­er Prügelpolizis­ten am 13. Novem­ber 2014 mit ein­er Verurteilung zu 18 Monat­en Haft, aus­ge­set­zt zur Bewährung und ein­er Zahlung von Schmerzens­geld. Der Beamte der Saar­brück­er BFE (Beweis­sicherungs- und Fes­t­nah­meein­heit), der am 29.7.2013 im Umfeld der Nazi-Mah­nwache für den Kriegsver­brech­er Erich Priebke einen antifaschis­tis­chen Gegen­demon­stran­ten nieder­schlug, ist in Beru­fung gegangen.

Die Beru­fungsver­hand­lung find­et am 10.7.2015 vor dem Saar­brück­er Landgericht statt. Weit­er­lesen

Polizeieinsatz in Lebach! Betroffene bitte bei uns melden!

Am Mon­tag, dem 18. Mai 2015 kam es in Lebach im Zuge der Proteste gegen den Auf­marsch der extrem recht­en und NPD-dominierten “Saar­län­der gegen Salafis­ten” (Sage­Sa) zu mehreren Polizeiein­sätzen gegen Antifaschist_innen. Neben vier Inge­wahrsam­nah­men, zahlre­ichen Per­son­alien­fest­stel­lun­gen und mehreren Platzver­weisen kam es auch zum Ein­satz von Pfef­fer­spray und Schlagstöcken.

Wir möcht­en alle Betrof­fe­nen dieser Ein­sätze bit­ten, mit uns Kon­takt aufzunehmen, um das weit­ere Vorge­hen bess­er koor­dinieren zu können.

Soll­tet ihr eine Vor­ladung zur Polizei bekom­men, beste­ht keine Verpflich­tung dieser Folge zu leis­ten und auch wir, die Rote Hil­fe und unsere Anwälte rat­en davon drin­gend ab.

Hier find­et ihr noch ein­mal die wichtig­sten Infos zum Umgang mit polizeilich­er Repression!

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Weit­ere Infor­ma­tio­nen, Broschüren etc. sind auf der Home­page der Roten Hil­fe zu finden:

Recht­shil­fe & Was tun wenn’s brennt

 

Bericht zum Prozess am 6. Mai 2015

Am ver­gan­genen Mittwoch, den 6. Mai, wurde ein saar­ländis­ch­er Antifaschist vom Saar­brück­er Amts­gericht erstin­stan­zlich zu ein­er Bewährungsstrafe verurteilt.
Dem Aufruf der Antifa Saar / Pro­jekt AK, den Prozess kri­tisch zu begleit­en und Sol­i­dar­ität mit dem Angeklagten zu zeigen, fol­gten über 20 Per­so­n­en. Die Jus­tiz ver­suchte die Prozessbeobachter_innen durch penible Ein­lasskon­trollen einzuschüchtern. Daran anknüpfend beobachtete die poli­tis­che Polizei (Staatss­chutz) den Prozessver­lauf und die Unterstützer_innen genau.

Zu Beginn des Prozess­es ver­las der Anklagte eine Prozesserk­lärung, Weit­er­lesen

Aufruf zum Prozessbesuch am 6. Mai 2015

Update 05. Mai 2015: Für den morgi­gen Prozess wur­den vom Gericht beson­dere “Sicher­heit­san­forderun­gen” angekündigt. Diese umfassen einen “geson­dert gesicherten Bere­ich” um den Sitzungssaal 1, der nur nach vorheriger Durch­suchung betreten wer­den darf. Darüber hin­aus wer­den im Gerichtssaal keine Mobil­tele­fone, Fotoap­pa­rate, Com­puter etc. sowie “gefährlich erscheinende Gegen­stände” zuge­lassen und müssen vor Ort abgegeben wer­den. Aus diesem Grund empfehlen wir keine Handys etc. mit zur Ver­hand­lung zu nehmen, da diese bei den Wacht­meis­tern hin­ter­legt wer­den müssen.

Wir sind hier, um uns zu entschuldigen…

20150506_Aufruf-Prozess

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Am 6. Mai soll einem Genossen vor dem hiesi­gen Amts­gericht der Prozess gemacht wer­den. Die Staat­san­waltschaft wirft ihm vor, in der Sil­vester­nacht 2013/2014 eine Polizeistreife im Saar­brück­er Nauwieser Vier­tel mit Feuer­w­erk ange­grif­f­en, sowie am Rande eines Nazi­auf­marschs im Mai 2014 in Völk­lin­gen einen Polizis­ten mit ein­er Fah­nen­stange geschla­gen zu haben. Die staatlichen Repres­sion­sor­gane wollen das Bild eines gewalt­täti­gen Ran­dalier­ers zeich­nen, der in seinem Hass auf die Repräsen­tan­ten des Staates auch vor mas­siv­er Gewalt nicht zurückschrecke.

für jede Straßen­schlacht, jeden Wider­spruch, und was son­st noch unschön war…

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Donnerstag, 13. November 2014: Aufruf zum Prozessbesuch

Prozess gegen prügelnden Polizisten / Antifaschist als Nebenkläger

Update 12.11.2014:
Für den morgi­gen Prozess wur­den vom Gericht beson­dere “Sicher­heit­san­forderun­gen” angekündigt. Diese umfassen einen “geson­dert gesicherten Bere­ich” um den Sitzungssaal 3, der nur nach vorheriger Durch­suchung betreten wer­den darf. Darüber hin­aus wer­den im Gerichtssaal keine Mobil­tele­fone, Fotoap­pa­rate, Com­put­er etc. sowie “gefährlich erscheinende Gegen­stände” zuge­lassen und müssen vor Ort abgegeben wer­den. Aus diesem Grund empfehlen wir keine Handys etc. mit zur Ver­hand­lung zu nehmen, da diese bei den Wacht­meis­tern hin­ter­legt wer­den müssen.

20130904demosb-145Ja, tat­säch­lich; so wie es aussieht kommt es zu einem Prozess vor dem Saar­brück­er Amts­gericht gegen einen der uni­formierten Schläger vom 29. Juli 2013. Damals ver­hin­derten über 200 Antifaschist_innen eine Kundge­bung von Nazis aus dem Umfeld der NPD und der Stur­m­di­vi­sion Saar vor dem ital­ienis­chen Kon­sulat im Nauwieser Vier­tel in Saar­brück­en. Aber auch die Auswe­ichkundge­bung der ca. 20 Nazis für den in Ital­ien verurteil­ten und unter Hausar­rest ste­hen­den — mit­tler­weile ver­stor­be­nen — NS-Kriegsver­brech­er Erich Priebke vor der Europa­ga­lerie wurde erfol­gre­ich ange­gan­gen. Die Kundge­bung musste aufgelöst und die Priebke-Jünger in Polizeibussen aus der Stadt esko­rtiert wer­den. Im Grunde genom­men ein erfol­gre­ich­er Tag aus antifaschis­tich­er Sicht, wenn es nicht wieder, wie so oft, zu gewalt­täti­gen Angrif­f­en der Polizei auf die demon­stri­eren­den Antifaschist_innen gekom­men wäre. Ein junger Gegen­demon­strant wurde durch einen geziel­ten Schlag mit dem Ein­satz­s­tock ins Gesicht so schw­er ver­let­zt, dass er kurzzeit­ig das Bewusst­sein ver­lor und in ein Kranken­haus gebracht wer­den musste. Weit­er­lesen

Pressemitteilung: Neonazi-Marsch von Polizeikräften durchgesetzt – Antifaschistischer Protest wird kriminalisiert

Neon­azi-Marsch von Polizeikräften durchge­set­zt – Antifaschis­tis­ch­er Protest wird kriminalisiert

Am let­zten Sam­stag, den 10. Mai 2014 fand in Völk­lin­gen ein Auf­marsch von 24 Neon­azis statt. Über 200 Antifaschist_innen demon­stri­erten an diesem Tag in unmit­tel­bar­er Nähe der Neon­azis gegen deren men­schen­ver­ach­t­ende Ide­olo­gie. Ver­suche den Auf­marsch der Neon­azis zu stop­pen wur­den — teil­weise mit bru­taler Gewalt – durch die Polizei zer­schla­gen. Eine Gruppe von ca. 40 Antifaschist_innen wurde über mehrere Stun­den lang in einem Polizeikessel festgehalten.
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Pressemitteilung: Nach Naziübergriff — LKA kriminalisiert Antifaschisten

Nach Naz­iüber­griff: LKA krim­i­nal­isiert Antifaschisten

Am Mon­tag, den 5.5.2014 führte das Lan­deskrim­i­nalamt des Saar­lan­des eine Haus­durch­suchung bei einem Antifaschis­ten in Saar­brück­en durch. Vorge­wor­fen wird dem Betrof­fe­nen an der Veröf­fentlichung von Namen und Bild­ma­te­r­i­al bekan­nter Nazis­chläger aus dem Umfeld der Saar­brück­er Fußball­szene beteiligt gewe­sen zu sein.

Im August 2013 kam es zu einem Über­griff in der Saar­brück­er Innen­stadt, bei welchem Neon­azis drei junge Antifaschist_innen nach Ver­lassen der Diskothek „Garage“ tätlich ange­grif­f­en hat­ten. Obwohl Polizeibeamte den Über­griff beobachtet hat­ten, sind die beteiligten Schläger bis heute nicht belangt wor­den. Die Antifa-Saar / Pro­jekt AK informierte damals die Öffentlichkeit über den Angriff und die daran beteiligten Nazis.
(Artikel vom 27. August 2013: Rechter Über­griff in Saar­brück­er Innen­stadt)
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