Heute morgen fand am Amtsgericht in Saarbrücken ein Prozess wegen „Landfriedensbruch“ gegen mehrere Antifaschisten aus dem Umfeld des selbstverwalteten Jugendzentrums Neunkirchen statt. Vorgeworfen wurde ihnen am 13. Januar 2008 den, zu diesem Zeitpunkt in Neunkirchen ansässigen, Naziladen „First Class Streetwear“ mit Steinen und Farbe angegriffen zu haben. Der heutige Prozess wurde von ungefähr 60 Antifaschist_innen begleitet, die Solidarität mit den Angeklagten zeigten. Weiterlesen
Schlagwort-Archive: Prozess
Greift ein gegen Naziterror, staatlichen und alltäglichen Rassismus – Verfassungsschutz abschaffen!
Greift ein gegen Naziterror, staatlichen und alltäglichen Rassismus – Verfassungsschutz abschaffen!
Am 17. April 2013 wird in München der Prozess gegen das NSU-Mitglied Beate Zschäpe sowie vier der Unterstützer beginnen: Ralf Wohlleben, Holger Gerlach, Carsten Schultze und André Eminger.
Ein breites antifaschistisches Bündnis ruft deshalb zu einer bundesweiten Großdemonstration in München am Samstag vor Prozessbeginn auf.
Im November 2011 wurde bekannt, dass die rassistischen und mörderischen Taten der Nazis des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) sieben Jahre lang unter den Augen der Sicherheitsbehörden begangen wurden. Sie haben zehn Menschen ermordet und zwei Sprengstoffanschläge verübt. In den Medien wurde der Begriff „Döner-Morde“ geprägt und die Sonderkommission gab sich den Namen „Bosporus“. Damit schloss die Polizei von Anfang an rassistische Hintergründe der Morde aus, behandelte die Opfer wie Täter und ermittelte in Richtung organisierter „Ausländer-Kriminalität“.
Weiterlesen
Aufruf zum Prozessbesuch! Gemeinsam gegen staatliche Repression!
Im Dezember 2012 soll vor dem Saarbrücker Amtsgericht mehreren Antifaschisten der Prozess gemacht werden.
Vorgeworfen wird ihnen Landfriedensbruch. Sie sollen in der Nacht des 13. Januar 2008 an einem Angriff auf den von Torsten Staudacher betriebenen Naziladen „First Class Streetwear“ im saarländischen
Neunkirchen beteiligt gewesen sein, in dessen Verlauf die Schaufenster des Ladens zu Bruch gingen und die Fassade besprüht wurde.
Wir rufen dazu auf, am Freitag den 14.12.2012 um 9:00 Uhr zahlreich zum Amtsgericht in Saarbrücken zu kommen und die Angeklagten durch unsere Anwesenheit im Gerichtssaal zu unterstützen. Bitte informiert Euch regelmäßig auf unserer Homepage über den genauen Termin und haltet euch auf dem Laufenden.
Kurze Stellungnahme zum nicht stattgefundenen Prozess am Freitag, dem 17. Dezember 2010 – Der Aufruf zum Prozessbesuch bleibt bestehen!
Am Freitag dem 17. Dezember 2010 sollte in Saarbrücken ein Prozess gegen mehrere Antifaschisten stattfinden. Zu dem Prozess haben wir im Vorfeld dazu aufgerufen die Angeklagten im Gerichtssaal zu unterstützen.
Mittwochs erreichte uns dann die Nachricht, dass die Verhandlung seitens des Gerichts wegen „Sicherheitsbedenken“ abgesagt wurde. Auf genauere Nachfrage hieß es, dass im großen Gerichtssaal die Heizungsanlage ausgefallen sei und deshalb aufgrund der zu erwarteten Menge an Prozessbesucher_innen keine adäquaten Räumlichkeiten zur Verfügung stünden.
Und tatsächlich haben wir zu diesem Prozess relativ stark mobilisiert, wollten wir ihn doch gemeinsam mit einem Teil der Angeklagten nutzen, um einerseits auf die skandalösen Ermittlungsmethoden der Polizei in diesem Fall aufmerksam zu machen und zum anderen auch auf das aktuelle Treiben des Thorsten Staudacher mit seinem Naziladen „First Class Streetwear“ in Bexbach einzugehen. So informierten wir auf verschiedenen Veranstaltungen im gesamten südwestdeutschen Raum über den anstehenden Prozess und seine Hintergründe. In der aktuellen Ausgabe der Roten Hilfe Zeitung ist ein dreiseitiger Artikel von uns zu dem Thema erschienen und in den vier Wochen vor Prozessbeginn haben wir 5.000 Flugblätter mit dem Aufruf zum Prozessbesuch verteilt.
Wir möchten uns an dieser Stelle bereits bei allen bedanken, die auf verschiedenste Weise ihre Solidarität mit den Angeklagten zum Ausdruck gebracht haben. Die Absage des ursprünglich anberaumten Prozesstermins ändert nichts an unserem Aufruf daran teilzunehmen und vielleicht gelingt es uns mit Eurer Hilfe noch ein paar mehr Leute dazu zu bewegen die Verhandlung direkt zu verfolgen.
So ärgerlich es nun auch insbesondere für die Angeklagten ist, (die die Sache sicherlich gerne „hinter sich gebracht“ hätten), so schön war es, dass der kurzfristig organisierte Soli-Tresen für alle, die sich ihren geplanten Besuch im Saarland nicht vermiesen lassen wollten so reibungslos stattfand und sich zu einer durchaus vorzeigbaren Party mit über 80 Gästen entwickelte.
Von uns aus nochmal: Es war schön mit Euch! Gerne wieder! Danke an alle die uns unterstützt haben!
Der neue Prozesstermin wird von uns bekannt gegeben, sobald er feststeht!
Antifa Saar / Projekt AK
23. Dezember 2010
Wichtig: Prozesstermin wurde verschoben
Der Prozesstermin am Freitag, 17.12.2010 wurde abgesagt und findet voraussichtlich im Januar 2011 statt. Der neue Termin wird rechtzeitig auf unserer Homepage bekannt gegeben.
Naziläden dichtmachen! Gemeinsam gegen staatliche Repression!
Aufruf zum Prozessbesuch:
Am 17. Dezember 2010 soll vor dem Saarbrücker Amtsgericht mehreren Antifaschisten der Prozess gemacht werden. Vorgeworfen wird ihnen Landfriedensbruch. Sie sollen in der Nacht des 13. Januar 2008 an einem Angriff auf den Naziladen „First Class Streetwear“ im saarländischen Neunkirchen beteiligt gewesen sein, in dessen Verlauf die Schaufenster des Ladens zu Bruch gingen und die Fassade besprüht wurde.
Wir rufen dazu auf am Morgen des 17. Dezember 2010 um 8.30 Uhr zahlreich zum Amtsgericht in Saarbrücken zu kommen und die Angeklagten durch unsere Anwesenheit im Gerichtssaal zu unterstützen.
Bitte informiert Euch regelmäßig auf unserer Homepage über die genaue Uhrzeit oder kurzfristige Änderungen.
Download Flyer: Naziläden dichtmachen! Gemeinsam gegen staatliche Repression!
Saarbrücker Zeitung: “Streit um Gedenken an getöteten Ghanaer”
Saarbrücker Zeitung vom 6.Oktober 2005
Streit um Gedenken an getöteten Ghanaer
Prozess um ungenehmigte Tafel am Saarlouiser Rathaus: Angeklagter streitet Beteiligung ab
Vor vier Jahren wurde eine Gedenktafel für den ermordeten Flüchtling Yeboah ohne Erlaubnis am Saarlouiser Rathaus angeklebt. Gestern kam es zum Prozess gegen den mutmaßlichen Verantwortlichen der Aktion.
Saarbrücken. Formal geht es nur um Sachbeschädigung: Die Stadt Saarlouis klagte auf Schadenersatz gegen den Veranstalter eines “Antifaschistischen Aktionstages” in Saarlouis im Jahr 2001. Der 29-jährige Saarbrücker soll dafür verantwortlich sein, dass nach der von ihm angemeldeten Kundgebung eine Gedenktafel am Saarlouiser Rathaus angebracht wurde. Da diese Aktion von der Stadt Saarlouis nicht genehmigt war, ließ sie die Tafel kurzerhand wieder entfernen und klagte. Gestern, vier Jahre nach der Aktion, fand der Prozess vor dem Saarbrücker Amtsgericht statt. Der Angeklagte stritt die Verantwortung für das Anbringen der Tafel ab: “Ich habe mit der Anbringung der Platte nichts zu tun. Aber ich finde die Aktion gut.” Mit der Gedenkplatte wollten die Demonstranten, ein loser Zusammenschluss aus mehreren antifaschistischen Gruppen, des grausamen Mordes an Samuel Yeboah im September 1991 gedenken. Der junge Mann aus Ghana war damals bei einem Brandanschlag in Saarlouis ums Leben gekommen. Im Prozess bestritt der Angeklagte, dass er von der Platte gewusst habe. Er habe lediglich eine Kundgebung in der Französischen Straße in Saarlouis angemeldet und geleitet. Als es danach noch zu einer spontanen Demonstration gekommen sei, habe er nicht gewusst, dass diese das Anbringen einer Gedenktafel am Rathaus zum Ziel hatte. Er selbst sei auch nicht beim Ankleben der Platte dabei gewesen, sondern erst später dazugekommen, weil er noch Lautsprecher und Teile einer Ausstellung nach der Kundgebung im Auto habe verstauen müssen. Der einzige Zeuge, der zum Prozess geladen war, der leitende Polizist am Tag der Demonstration, sagte jedoch aus, dass er den Angeklagten sehr wohl am Ort des Geschehens gesehen habe. “Ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass das nicht in Ordnung ist, was dort geschieht und dass es wahrscheinlich eine Anzeige geben werde, aber er hat nur gelächelt und mit den Schultern gezuckt.” Das Urteil soll am 27. Oktober gesprochen werden. Der Streit um das Andenken an Yeboah wird wohl noch weiter gehen. “Wir wollen, dass es an zentraler, öffentlicher Stelle in Saarlouis ein Gedenken an den ermordeten Yeboah gibt”, sagte der Angeklagte nach dem Prozess. Unterstützt wird er von der Antifa Saar und der Aktion Dritte Welt Saar, die am Mittwoch einen runden Tisch mit allen Beteiligten angeregt hatte. ut
Saarbrücker Zeitung: “Prozess um Gedenktafel am Rathaus”
Saarbrücker Zeitung vom 6.Oktober 2005
Prozess um Gedenktafel am Rathaus
Stadt Saarlouis klagt gegen Veranstalter des “Antifaschistischen Aktionstages” von 2001 Weil er eine Gedenktafel für den 1991 ermordeten Flüchtling Yeboah am Saarlouiser Rathaus anschlug, muss sich heute ein Mann vor dem Amtsgericht Saarbrücken wegen Schadenersatz verantworten.
Saarlouis/Saarbrücken. An ein brutales Verbrechen wollte ein “Antifaschistisches Bündnis” 2001 in Saarlouis mit einer Gedenktafel erinnern: Den Mord an dem ghanesischen Flüchtling Samuel Yeboah, der am 19. September 1991 bei einem Brandanschlag in einem Asylbewerberheim bei Fraulautern ums Leben kam. Deshalb brachten Mitglieder mehrerer antifaschistischer Gruppen eine Gedenktafel anlässlich des zehnten Todestages Yeboahs am Saarlouiser Rathaus an. Diese Tafel hing damals allerdings nur wenige Stunden. Dann wurde sie auf Anweisung des damaligen Oberbürgermeisters Hans-Joachim Fontaine (CDU) wieder entfernt. Begründung: Es gebe keine Genehmigung für das Anbringen der Tafel und die Fassade des Rathauses sei denkmalgeschützt. Aus diesem Grund erstattete die Stadt Anzeige wegen Sachbeschädigung.
Heute, vier Jahre nach der Aktion, kommt es zum Prozess vor dem Saarbrücker Amtsgericht. Wie das Gericht mitteilte, klagt die Stadt Saarlouis auf Schadenersatz gegen den Veranstalter des “antifaschistischen Aktionstages” zum zehnjährigen Todestag Yeboahs. Durch das Entfernen der Gedenkplatte mit der Aufschrift “In Erinnerung an Samuel Yeboah, Flüchtling aus Ghana, am 19.9.1991 durch einen rassistischen Brandanschlag in Saarlouis ermordet”, sei der Stadt ein finanzieller Schaden entstanden.
Bei der Menschenrechtsorganisation “Aktion Dritte Welt Saar” sorgt die Klage und der heute stattfindende Prozess für Verärgerung. “Ich habe kein Verständnis für diesen Prozess. Die Stadt Saarlouis sollte stolz darauf sein, dass es noch Menschen mit Zivilcourage gibt, die die Mauer des Schweigens nicht hinnehmen”, sagt Gertrud Selzer vom Vorstand. Die Aktion fordert von der Stadt Saarlouis, sie möge ihre Klage zurückziehen. Außerdem solle der Oberbürgermeister gemeinsam mit allen Interessierten einen runden Tisch veranstalten, in dem Vorschläge für eine neue Gedenktafel erarbeitet werden sollen. Denn bis heute erinnere nichts in Saarlouis an den Flüchtling Samuel Yeboah. “Stattdessen rühmt sich die Stadt, Geburtsort des Generals Paul von Lettow-Vorbeck zu sein”, kritisiert Gertrud Selzer. Dieser sei 1904 maßgeblich an der gezielten Ermordung von tausenden Hereros im heutigen Namibia beteiligt gewesen. ut
Presseerklärung zur Einstellung des Verfahrens wegen der Gedenktafel für Samuel Yeboah
Verfahren wegen Gedenktafel nun endlich eingestellt — Aber noch immer erinnert nichts in der Saarlouiser Innenstadt an Samuel Yeboah
Am 19. September 2001 führte ein antifaschistisches Bündnis in Saarlouis eine Kundgebung zur Erinnerung an den 1991 bei einem rassistischen Brandanschlag ermordeten Samuel Yeboah durch. Bei der Kundgebung wurde zum Kampf gegen Neonazis, Geschichtsrevisionismus und Rassismus aufgerufen. Im Anschluss an die Kundgebung wurde am Saarlouiser Rathaus eine Gedenktafel angebracht, die der damalige Oberbürgermeister Fontaine noch am gleichen Tag in einer vollkommen unüberlegten Aktion wieder abreißen ließ. Gegen den Anmelder der Kundgebung erstattete OB Fontaine Anzeige wegen “Gemeinschädlicher Sachbeschädigung”.
Das Verfahren wurde nun durch den zuständigen Richter beim Amtsgericht Saarlouis eingestellt. Damit hat ein weiteres unsägliches Kapitel in der Chronik der Peinlichkeiten und Absurditäten der Stadt Saarlouis im Umgang mit AntifaschistInnen und AntirassistInnen ein Ende gefunden. So wurde schon im September 2001 und in den darauf folgenden Monaten das Verhalten der Stadtverwaltung, insbesondere des Herrn Fontaine, stark kritisiert und auch die regionalen und überregionalen Medien berichteten darüber, dass im Jahr des “Aufstands der Anständigen” aktive Antifaschisten nun sogar für das Anbringen einer Gedenktafel bestraft werden sollen. Zahlreiche Gruppen und Einzelpersonen solidarisierten sich mit dem Betroffenen in einem offenen Brief. In ganz Saarlouis und darüber hinaus waren Plakate zu sehen mit einem Abbild der Gedenktafel, die Herr Fontaine gewaltsam entfernen ließ und der Aufschrift: “In Erinnerung an Samuel Yeboah — Flüchtling aus Ghana — am 19.9.1991 durch einen rassistischen Brandanschlag in Saarlouis ermordet”.
Der Prozess im Juni 2003 endete bereits nach wenigen Minuten in einem Eklat, als der Angeklagte bereits nach den ersten sechs Worten seiner Prozesserklärung durch den Richter unterbrochen wurde, der nicht zulassen wollte, dass “die Antifa in seinem Gerichtssaal eine Show abziehe”. Daraufhin kam es zu Protesten der anwesenden ZuschauerInnen und die Gerichtsverhandlung wurde abgesagt. Nun, gut 1 ½ Jahre später wurde das Verfahren eingestellt. Ein Sprecher der Antifa Saar erklärte hierzu:
“Natürlich werten wir die Einstellung des Verfahrens als einen kleinen Erfolg unserer Öffentlichkeitsarbeit. An dieser Stelle sei auch allen Unterstützerinnen und Unterstützern noch mal gedankt. Aber machen wir uns nichts vor, an Samuel Yeboah erinnert noch immer nichts in der Innenstadt und neonazistisches Gedankengut tritt zur Zeit in der Bevölkerung so deutlich zu Tage, wie schon lange nicht mehr. Außerdem gibt es zur Zeit noch zahlreiche weitere Verfahren gegen saarländische Antifaschisten”.
Die Antifa Saar wird auch in Zukunft gegen staatlichen Rassismus, Neonazismus und Antisemitismus angehen. Außerdem fordern wir die Einstellung aller Verfahren gegen AntifaschistInnen und AntirassistInnen!
Antifa Saar / Projekt AK
Pressemitteilung zum Prozess gegen den Mörder von Ahmed S. vom 14.Januar 2003
Kritik an Gerichtsverhandlung und Polizeieinsatz
Deutliche Kritik haben die ProzessbeobachterInnen der Antifa Saar, die den Prozess gegen den Neonazi Carlos Neu am Saarländischen Landgericht gestern und heute verfolgten. Höhepunkt des Prozesses und der Gerichtsverhandlung, im Rahmen derer konstant versucht wurde eine “fremdenfeindliche” Motivation für den Mord an Ahmed S. auszublenden, stellten das heutige Gerichtsurteil und insbesondere dessen Begründung dar. Bezeichnend und skandalös ist zudem die Tatsache, dass nach Urteilsverkündung im Gerichtsaal und später auf dem Gelände mit massivem Polizeiaufgebot gegen BesucherInnen und trauernde Angehörige vorgagangen wurde.
Schon im Vorfeld des Prozesses wurde deutlich, dass dieser Prozess von seiten der Staatsanwaltschaft entpolitisiert werden sollte. Die massive Kritik, die an den saarländischen Sicherheitsbehörden nach dem Mord an Ahmed S. in der Öffentlichkeit laut wurde, sollte untergraben und der rassistisch motivierte Mord in eine unpoltische Tat verwandelt werden.
Bereits in der Vergangenheit gelangten immer wieder Meldungen darüber in die Öffentlichkeit, wie offizielle Stellen versuchen Gewalttaten militanter Nenazis im Saarland zu verschleiern und zu vertuschen. Verschleiert und verharmlost wurde auch die Rolle von Carlos Neu als Mitglied einer Neonazigruppe, welche schon in den Jahren zuvor durch regelrechte Hetzjagden auf Nichtdeutsche während des Sulzbacher Salzbrunnenfest auffiel. Nicht thematisiert wurde die Rolle der sogenannten “Freien Kameradschaften”, also Gruppen von militanten Rechten, welche sich im Saarland in verschiedenen Regionen zusammenschließen, um bestimmte Gegenden, wie beispielsweise Markplätze etc. zu national befreiten Zonen zu erklären und dies auch militant zur Umsetzung führen. Stattdessen wurde ein rassistisch motivierter Mord geschickt in eine “Kirmesschlägerei” mit Todesfolge umgewandelt und somit der Höhpunkt einer staatlichen Politik der Bagatellisierung rechter Gewalt im Saarland erreicht. Wohlwissend, dass die Angehörigen und ZuschauerInnen des Prozesses diesen Skandal nicht ohne Protest hinnehmen würden, wurde die vierstündige Verhandlungspause bis zur Urteilsverkündung genutzt, um massiv Polizeikräfte in das Gerichtsgbäude zu entsenden, die jedweiligen Protest verhindern sollten. Neben der Präsenz von rund zehn Justizvollzugsbeamten und 12 Bereitschaftspolizisten im Gerichtsaal, waren verdeckt weitere 50 Polizisten -darunter Bereitschaftspolizei, behelmtes Sondereinsatzkommando, Zivilfahnder, Staatsschutzbeamte sowie Polizeihundestaffel und ein Polzeivideodokumentationstrupp- vor Ort. Nach Ende der Gerichtsverhandlung protestierten einige Anwesende lautstark gegen dieses Urteil, worauf hin oben genannte Einsatzkräfte gegen die Menschen, darunter auch Freunde sowie die trauernden Familienanghörigen körperlich vorgingen und versuchten diese ruhig zu stellen. Weitere BesucherInnen und ProzessbeobachterInnen wurden unter Einwirkung körperlicher Gewalt aus dem dem Gebäude gedrängt.
Die Antifa Saar protestiert auf‘s Heftigste gegen den durchgeführten Polizeieinsatz und appeliert an MedienvertreterInnen und den Rest einer kritischen Öffentlichkeit, nicht schweigend hinzunehmen, dass Taten rechter Gruppierungen oder Personen bagatellisiert oder entpolitisiert werden.
ANTIFA SAAR