Nachtrag: Skandalöser Prozess gegen Antifaschisten endet mit Einstellung

Heute mor­gen fand am Amts­gericht in Saar­brück­en ein Prozess wegen „Land­friedens­bruch“ gegen mehrere Antifaschis­ten aus dem Umfeld des selb­stver­wal­teten Jugendzen­trums Neunkirchen statt. Vorge­wor­fen wurde ihnen am 13. Jan­u­ar 2008 den, zu diesem Zeit­punkt in Neunkirchen ansäs­si­gen, Naziladen „First Class Streetwear“ mit Steinen und Farbe ange­grif­f­en zu haben. Der heutige Prozess wurde von unge­fähr 60 Antifaschist_innen begleit­et, die Sol­i­dar­ität mit den Angeklagten zeigten. Der Prozess fand unter erhöht­en Sicher­heitsvorkehrun­gen statt, so mussten die Prozess­be­such­er ihre Taschen leeren und einen Met­allde­tekor passieren. Unmit­tel­bar nach dem Prozess­be­ginn wurde nach einem Rechts­ge­spräch zwis­chen Richter, Staat­san­waltschaft und den Vertei­di­gern vere­in­bart, das Ver­fahren einzustellen. Grund dafür war, dass die Beweis­mit­tel für eine Verurteilung niemals aus­gere­icht hät­ten. Die Kosten der Angeklagten fall­en kom­plett der Staatskasse zur Last. Dem Prozess waren skan­dalöse polizeiliche Ermit­tlun­gen voraus­ge­gan­gen – so kon­stru­ierte die Polizei einen Zusam­men­hang mit einem Brand in ein­er Dix­ie-Toi­lette, bei dem ein Mann schw­er ver­let­zt wurde und ließ sich so ausufer­nde Ermit­tlungsmeth­o­d­en, wie ver­suchte Raster­fah­n­dung, Haus­durch­suchun­gen und Telekom­mu­nika­tion­süberwachun­gen genehmigen.

Sara Jost (Press­esprecherin der Antifa Saar/Projekt AK): „Es ist beze­ich­nend, dass die Polizei nicht in der Lage ist, die jährlich stat­tfind­en­den Bran­dan­schläge auf Wohn­häuser in Völk­lin­gen, mit ver­mut­lich frem­den­feindlichen Hin­ter­grund, aufzuk­lären oder gar zu ver­hin­dern. Stattdessen scheut die Polizei aber keine Mühen, um aus ein­er zer­störten Fen­ster­scheibe eine ver­suchte schwere Brand­s­tiftung zu kon­stru­ieren und berechtigten antifaschis­tis­chen Protest zu krim­i­nal­isieren. Dieses Vorge­hen ist skan­dalös und abzulehnen.“

Antifa Saar / Pro­jekt AK

Saar­brück­en, den 14. Dezem­ber 2012