Berufung verworfen – Saarbrücker Prügelpolizist geht in Revision

In sein­er zweit­en Sitzung am ver­gan­genen Don­ner­stag, den 16.7.2015, hat das Landgericht Saar­brück­en die Beru­fung des in erster Instanz verurteil­ten Saar­brück­er Prügelpolizis­ten ver­wor­fen. Das Urteil des Amts­gerichts Saar­brück­en vom Novem­ber 2014 wurde bestätigt, der ehe­ma­lige Ange­hörige der Saar­brück­er BFE (Beweis­sicherungs- und Fes­t­nah­meein­heit) und zwis­chen­zeitlich in die Wache in der Karcher­straße ver­set­zte Beamte wurde zu ein­er achtzehn­monati­gen Gefäng­nis­strafe, aus­ge­set­zt zur Bewährung, und ein­er Zahlung von 2000 Euro Schmerzens­geld an den von ihm niedergeschla­ge­nen Antifaschis­ten verurteilt. Dage­gen hat der Beamte nun sein let­ztes möglich­es Rechtsmit­tel ein­gelegt und ist in Revi­sion gegan­gen. Der Griff nach diesem let­zten Stro­hhalm erk­lärt sich wohl daraus, dass die vom Landgericht bestätigte Vorstrafe die Ent­las­sung aus dem Polizei­di­enst sowie den Ver­lust aller Pen­sion­sansprüche bedeuten würde.

Dem Aufruf von Antifa Saar / Pro­jekt AK und …resist! Saar­brück­en, den Prozess kri­tisch zu begleit­en, waren etwas mehr als ein Dutzend Antifaschist_innen gefol­gt. Im Zuschauer­raum befan­den sich außer­dem etwa 20 Polizeikolleg_innen des Angeklagten.

Den Tather­gang betr­e­f­fend gab es in den bei­den Sitzun­gen der Beru­fungsver­hand­lung wenig Neues. Inter­es­san­ter war da schon eher das Zutage­treten der Ver­hal­tens- und Arbeitsweise der Polizei in solchen Sit­u­a­tio­nen. Polizeizeu­gen gaben teils offen zu, dass es gängige Prax­is ist, Ein­satzberichte voneinan­der abzuschreiben, selb­st wenn sie das Geschehen über­haupt nicht mit­bekom­men haben. Was viele von ihnen dann als „Gedächt­nis­stütze“ beze­ich­neten, führte, wie schon so oft, dazu, dass ursprünglich gegen den Antifaschis­ten ermit­telt wurde, der vom angeklagten Polizis­ten niedergeschla­gen wurde. Die daran anknüpfende Frage von Gericht und Staat­san­waltschaft an den Angeklagten und den Zeu­gen, der den zweit­en Bericht zu Ungun­sten des Neben­klägers ver­fasst hat­te, ob sie die Wahrheit gesagt hät­ten, wenn das Video nicht aufge­taucht wäre und let­z­tendlich das Opfer auf der Anklage­bank gesessen hätte, quit­tierten diese mit Herum­druck­sen und der Aus­sage „Ich denke schon“.

Des weit­eren ließ sich beobacht­en, dass die Polizeizeug_innen sich im Ver­gle­ich zur ersten Instanz in ihren Aus­sagen bess­er abges­timmt hat­ten. So beschrieben dies­mal mehrere Beamt_innen eine dif­fuse Gefahren­lage, Belei­di­gun­gen und aggres­sive Stim­mung seit­ens der Antifaschist_innen, welchen das Gericht aber keinen Glauben schenk­te. Den Vogel schoss mal wieder ein Beamter der Saar­brück­er Karcherwache ab, der wie schon im ersten Ver­fahren Lynchjus­tiz durch die Antifaschist_innen befürchtete.

Dif­fus wirk­ten auch die Erk­lärun­gen einiger Beamten, inklu­sive des Angeklagten, sie wüssten nicht, was mit ihren Ein­satzbericht­en geschehe oder dass Ermit­tlun­gen ein­geleit­et wer­den, wenn in diesen straf­bare Hand­lun­gen Drit­ter beschrieben werden.

Ob die ein­gelegte Revi­sion erfol­gre­ich ist, bleibt abzuwarten. Während des gesamten Prozess­es war jedoch deut­lich zu erken­nen, dass das Gericht ger­adezu pein­lichst darauf bedacht war, keine Revi­sion­s­gründe aufkom­men zu lassen und das Ver­fahren möglichst trans­par­ent zu hal­ten. So machte der Richter schon zu Beginn klar, dass er keines­falls den Ein­druck erweck­en wolle, dass undurch­sichtige Absprachen im Hin­terz­im­mer getrof­fen würden.

Fast zwei Jahre nach den Ereignis­sen um die Naz­imah­nwache in Saar­brück­en bleiben somit etwa ein Dutzend eingestell­ter Ver­fahren gegen Antifaschis­ten, ein verurteil­ter Neon­azi und ein noch nicht recht­skräftig verurteil­ter Polizist. Ob und wie dieses Urteil das Ver­hal­ten der Polizei ändern wird, bleibt abzuwarten – ste­ht doch grund­sät­zlich zu befürcht­en, dass eine Verurteilung unter dem herrschen­den (Straf)-Recht und die damit ver­bun­de­nen Sank­tio­nen wie Frei­heit­sentzug oder eben der Job­ver­lust besten­falls dazu führen, dass das Ver­trauen der „Unbescholte­nen“ in die Rechtsstaatlichkeit wieder­hergestellt oder gestärkt wird. Schließlich ist der „böse Bulle“ ja zur Rechen­schaft gezo­gen wor­den. Keines­falls lässt sich jedoch glaub­haft machen, dass Ein­sicht in das verübte Unrecht oder gar Besserung des Ver­hal­tens in der Regel zu den Fol­gen des Strafvol­lzugs gehörten. Dies gilt selb­stver­ständlich auch im Falle von Beamten, denen im Dienst der Schlag­stock etwas lock­er sitzt. So ver­wun­dert es auch kaum, dass der nun in der Beru­fungsin­stanz erneut verurteilte Polizist bis heute in seinem Ver­hal­ten keine Fehler erken­nen will. Dass ein auf Bewährung verurteil­ter, an der Waffe aus­ge­bilde­ter (Ex)-Polizist ohne Job und ohne Unrechts­be­wusst­sein die Gesamt­si­t­u­a­tion zum Besseren wen­det, darf bezweifelt wer­den. In diesem Lichte ist es dann auch fol­gerichtig, dass bei der saar­ländis­chen Polizei im Gesamten und auf der Karcherwache im Beson­deren offen­bar keine Besserung erwartet wer­den darf. Derzeit laufen mehrere Ver­fahren gegen saar­ländis­che Beamte in unter­schiedlichen Fällen, darunter ein Beamter der Karcherwache, dem eben­falls Ver­fol­gung Unschuldiger, mehrfache Kör­per­ver­let­zung, Rezept­be­trug sowie eine Schein­er­schießung seines Opfers vorge­wor­fen werden.

 

Fly­er zur Polizeige­walt am 29.7.2013

Video des Angriffs

Bericht zum ersten Prozess am 13.11.2014