Prozess gegen prügelnden Polizisten / Antifaschist als Nebenkläger
Update 12.11.2014:
Für den morgigen Prozess wurden vom Gericht besondere “Sicherheitsanforderungen” angekündigt. Diese umfassen einen “gesondert gesicherten Bereich” um den Sitzungssaal 3, der nur nach vorheriger Durchsuchung betreten werden darf. Darüber hinaus werden im Gerichtssaal keine Mobiltelefone, Fotoapparate, Computer etc. sowie “gefährlich erscheinende Gegenstände” zugelassen und müssen vor Ort abgegeben werden. Aus diesem Grund empfehlen wir keine Handys etc. mit zur Verhandlung zu nehmen, da diese bei den Wachtmeistern hinterlegt werden müssen.
Ja, tatsächlich; so wie es aussieht kommt es zu einem Prozess vor dem Saarbrücker Amtsgericht gegen einen der uniformierten Schläger vom 29. Juli 2013. Damals verhinderten über 200 Antifaschist_innen eine Kundgebung von Nazis aus dem Umfeld der NPD und der Sturmdivision Saar vor dem italienischen Konsulat im Nauwieser Viertel in Saarbrücken. Aber auch die Ausweichkundgebung der ca. 20 Nazis für den in Italien verurteilten und unter Hausarrest stehenden — mittlerweile verstorbenen — NS-Kriegsverbrecher Erich Priebke vor der Europagalerie wurde erfolgreich angegangen. Die Kundgebung musste aufgelöst und die Priebke-Jünger in Polizeibussen aus der Stadt eskortiert werden. Im Grunde genommen ein erfolgreicher Tag aus antifaschisticher Sicht, wenn es nicht wieder, wie so oft, zu gewalttätigen Angriffen der Polizei auf die demonstrierenden Antifaschist_innen gekommen wäre. Ein junger Gegendemonstrant wurde durch einen gezielten Schlag mit dem Einsatzstock ins Gesicht so schwer verletzt, dass er kurzzeitig das Bewusstsein verlor und in ein Krankenhaus gebracht werden musste. Weiterlesen