Pressemitteilung: Neonazis prügeln Demo-Teilnehmer ins Krankenhaus

Saar­louis / Dillin­gen, den 28.09.2011
Nach Demon­stra­tion gegen Ras­sis­mus in Saar­louis — Neon­azis prügeln Demo-Teil­nehmer ins Krankenhaus

Wie erst jet­zt bekan­nt wurde, wur­den am ver­gan­genen Sam­stag min­destens zwei Men­schen Opfer neon­azis­tis­ch­er Attack­en in Saar­louis und Dillin­gen. Bei den Tätern han­delt es sich um Mit­glieder der Nazi-Kam­er­ad­schaft „Stur­m­di­vi­sion Saar“, die ihren Schw­er­punkt im saar­ländis­chen Dillin­gen hat. Bere­its während der Auf­tak­tkundge­bung der Demon­stra­tion anlässlich des 20. Todestages von Samuel Yeboah am Sam­stag Nach­mit­tag ver­sucht­en Mit­glieder dieser Kam­er­ad­schaft am Rande zu provozieren. Nach Infor­ma­tio­nen der Antifa Saar / Pro­jekt AK kam es auch schon im Vor­feld der Demon­stra­tion durch diese Gruppe zu einem Angriff auf einen anreisenden Teil­nehmer in Saar­louis. Weit­er­lesen

Bericht: 200 Teilnehmer_innen bei Demonstration in Gedenken an Samuel Yeboah in Saarlouis

In Gedenken an den vor 20 Jahren durch einen ras­sis­tis­chen Bran­dan­schlag ermorde­ten Flüchtling Samuel Yeboah fand am ver­gan­genen Sam­stag eine Demon­stra­tion gegen Ras­sis­mus und deutschen Nation­al­is­mus in der Saar­louis­er Alt­stadt statt. Die rund 200 Teilnehmer_innen macht­en fast drei Stun­den auf das nach wie vor fehlende öffentliche Gedenken an die Tat und den gesellschaftlichen Kon­text, in dem diese entste­hen kon­nte, aufmerk­sam. Weit­er­lesen

Pressemitteilung: Gedenkdemo an Samuel Yeboah mit 200 Teilnehmer_innen in Saarlouis

Saar­brück­en, den 25.09.2011
Gedenkde­mo an Samuel Yeboah mit 200 Teilnehmer_innen

Anlässlich des 20 Todestages von Samuel Yeboah erin­nerten am gestri­gen Sam­stag knapp 200 Men­schen mit ein­er mehrstündi­gen Kundge­bung und Demon­stra­tion in Saar­louis an die Ermor­dung des Flüchtlings aus Ghana. Die Teilnehmer_innen forderten eine Gedenk­tafel in der Stadt und ein Umdenken in der Flüchtlingspolitik. 

Auf der Auf­tak­tkundge­bung in der Franzö­sis­chen Straße sprach Peter Nobert als Vertreter des saar­ländis­chen Flüchtlingsrats und der Aktion 3. Welt Saar. Er forderte die Schließung des Flüchtlingslagers Lebach, in dem zahlre­iche Men­schen unter unwürdi­gen Bedin­gun­gen unterge­bracht sind. Ein Vertreter des Bünd­nis Buntes Hom­burg the­ma­tisierte in seinem Beitrag das kollek­tive Ver­drän­gen, wie es im Fall Samuel Yeboah zu beobacht­en ist. Die Antifa Saar / Pro­jekt AK machte in ihrem Rede­beitrag auf den uni­ver­sal­is­tis­chen Ursprung des anti­ras­sis­tis­chen Gedankens aufmerk­sam und warnte davor, diesen durch kul­tur­rel­a­tivis­tis­che Auf­fas­sun­gen aufzuwe­ichen und ins Gegen­teil zu verkehren. Weit­er­lesen

Pressemitteilung: Vor 20 Jahren wurde Samuel Yeboah durch einen rassistischen Brandanschlag in Saarlouis ermordet

Vor 20 Jahren wurde Samuel Yeboah durch einen ras­sis­tis­chen Bran­dan­schlag in Saar­louis ermordet

Am Ort des Geschehens wur­den am gestri­gen Mon­tag Mor­gen von ein­er Gruppe Antifaschist_innen Blu­men niedergelegt und ein Gedenkstein tem­porär aufgestellt. Die Antifa Saar / Pro­jekt AK fordert ein würdi­ges Gedenken und ruft für den kom­menden Sam­stag zu ein­er Demon­stra­tion in Saar­louis auf. Weit­er­lesen

20. Jahrestag der Ermordung Samuel Yeboahs – zugesandter Kurzbericht eines Antifaschisten

Heute ist der 19.September 2011. Vor genau 20 Jahren wurde Samuel Yeboah in Saar­louis Opfer eines ras­sis­tis­chen Bran­dan­schlages. Gegen 3:30 Uhr mor­gens war in dem Asylbewerber_Innenheim in Saar­louis Fraulautern mit Hil­fe eines flüs­si­gen Brennstoffs Feuer gelegt wor­den. Bis heute ist nicht ganz klar ob Samuel, der heute 47 Jahre alt wäre, ver­sucht hat­te durch das bren­nende Trep­pen­haus zu flücht­en oder ob er bere­its aus dem Haus hin­aus­gekom­men war und ver­suchen wollte anderen Men­schen zu helfen. Weit­er­lesen

20. Todestag von Samuel Yeboah – Demonstration gegen Rassismus und deutschen Nationalismus am 24.09.2011

Franzö­sis­che Straße (Pavil­lon) — Saar­louis — 14.00 Uhr

Aufruf [PDF]Fly­er A6 [PDF]Plakat [PDF]

Aufruf zur Demonstration:
Am 19. Sep­tem­ber 1991 fiel Samuel Kofi Yeboah in Saar­louis einem ras­sis­tis­chen Bran­dan­schlag zum Opfer. Er ist eines der ersten Opfer ras­sis­tis­ch­er Gewalt in West­deutsch­land nach der Wiedervere­ini­gung. Anlässlich seines nahen­den 20. Todestags wollen wir mit ein­er Aktion­srei­he an Samuel Yeboah, dessen Mörder_innen nie gefasst wur­den, würdig erin­nern und den ras­sis­tis­chen All­t­ag in der Bun­desre­pub­lik und Europa thematisieren.
Wir knüpfen hier­mit an Aktiv­itäten anlässlich des 5., 10. und 15. Todestags an. Am 10. Todestag hiel­ten mehrere anti­ras­sis­tis­che Grup­pen eine Gedenkver­anstal­tung ab, in deren Ver­lauf am Rathaus in Saar­louis eine schwere Stein­plat­te zum Gedenken an Yeboah ange­bracht wurde. Die Stadt fühlte sich durch das Gedenken offen­bar gestört und prozessierte sowohl auf straf- als auch auf zivil­rechtlichem Weg gegen die Anbringung der Gedenk­tafel und bekam vor Gericht Schadenser­satz zuge­sprochen. Weit­er­lesen

Rote Hilfe Zeitung: “Kein Stein des Anstoßes? Wie eine Stadt sich nicht erinnern will”

Rote Hil­fe Zeitung 01/2006

 

Kein Stein des Anstoßes? Wie eine Stadt sich nicht erin­nern will

Saar­louis erstre­it­et 134,50 Euro — für das Ent­fer­nen eines Gedenksteins. Nur um nicht daran erin­nern zu müssen, daß 1991 hier der Flüchtling Samuel Yeboah ermordet wurde

 

Man gibt sich gerne weltof­fen und koket­tiert unge­niert mit dem “Saar­voire vivre”, schließlich ver­spricht in Saar­louis schon der Name franzö­sis­ches Flair. 40.000 Ein­wohn­er, das Herz von Mar­chall Ney, den Napoleon wegen Ver­rats hin­richt­en ließ, eine Einkaufs- und Flanier­meile mit ele­gan­ten Bou­tiquen und schick­en Restau­rants und eine Alt­stadt, deren Kneipen ihren Teil zum Ruf der “heim­lichen Haupt­stadt” des Saar­lands beige­tra­gen haben, sollen Besuch­er lock­en. Doch kein Idyll ist vol­lkom­men, zwis­chen Blu­menkü­beln und Biergärten hat es braune Stellen. Saar­lautern, wie die Recht­en die Stadt nach der offiziellen Beze­ich­nung aus dem “Dut-zend­jähri­gen Reich” immer noch nen­nen, gilt als faschis­tis­che Hochburg und Organ­i­sa­tion­ss­chw­er­punkt der regionalen neo­faschis­tis­chen Szene an der Saar.

 

Dieser braune Sumpf kostete in der Nacht vom 18. auf den 19. Sep­tem­ber 1991 ein Men­schen­leben. Bei einem Bran­dan­schlag auf eine Asyl­be­wer­berun­terkun­ft starb der 26jährige Samuel Yeboah. Damit wurde dem im Saar­land leben­den Ghanaer eine mak­abere Ehre zuteil: er war nach der Wiedervere­ini­gung das erste Todes­opfer ras­sis­tis­ch­er Über­griffe in den alten Bun­deslän­dern. Er blieb nicht das let­zte. Dies hielt die Regierung, die damals noch in Bonn saß, nicht von der fak­tis­chen Abschaf­fung des Grun­drechts auf Asyl ab.

 

Obwohl auf Hin­weise, die zur Ergrei­fung des Täters führen soll­ten, eine Beloh­nung von 20.000 DM aus­ge­set­zt wurde, kon­nten die Mörder nie gefaßt wer­den, es kamen keine Hin­weise aus der Bevölkerung. Daran änderte auch eine Demon­stra­tion von antifaschis­tis­chen Grup­pen, die an den Tod von Samuel Yeboah erin­nerte, nichts. Andere Dinge dage­gen änderten sich sehr wohl: Dank der von offizieller Seite ver­fol­gten Strate­gie der “akzep­tieren­den Sozialar­beit” wuchs in den kom­menden Jahren die Neon­aziszene in “Saar­lautern” beträchtlich an. Fünf Jahre nach dem Tod von Samuel Yeboah zogen die Recht­en mit 100 Mann durch die Saar­louis­er Innen­stadt — die erste, aber bei weit­em nicht die let­zte Demon­stra­tion recht­sex­tremer Gesin­nung am Ort. Zynisch vor diesem Hin­ter­grund der Kom­men­tar des zuständi­gen Sozialar­beit­ers, der meinte, es sei bess­er, die Nazis wür­den “durch die Stadt marschieren, statt Häuser anzuzün­den.” In den fol­gen­den Jahren kam es immer wieder zu Zusam­men­stößen und mas­siv­en Auseinan­der­set­zun­gen zwis­chen antifaschis­tis­chen Grup­pen, die zum fün­ften Jahrestag des Todes von Samuel Yeboah eine Gedenkkundge­bung ver­anstal­tet hat­ten, und den neuen Nazis. Die kon­nten ihre Stel­lung in “Saar­lautern” hal­ten und aus­bauen. Dabei kam ihnen auch zugute, daß man von offizieller Seite den Antifa-Grup­pen ent­ge­gen arbeit­ete, die Bünd­nis­grü­nen ihnen die angemieteten Räum­lichkeit­en kündigten und die linken Grup­pen mas­siv­er Repres­sion aus­ge­set­zt waren. Obwohl sich die Antifa Saar­louis danach auflöste, gab es auch in den näch­sten Jahren immer wieder einzelne Veranstaltungen.

 

Eine der größten Aktio­nen war die Kundge­bung zum 10. Todestag von Samuel Yeboah. Mehr als 150 Men­schen waren den Aufrufen der Antifa Saar und weit­er­er Grup­pierun­gen gefol­gt und trafen sich in der Saar­louis­er Innen­stadt. Nach dem Ende der Kundge­bung formierte sich eine spon­tane Demon­stra­tion zum Rathaus. Dort wurde von nicht erkan­nten Demon­stran­ten eine Stein­plat­te an der Fas­sade des Gebäudes ange­bracht, die an den jun­gen Mann erin­nern sollte, der Asyl gesucht hat­te und im Saar­land durch einen Bran­dan­schlag gestor­ben war.

 

Die mas­sive Stein­plat­te, die offen­sichtlich in pro­fes­sioneller Aus­führung von einem Stein­metz ange­fer­tigt wor­den war, trug die Inschrift “IN ERINNERUNG AN SAMUEL YEBOAH, FLÜCHTLING AUS GHANA, AM 19.9.1991 DURCH EINEN RASSISTISCHEN BRANDANSCHLAG IN SAARLOUIS ERMORDET”.

 

Mit dieser Art von Erin­nerung kon­nten allerd­ings die Ver­ant­wortlichen im Saar­louis­er Rathaus nicht viel anfan­gen. Nur wenige Stun­den hing die Gedenk­tafel für den ermorde­ten Ghanaer, bis Ober­bürg­er­meis­ter Fontaine (CDU) sie ent­fer­nen ließ. Doch genügte es dem Stad­to­ber­haupt nicht, die Mah­nung zu beseit­i­gen, es erstat­tete Strafanzeige gegen den Anmelder der Antifa-Kundge­bung. Kon­se­quenz: Eine Geld­strafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro wurde verhängt.

 

Als Begrün­dung heißt es im Straf­be­fehl: “Die Staat­san­waltschaft beschuldigt Sie, am 19.9.2001 in Saar­louis gemein­schaftlich rechtswidrig öffentliche Denkmäler beschädigt oder zert­sört zu haben, indem sie zwis­chen 19.15 Uhr und 19.30 Uhr auf­grund eines gemein­sam gefassten Tatentschlusses zusam­men mit unbekan­nten Mit­tätern im arbeit­steili­gen Ver­hal­ten an die unter Denkmalschutz ste­hende Rathaus­fas­sade im Ein­gangs­bere­ich eine rote Sand­stein­plat­te 40 x 40 cm groß und ca. 8 kg schw­er, mit­tels eines schnell här­tenden Spezialk­le­bers anbracht­en, die in der Folge nur durch den kraftvollen Ein­satz von Werkzeu­gen ent­fer­nt wer­den kon­nte, wobei die Rathaus­fas­sade beschädigt wurde”, “Verge­hen gemäß §§ 303, 304, 25 II StGB” (Rechtschreibfehler im Original).

 

Dabei hat die heim­liche Haupt­stadt des Saar­lands kein prinzip­ielles Prob­lem mit Gedenk­tafeln für Ver­stor­bene: An den Gen­er­al Paul­von Let­tow-Vor­beck, dessen Geburt­sort zu sein sich die Stadt geschme­ichelt rüh­men darf, erin­nert sehr wohl eine Tafel. Gut sicht­bar in der Fußgänger­zone, an dem Haus in dem Let­tow-Vor­becks Wiege stand, kann der geneigte Spaziergänger fol­gende Lobeshymne lesen: “Der unbe­siegte rit­ter­liche Vertei­di­ger Deutsch-Ostafrikas im Weltkriege 1914–1918 Gen­er­al von Let­tow-Vor­beck wurde am 20. 3. 1870 in diesem Hause geboren.” Gen­er­al Paul von Let­tow-Vor­beck war 1904 maßge­blich an der geziel­ten Ermor­dung von tausenden Hereros im heuti­gen Namib­ia beteiligt und im 1. Weltkrieg ver­ant­wortlich für den ver­lus­tre­ichen Hin­hal­tekrieg in Deutsch-Ostafri­ka, dem heuti­gen Tansa­nia — was aber nicht auf der Tafel ver­merkt ist.

 

Gegen den Straf­be­fehl ließ der Beklagte durch seinen Anwalt Ein­spruch ein­le­gen. Bre­ite Unter­stützung fand er dabei durch die Anit­fa Saar und weit­ere Grup­pierun­gen, die Unter­schriften sam­melten, offene Briefe ver­faßten, flächen­deck­end Plakate mit dem Bild der ent­fer­n­ten Gedenk­tafel klebten, Flug­blät­ter verteil­ten und Ver­anstal­tun­gen organ­isierten. Durch diese Aktio­nen wurde eine Öffentlichkeit hergestellt, die zumin­d­est dafür sorgte, daß die Stadt Saar­louis die Gedenk­tafel her­aus­gab, der Forderung nach Ein­stel­lung des Ver­fahrens kam man indes nicht nach.

 

Und so fand im Juni 2003 in Saar­louis der Straf­prozeß statt. Die Sicher­heitsvorkehrun­gen waren streng, doch das kon­nte die große Gruppe von mehr als 60 Per­so­n­en nicht abschreck­en, die durch Anwe­sen­heit Unter­stützung demon­stri­erte. Demon­stri­ert wurde an diesem Tag im Gerichtssaal in Saar­louis noch mehr — näm­lich poli­tis­ches Bewußt­sein. Der Angeklagte nutzte die Gele­gen­heit, um ein State­ment abzugeben, damit kon­nte sich allerd­ings der Richter nicht anfre­un­den und ver­suchte die Erk­lärung zu unterbinden.

 

Ein Unter­fan­gen, daß den laut­stark bekun­de­ten Unmut der anwe­senden Fre­unde, Bekan­nten und Unter­stützer her­vor­rief, was wiederum zum Abbruch der Ver­hand­lung führte. Er lasse aus seinem Gerichtssaal keine Show­bühne für die Antifa machen, begrün­dete der Richter sein Vorge­hen. 18 Monate später wurde das Ver­fahren dann eingestellt. Eigentlich hätte das der Schlußpunkt in diesem Trauer­spiel um das ver­weigerte Erin­nern sein müssen, doch so schnell woll­ten die Ver­ant­wortlichen im Rathaus sich nicht geschla­gen geben. Es wurde Zivilk­lage erhoben, um die Kosten für das Ent­fer­nen der Tafel einzutreiben.

 

Und so wurde am 6. Okto­ber 2005 erneut über die uner­wün­schte Gedenk­tafel für den ermorde­ten Asyl­be­wer­ber Samuel Yeboah ver­han­delt. Dies­mal allerd­ings in Saar­brück­en und nicht in Saar­louis. Knapp drei Wochen später erg­ing das Urteil: 134,50 Euro sollte der junge Mann, der vor mehr als vier Jahren in Saar­louis eine Ver­anstal­tung gegen das Vergessen angemeldet hat­te, an die Stadt bezahlen. Eine Summe, die laut Presseerk­lärung, die “Aktion 3. Welt” übern­immt, die damit ver­bun­den zu Spenden auf ein eigens ein­gerichtetes Kon­to aufruft. 2006 jährt sich der gewalt­same Tod des jun­gen Afrikan­ers zum fün­fzehn­ten Mal. Doch auch das ist noch immer kein Grund für die Stadt “Saar-lautern”, irgend­wo an die Nacht zu erin­nern, in der das Asyl­be­wer­ber­heim bran­nte. So als wäre es nicht geschehen, wenn man nur nicht darüber spricht…

 

Antifa Saar weit­ere Infos: www.antifasaar.de.vu

 

Die Rote Hil­fe unter­stützte den Betrof­fe­nen im ersten Prozeß, dem Strafver­fahren. Für das Zivil­ver­fahren um die Kosten der Ent­fer­nung der Gedenk­tafel kann die Rote Hil­fe laut ihrer Satzung keine Unter­stützungszahlun­gen leis­ten, ruft aber zu Spenden auf das Kon­to der Ini­tia­tive auf:

 

Spenden

Spendenkon­to für Prozeß- und Anwaltskosten

Vere­in für kom­mu­nika­tives Wohnen & Leben Kon­ton­um­mer: 900 11 537

BLZ: 590 501 01 Sparkasse Saarbrücken

Ver­wen­dungszweck: Gedenktafelprozeß

Saarbrücker Zeitung: “Streit um Gedenken an getöteten Ghanaer”

Saar­brück­er Zeitung vom 6.Oktober 2005

 

Stre­it um Gedenken an getöteten Ghanaer

Prozess um ungenehmigte Tafel am Saar­louis­er Rathaus: Angeklagter stre­it­et Beteili­gung ab

 

Vor vier Jahren wurde eine Gedenk­tafel für den ermorde­ten Flüchtling Yeboah ohne Erlaub­nis am Saar­louis­er Rathaus angek­lebt. Gestern kam es zum Prozess gegen den mut­maßlichen Ver­ant­wortlichen der Aktion.

 

Saar­brück­en. For­mal geht es nur um Sachbeschädi­gung: Die Stadt Saar­louis klagte auf Schaden­er­satz gegen den Ver­anstal­ter eines “Antifaschis­tis­chen Aktion­stages” in Saar­louis im Jahr 2001. Der 29-jährige Saar­brück­er soll dafür ver­ant­wortlich sein, dass nach der von ihm angemelde­ten Kundge­bung eine Gedenk­tafel am Saar­louis­er Rathaus ange­bracht wurde. Da diese Aktion von der Stadt Saar­louis nicht genehmigt war, ließ sie die Tafel kurz­er­hand wieder ent­fer­nen und klagte. Gestern, vier Jahre nach der Aktion, fand der Prozess vor dem Saar­brück­er Amts­gericht statt. Der Angeklagte stritt die Ver­ant­wor­tung für das Anbrin­gen der Tafel ab: “Ich habe mit der Anbringung der Plat­te nichts zu tun. Aber ich finde die Aktion gut.” Mit der Gedenkplat­te woll­ten die Demon­stran­ten, ein los­er Zusam­men­schluss aus mehreren antifaschis­tis­chen Grup­pen, des grausamen Mordes an Samuel Yeboah im Sep­tem­ber 1991 gedenken. Der junge Mann aus Ghana war damals bei einem Bran­dan­schlag in Saar­louis ums Leben gekom­men. Im Prozess bestritt der Angeklagte, dass er von der Plat­te gewusst habe. Er habe lediglich eine Kundge­bung in der Franzö­sis­chen Straße in Saar­louis angemeldet und geleit­et. Als es danach noch zu ein­er spon­ta­nen Demon­stra­tion gekom­men sei, habe er nicht gewusst, dass diese das Anbrin­gen ein­er Gedenk­tafel am Rathaus zum Ziel hat­te. Er selb­st sei auch nicht beim Ankleben der Plat­te dabei gewe­sen, son­dern erst später dazugekom­men, weil er noch Laut­sprech­er und Teile ein­er Ausstel­lung nach der Kundge­bung im Auto habe ver­stauen müssen. Der einzige Zeuge, der zum Prozess geladen war, der lei­t­ende Polizist am Tag der Demon­stra­tion, sagte jedoch aus, dass er den Angeklagten sehr wohl am Ort des Geschehens gese­hen habe. “Ich habe ihn darauf aufmerk­sam gemacht, dass das nicht in Ord­nung ist, was dort geschieht und dass es wahrschein­lich eine Anzeige geben werde, aber er hat nur gelächelt und mit den Schul­tern gezuckt.” Das Urteil soll am 27. Okto­ber gesprochen wer­den. Der Stre­it um das Andenken an Yeboah wird wohl noch weit­er gehen. “Wir wollen, dass es an zen­traler, öffentlich­er Stelle in Saar­louis ein Gedenken an den ermorde­ten Yeboah gibt”, sagte der Angeklagte nach dem Prozess. Unter­stützt wird er von der Antifa Saar und der Aktion Dritte Welt Saar, die am Mittwoch einen run­den Tisch mit allen Beteiligten angeregt hat­te. ut