Wieder einmal blamiert sich der Regionalverband Saarbrücken in der Auseinandersetzung mit der NPD. Das erneute Scheitern seiner Bemühungen, die NPD Saar aus dem Saarbrücker Schloss zu verbannen, zeugt nicht nur von mangelnder Kreativität, sondern auch von historischer Ahnungslosigkeit über seine Vergangenheit.

Ein Modell des Schlosses nach den Entwürfen Heinrich Glückerts. Zu beachten sind die geplanten NS-Parteiadler am Eingang, 1938. (siehe Fußnote 11)
Der Regionalverband hat es wieder einmal verbockt. Ließ Regionalverbandspräsident Peter Gillo am 1. Juli 2017 noch verkünden, dass das Schloss ab sofort für Neonazis gesperrt sei,1 prahlt NPD-Anwalt und stellvertretender NPD-Landesvorsitzender Peter Richter knapp 10 Tage später über Facebook schon damit, dass das Oberverwaltungsgericht diesen Beschluss in seiner Entscheidung vom 10. Juli 2017 kassiert habe. Wie auch das Verwaltungsgericht in Gießen einige Monate zuvor2 sah das Gericht in Saarlouis das Verbot einer NPD-Veranstaltung in den Räumlichkeiten des Schlosses einzig aufgrund der Verfassungsfeindlichkeit der Partei als unzulässig an. Das Grundgesetz verbiete eine solche Diskriminierung und die NPD müsse wie alle anderen Parteien behandelt werden.3 So konnte am 12.7.2017 wiederum im Saarbrücker Schloss eine NPD-Veranstaltung, die Wahl des NPD-Oberbürgermeisterkandidaten für Völklingen, stattfinden. Weiterlesen