Der Brandanschlag aus rassistischen Motiven auf eine Geflüchtetenunterkunft im September 1991 in Saarlouis wird seit November 2022 vor dem OLG Koblenz verhandelt. Angeklagt ist ein 51-jähriger Neonazi wegen des Mordes an Samuel Yeboah, 20-fachen versuchten Mordes und Brandstiftung mit Todesfolge. Überlebende und Bewohner des Hauses erhielten nach der Tat nicht die ihnen zustehende Unterstützung, sie wurden alleine gelassen mit ihren Traumatisierungen und teilweise aus Deutschland abgeschoben. Acht Überlebende nehmen als Nebenkläger an dem Gerichtsprozess teil und bringen ihre Perspektive über ihre Anwält:innen ein. Im Rahmen dieser Veranstaltung wollen wir Verlauf und Ergebnisse des Gerichtsprozesses aus Sicht von Vertreter:innen der Nebenklage beleuchten und einer antifaschistischen, kritischen Prozessbeobachtung Raum geben.
In Kooperation mit der Heinrich-Böll-Striftung Saar, CriThink! e. V. – Gesellschaft zur Förderung des kritischen Denkens und Handelns. Mit Unterstützung von Aktion 3. Welt Saar, ConnAct Saar, Seebrücke Saar.
Am 19. September 1991 wurde Samuel Kofi Yeboah in Saarlouis durch einen rassistischen Brandanschlag ermordet. Er ist eines der ersten Opfer rassistischer Gewalt in Westdeutschland nach der Wiedervereinigung. Der oder die Mörder verschütteten im Erdgeschoss des Wohnhauses Benzin und entzündeten es. Das Feuer breitete sich mit großer Geschwindigkeit über das gesamte Treppenhaus aus. Die hölzerne Treppe brannte sofort, der Fluchtweg für die Eingeschlossenen war abgeschnitten. Menschen, die im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss lebten, konnten sich über Fenster und einen Anbau retten. Zwei Bewohner retteten sich durch Sprünge aus dem Fenster und erlitten schwere Verletzungen. Der im Dachgeschoss wohnende 27-jährige Samuel Yeboah konnte sich nicht mehr vor dem Feuer in Sicherheit bringen und erlitt schwerste Verbrennungen und eine Rauchgasvergiftung. Er verstarb kurze Zeit später in einem Saarlouiser Krankenhaus. Die Ermittlungen wurden 1991 von der Polizei Saarlouis geführt und nach nur elf Monaten eingestellt, da kein Tatverdächtiger auszumachen gewesen sei.1
Nach einem Zeuginnenhinweis wurden die Ermittlungen dann 2020 überraschend wieder aufgenommen und aufgrund „gravierender Anhaltspunkte auf einen rechtsextremistischen und fremdenfeindlichen Hintergrund“2, der stets von der Saarlouiser Politik in Abrede gestellt wurde, von der Bundesanwaltschaft übernommen. Der mutmaßliche Täter soll auf einer Grillparty gegenüber einer Bekannten mit der Tat geprahlt haben, die im November 2019 zur Polizei gegangen sein soll. Es erfolgten dann bei mehreren Nazis im Raum Saarlouis Hausdurchsuchungen durch die Bundesanwaltschaft und 150 Zeug:innen, vor allem aus der Nazi-Szene, wurden bislang vernommen.3
Peter Schröder, geb. Schlappal
Schließlich wurde am 4. April 2022 Peter Werner Schlappal, der heute Schröder heißt, wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes an Samuel Yeboah verhaftet. Ihm wird vorgeworfen, den Brand „aus seiner rechtsextremistischen und rassistischen Gesinnung heraus” gelegt zu haben. Zuvor habe er sich in einer Kneipe in Saarlouis mit zwei „rechtsextremistischen Gesinnungsgenossen”, einer davon war Peter Strumpler, „unter anderem über die rassistisch motivierten Anschläge auf Unterkünfte für Ausländer in Hoyerswerda ausgetauscht” und man habe die Begehung solcher Anschläge auch in Saarlouis gutgeheißen, wie einer Mitteilung der Bundesanwaltschaft zu entnehmen ist.4
Der Prozess gegen Peter Schlappal bzw. Schröder, der seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft sitzt, soll nun am 16. November 2022 vor dem Oberlandesgericht in Koblenz beginnen. Die Anklageschrift umfasst 73 Seiten; 75 Zeug:innen sind benannt, darunter viele Nazis wie zum Beispiel auch Peter Strumpler.5Weiterlesen →
Vor dem Landgericht Saarbrücken hat am 30.01.2019 der Prozess wegen des tödlichen Brands von Wiebelskirchen begonnen. Bei dem Feuer, das von den 19 und 29 Jahre alten Angeklagten im April des vergangenen Jahres in einem Wohnhaus in der Kuchenbergstraße gelegt worden war, ist ein 38-Jähriger ums Leben gekommen. Zum Motiv der Täter heißt es im Bericht des SR:
Demnach hatten sich die beiden Beschuldigten am Tatabend in Wiebelskirchen mit einem Bekannten getroffen und Bier getrunken. Im Laufe des Treffens soll der Ältere der beiden erklärt haben, dass in dem Haus in der Kuchenbergstraße Ausländer wohnten, die seine Mutter beleidigt hätten. Wörtlich soll er gesagt haben, denen werde er es heimzahlen.
Heute morgen fand am Amtsgericht in Saarbrücken ein Prozess wegen „Landfriedensbruch“ gegen mehrere Antifaschisten aus dem Umfeld des selbstverwalteten Jugendzentrums Neunkirchen statt. Vorgeworfen wurde ihnen am 13. Januar 2008 den, zu diesem Zeitpunkt in Neunkirchen ansässigen, Naziladen „First Class Streetwear“ mit Steinen und Farbe angegriffen zu haben. Der heutige Prozess wurde von ungefähr 60 Antifaschist_innen begleitet, die Solidarität mit den Angeklagten zeigten. Weiterlesen →
Greift ein gegen Naziterror, staatlichen und alltäglichen Rassismus – Verfassungsschutz abschaffen!
Am 17. April 2013 wird in München der Prozess gegen das NSU-Mitglied Beate Zschäpe sowie vier der Unterstützer beginnen: Ralf Wohlleben, Holger Gerlach, Carsten Schultze und André Eminger.
Ein breites antifaschistisches Bündnis ruft deshalb zu einer bundesweiten Großdemonstration in München am Samstag vor Prozessbeginn auf.
Im November 2011 wurde bekannt, dass die rassistischen und mörderischen Taten der Nazis des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) sieben Jahre lang unter den Augen der Sicherheitsbehörden begangen wurden. Sie haben zehn Menschen ermordet und zwei Sprengstoffanschläge verübt. In den Medien wurde der Begriff „Döner-Morde“ geprägt und die Sonderkommission gab sich den Namen „Bosporus“. Damit schloss die Polizei von Anfang an rassistische Hintergründe der Morde aus, behandelte die Opfer wie Täter und ermittelte in Richtung organisierter „Ausländer-Kriminalität“. Weiterlesen →
Im Dezember 2012 soll vor dem Saarbrücker Amtsgericht mehreren Antifaschisten der Prozess gemacht werden.
Vorgeworfen wird ihnen Landfriedensbruch. Sie sollen in der Nacht des 13. Januar 2008 an einem Angriff auf den von Torsten Staudacher betriebenen Naziladen „First Class Streetwear“ im saarländischen
Neunkirchen beteiligt gewesen sein, in dessen Verlauf die Schaufenster des Ladens zu Bruch gingen und die Fassade besprüht wurde.
Wir rufen dazu auf, am Freitag den 14.12.2012 um 9:00 Uhr zahlreich zum Amtsgericht in Saarbrücken zu kommen und die Angeklagten durch unsere Anwesenheit im Gerichtssaal zu unterstützen. Bitte informiert Euch regelmäßig auf unserer Homepage über den genauen Termin und haltet euch auf dem Laufenden.
Am Freitag dem 17. Dezember 2010 sollte in Saarbrücken ein Prozess gegen mehrere Antifaschisten stattfinden. Zu dem Prozess haben wir im Vorfeld dazu aufgerufen die Angeklagten im Gerichtssaal zu unterstützen.
Mittwochs erreichte uns dann die Nachricht, dass die Verhandlung seitens des Gerichts wegen „Sicherheitsbedenken“ abgesagt wurde. Auf genauere Nachfrage hieß es, dass im großen Gerichtssaal die Heizungsanlage ausgefallen sei und deshalb aufgrund der zu erwarteten Menge an Prozessbesucher_innen keine adäquaten Räumlichkeiten zur Verfügung stünden.
Und tatsächlich haben wir zu diesem Prozess relativ stark mobilisiert, wollten wir ihn doch gemeinsam mit einem Teil der Angeklagten nutzen, um einerseits auf die skandalösen Ermittlungsmethoden der Polizei in diesem Fall aufmerksam zu machen und zum anderen auch auf das aktuelle Treiben des Thorsten Staudacher mit seinem Naziladen „First Class Streetwear“ in Bexbach einzugehen. So informierten wir auf verschiedenen Veranstaltungen im gesamten südwestdeutschen Raum über den anstehenden Prozess und seine Hintergründe. In der aktuellen Ausgabe der Roten Hilfe Zeitung ist ein dreiseitiger Artikel von uns zu dem Thema erschienen und in den vier Wochen vor Prozessbeginn haben wir 5.000 Flugblätter mit dem Aufruf zum Prozessbesuch verteilt.
Wir möchten uns an dieser Stelle bereits bei allen bedanken, die auf verschiedenste Weise ihre Solidarität mit den Angeklagten zum Ausdruck gebracht haben. Die Absage des ursprünglich anberaumten Prozesstermins ändert nichts an unserem Aufruf daran teilzunehmen und vielleicht gelingt es uns mit Eurer Hilfe noch ein paar mehr Leute dazu zu bewegen die Verhandlung direkt zu verfolgen.
So ärgerlich es nun auch insbesondere für die Angeklagten ist, (die die Sache sicherlich gerne „hinter sich gebracht“ hätten), so schön war es, dass der kurzfristig organisierte Soli-Tresen für alle, die sich ihren geplanten Besuch im Saarland nicht vermiesen lassen wollten so reibungslos stattfand und sich zu einer durchaus vorzeigbaren Party mit über 80 Gästen entwickelte.
Von uns aus nochmal: Es war schön mit Euch! Gerne wieder! Danke an alle die uns unterstützt haben!
Der neue Prozesstermin wird von uns bekannt gegeben, sobald er feststeht!
Der Prozesstermin am Freitag, 17.12.2010 wurde abgesagt und findet voraussichtlich im Januar 2011 statt. Der neue Termin wird rechtzeitig auf unserer Homepage bekannt gegeben.
Aufruf zum Prozessbesuch:
Am 17. Dezember 2010 soll vor dem Saarbrücker Amtsgericht mehreren Antifaschisten der Prozess gemacht werden. Vorgeworfen wird ihnen Landfriedensbruch. Sie sollen in der Nacht des 13. Januar 2008 an einem Angriff auf den Naziladen „First Class Streetwear“ im saarländischen Neunkirchen beteiligt gewesen sein, in dessen Verlauf die Schaufenster des Ladens zu Bruch gingen und die Fassade besprüht wurde.
Wir rufen dazu auf am Morgen des 17. Dezember 2010 um 8.30 Uhr zahlreich zum Amtsgericht in Saarbrücken zu kommen und die Angeklagten durch unsere Anwesenheit im Gerichtssaal zu unterstützen.
Bitte informiert Euch regelmäßig auf unserer Homepage über die genaue Uhrzeit oder kurzfristige Änderungen.
Prozess um ungenehmigte Tafel am Saarlouiser Rathaus: Angeklagter streitet Beteiligung ab
Vor vier Jahren wurde eine Gedenktafel für den ermordeten Flüchtling Yeboah ohne Erlaubnis am Saarlouiser Rathaus angeklebt. Gestern kam es zum Prozess gegen den mutmaßlichen Verantwortlichen der Aktion.
Saarbrücken. Formal geht es nur um Sachbeschädigung: Die Stadt Saarlouis klagte auf Schadenersatz gegen den Veranstalter eines “Antifaschistischen Aktionstages” in Saarlouis im Jahr 2001. Der 29-jährige Saarbrücker soll dafür verantwortlich sein, dass nach der von ihm angemeldeten Kundgebung eine Gedenktafel am Saarlouiser Rathaus angebracht wurde. Da diese Aktion von der Stadt Saarlouis nicht genehmigt war, ließ sie die Tafel kurzerhand wieder entfernen und klagte. Gestern, vier Jahre nach der Aktion, fand der Prozess vor dem Saarbrücker Amtsgericht statt. Der Angeklagte stritt die Verantwortung für das Anbringen der Tafel ab: “Ich habe mit der Anbringung der Platte nichts zu tun. Aber ich finde die Aktion gut.” Mit der Gedenkplatte wollten die Demonstranten, ein loser Zusammenschluss aus mehreren antifaschistischen Gruppen, des grausamen Mordes an Samuel Yeboah im September 1991 gedenken. Der junge Mann aus Ghana war damals bei einem Brandanschlag in Saarlouis ums Leben gekommen. Im Prozess bestritt der Angeklagte, dass er von der Platte gewusst habe. Er habe lediglich eine Kundgebung in der Französischen Straße in Saarlouis angemeldet und geleitet. Als es danach noch zu einer spontanen Demonstration gekommen sei, habe er nicht gewusst, dass diese das Anbringen einer Gedenktafel am Rathaus zum Ziel hatte. Er selbst sei auch nicht beim Ankleben der Platte dabei gewesen, sondern erst später dazugekommen, weil er noch Lautsprecher und Teile einer Ausstellung nach der Kundgebung im Auto habe verstauen müssen. Der einzige Zeuge, der zum Prozess geladen war, der leitende Polizist am Tag der Demonstration, sagte jedoch aus, dass er den Angeklagten sehr wohl am Ort des Geschehens gesehen habe. “Ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass das nicht in Ordnung ist, was dort geschieht und dass es wahrscheinlich eine Anzeige geben werde, aber er hat nur gelächelt und mit den Schultern gezuckt.” Das Urteil soll am 27. Oktober gesprochen werden. Der Streit um das Andenken an Yeboah wird wohl noch weiter gehen. “Wir wollen, dass es an zentraler, öffentlicher Stelle in Saarlouis ein Gedenken an den ermordeten Yeboah gibt”, sagte der Angeklagte nach dem Prozess. Unterstützt wird er von der Antifa Saar und der Aktion Dritte Welt Saar, die am Mittwoch einen runden Tisch mit allen Beteiligten angeregt hatte. ut