20. Todestag von Samuel Yeboah – Demonstration gegen Rassismus und deutschen Nationalismus am 24.09.2011

Franzö­sis­che Straße (Pavil­lon) — Saar­louis — 14.00 Uhr

Aufruf [PDF]Fly­er A6 [PDF]Plakat [PDF]

Aufruf zur Demonstration:
Am 19. Sep­tem­ber 1991 fiel Samuel Kofi Yeboah in Saar­louis einem ras­sis­tis­chen Bran­dan­schlag zum Opfer. Er ist eines der ersten Opfer ras­sis­tis­ch­er Gewalt in West­deutsch­land nach der Wiedervere­ini­gung. Anlässlich seines nahen­den 20. Todestags wollen wir mit ein­er Aktion­srei­he an Samuel Yeboah, dessen Mörder_innen nie gefasst wur­den, würdig erin­nern und den ras­sis­tis­chen All­t­ag in der Bun­desre­pub­lik und Europa thematisieren.
Wir knüpfen hier­mit an Aktiv­itäten anlässlich des 5., 10. und 15. Todestags an. Am 10. Todestag hiel­ten mehrere anti­ras­sis­tis­che Grup­pen eine Gedenkver­anstal­tung ab, in deren Ver­lauf am Rathaus in Saar­louis eine schwere Stein­plat­te zum Gedenken an Yeboah ange­bracht wurde. Die Stadt fühlte sich durch das Gedenken offen­bar gestört und prozessierte sowohl auf straf- als auch auf zivil­rechtlichem Weg gegen die Anbringung der Gedenk­tafel und bekam vor Gericht Schadenser­satz zuge­sprochen. Weit­er­lesen

Filmvorführung: „Die Wahrheit liegt/lügt in Rostock“ – mit Kurzvortrag zum Mord an Samuel Yeboah

Filmvor­führung: “Die Wahrheit liegt/lügt in Ros­tock” — mit Kurzvor­trag zum Mord an Samuel Yeboah
Don­ner­stag, 7. Juli 2011
20 Uhr im Kino achteinhalb
Nauwieser­straße 19, Saarbrücken

Am 19. Sep­tem­ber 1991 wurde der Flüchtling Samuel Yeboah bei einem ras­sis­tis­chen Bran­dan­schlag in Saar­louis ermordet. Diese Tat ist bis heute nicht aufgek­lärt, bis heute erin­nert nichts in Saar­louis an den gewalt­samen Tod Yeboahs. Im Rah­men ein­er Kam­pagne anlässlich seines 20. Todestages zeigen wir den Film “The truth lies in Ros­tock”. Weit­er­lesen

Rote Hilfe Zeitung: “Kein Stein des Anstoßes? Wie eine Stadt sich nicht erinnern will”

Rote Hil­fe Zeitung 01/2006

 

Kein Stein des Anstoßes? Wie eine Stadt sich nicht erin­nern will

Saar­louis erstre­it­et 134,50 Euro — für das Ent­fer­nen eines Gedenksteins. Nur um nicht daran erin­nern zu müssen, daß 1991 hier der Flüchtling Samuel Yeboah ermordet wurde

 

Man gibt sich gerne weltof­fen und koket­tiert unge­niert mit dem “Saar­voire vivre”, schließlich ver­spricht in Saar­louis schon der Name franzö­sis­ches Flair. 40.000 Ein­wohn­er, das Herz von Mar­chall Ney, den Napoleon wegen Ver­rats hin­richt­en ließ, eine Einkaufs- und Flanier­meile mit ele­gan­ten Bou­tiquen und schick­en Restau­rants und eine Alt­stadt, deren Kneipen ihren Teil zum Ruf der “heim­lichen Haupt­stadt” des Saar­lands beige­tra­gen haben, sollen Besuch­er lock­en. Doch kein Idyll ist vol­lkom­men, zwis­chen Blu­menkü­beln und Biergärten hat es braune Stellen. Saar­lautern, wie die Recht­en die Stadt nach der offiziellen Beze­ich­nung aus dem “Dut-zend­jähri­gen Reich” immer noch nen­nen, gilt als faschis­tis­che Hochburg und Organ­i­sa­tion­ss­chw­er­punkt der regionalen neo­faschis­tis­chen Szene an der Saar.

 

Dieser braune Sumpf kostete in der Nacht vom 18. auf den 19. Sep­tem­ber 1991 ein Men­schen­leben. Bei einem Bran­dan­schlag auf eine Asyl­be­wer­berun­terkun­ft starb der 26jährige Samuel Yeboah. Damit wurde dem im Saar­land leben­den Ghanaer eine mak­abere Ehre zuteil: er war nach der Wiedervere­ini­gung das erste Todes­opfer ras­sis­tis­ch­er Über­griffe in den alten Bun­deslän­dern. Er blieb nicht das let­zte. Dies hielt die Regierung, die damals noch in Bonn saß, nicht von der fak­tis­chen Abschaf­fung des Grun­drechts auf Asyl ab.

 

Obwohl auf Hin­weise, die zur Ergrei­fung des Täters führen soll­ten, eine Beloh­nung von 20.000 DM aus­ge­set­zt wurde, kon­nten die Mörder nie gefaßt wer­den, es kamen keine Hin­weise aus der Bevölkerung. Daran änderte auch eine Demon­stra­tion von antifaschis­tis­chen Grup­pen, die an den Tod von Samuel Yeboah erin­nerte, nichts. Andere Dinge dage­gen änderten sich sehr wohl: Dank der von offizieller Seite ver­fol­gten Strate­gie der “akzep­tieren­den Sozialar­beit” wuchs in den kom­menden Jahren die Neon­aziszene in “Saar­lautern” beträchtlich an. Fünf Jahre nach dem Tod von Samuel Yeboah zogen die Recht­en mit 100 Mann durch die Saar­louis­er Innen­stadt — die erste, aber bei weit­em nicht die let­zte Demon­stra­tion recht­sex­tremer Gesin­nung am Ort. Zynisch vor diesem Hin­ter­grund der Kom­men­tar des zuständi­gen Sozialar­beit­ers, der meinte, es sei bess­er, die Nazis wür­den “durch die Stadt marschieren, statt Häuser anzuzün­den.” In den fol­gen­den Jahren kam es immer wieder zu Zusam­men­stößen und mas­siv­en Auseinan­der­set­zun­gen zwis­chen antifaschis­tis­chen Grup­pen, die zum fün­ften Jahrestag des Todes von Samuel Yeboah eine Gedenkkundge­bung ver­anstal­tet hat­ten, und den neuen Nazis. Die kon­nten ihre Stel­lung in “Saar­lautern” hal­ten und aus­bauen. Dabei kam ihnen auch zugute, daß man von offizieller Seite den Antifa-Grup­pen ent­ge­gen arbeit­ete, die Bünd­nis­grü­nen ihnen die angemieteten Räum­lichkeit­en kündigten und die linken Grup­pen mas­siv­er Repres­sion aus­ge­set­zt waren. Obwohl sich die Antifa Saar­louis danach auflöste, gab es auch in den näch­sten Jahren immer wieder einzelne Veranstaltungen.

 

Eine der größten Aktio­nen war die Kundge­bung zum 10. Todestag von Samuel Yeboah. Mehr als 150 Men­schen waren den Aufrufen der Antifa Saar und weit­er­er Grup­pierun­gen gefol­gt und trafen sich in der Saar­louis­er Innen­stadt. Nach dem Ende der Kundge­bung formierte sich eine spon­tane Demon­stra­tion zum Rathaus. Dort wurde von nicht erkan­nten Demon­stran­ten eine Stein­plat­te an der Fas­sade des Gebäudes ange­bracht, die an den jun­gen Mann erin­nern sollte, der Asyl gesucht hat­te und im Saar­land durch einen Bran­dan­schlag gestor­ben war.

 

Die mas­sive Stein­plat­te, die offen­sichtlich in pro­fes­sioneller Aus­führung von einem Stein­metz ange­fer­tigt wor­den war, trug die Inschrift “IN ERINNERUNG AN SAMUEL YEBOAH, FLÜCHTLING AUS GHANA, AM 19.9.1991 DURCH EINEN RASSISTISCHEN BRANDANSCHLAG IN SAARLOUIS ERMORDET”.

 

Mit dieser Art von Erin­nerung kon­nten allerd­ings die Ver­ant­wortlichen im Saar­louis­er Rathaus nicht viel anfan­gen. Nur wenige Stun­den hing die Gedenk­tafel für den ermorde­ten Ghanaer, bis Ober­bürg­er­meis­ter Fontaine (CDU) sie ent­fer­nen ließ. Doch genügte es dem Stad­to­ber­haupt nicht, die Mah­nung zu beseit­i­gen, es erstat­tete Strafanzeige gegen den Anmelder der Antifa-Kundge­bung. Kon­se­quenz: Eine Geld­strafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro wurde verhängt.

 

Als Begrün­dung heißt es im Straf­be­fehl: “Die Staat­san­waltschaft beschuldigt Sie, am 19.9.2001 in Saar­louis gemein­schaftlich rechtswidrig öffentliche Denkmäler beschädigt oder zert­sört zu haben, indem sie zwis­chen 19.15 Uhr und 19.30 Uhr auf­grund eines gemein­sam gefassten Tatentschlusses zusam­men mit unbekan­nten Mit­tätern im arbeit­steili­gen Ver­hal­ten an die unter Denkmalschutz ste­hende Rathaus­fas­sade im Ein­gangs­bere­ich eine rote Sand­stein­plat­te 40 x 40 cm groß und ca. 8 kg schw­er, mit­tels eines schnell här­tenden Spezialk­le­bers anbracht­en, die in der Folge nur durch den kraftvollen Ein­satz von Werkzeu­gen ent­fer­nt wer­den kon­nte, wobei die Rathaus­fas­sade beschädigt wurde”, “Verge­hen gemäß §§ 303, 304, 25 II StGB” (Rechtschreibfehler im Original).

 

Dabei hat die heim­liche Haupt­stadt des Saar­lands kein prinzip­ielles Prob­lem mit Gedenk­tafeln für Ver­stor­bene: An den Gen­er­al Paul­von Let­tow-Vor­beck, dessen Geburt­sort zu sein sich die Stadt geschme­ichelt rüh­men darf, erin­nert sehr wohl eine Tafel. Gut sicht­bar in der Fußgänger­zone, an dem Haus in dem Let­tow-Vor­becks Wiege stand, kann der geneigte Spaziergänger fol­gende Lobeshymne lesen: “Der unbe­siegte rit­ter­liche Vertei­di­ger Deutsch-Ostafrikas im Weltkriege 1914–1918 Gen­er­al von Let­tow-Vor­beck wurde am 20. 3. 1870 in diesem Hause geboren.” Gen­er­al Paul von Let­tow-Vor­beck war 1904 maßge­blich an der geziel­ten Ermor­dung von tausenden Hereros im heuti­gen Namib­ia beteiligt und im 1. Weltkrieg ver­ant­wortlich für den ver­lus­tre­ichen Hin­hal­tekrieg in Deutsch-Ostafri­ka, dem heuti­gen Tansa­nia — was aber nicht auf der Tafel ver­merkt ist.

 

Gegen den Straf­be­fehl ließ der Beklagte durch seinen Anwalt Ein­spruch ein­le­gen. Bre­ite Unter­stützung fand er dabei durch die Anit­fa Saar und weit­ere Grup­pierun­gen, die Unter­schriften sam­melten, offene Briefe ver­faßten, flächen­deck­end Plakate mit dem Bild der ent­fer­n­ten Gedenk­tafel klebten, Flug­blät­ter verteil­ten und Ver­anstal­tun­gen organ­isierten. Durch diese Aktio­nen wurde eine Öffentlichkeit hergestellt, die zumin­d­est dafür sorgte, daß die Stadt Saar­louis die Gedenk­tafel her­aus­gab, der Forderung nach Ein­stel­lung des Ver­fahrens kam man indes nicht nach.

 

Und so fand im Juni 2003 in Saar­louis der Straf­prozeß statt. Die Sicher­heitsvorkehrun­gen waren streng, doch das kon­nte die große Gruppe von mehr als 60 Per­so­n­en nicht abschreck­en, die durch Anwe­sen­heit Unter­stützung demon­stri­erte. Demon­stri­ert wurde an diesem Tag im Gerichtssaal in Saar­louis noch mehr — näm­lich poli­tis­ches Bewußt­sein. Der Angeklagte nutzte die Gele­gen­heit, um ein State­ment abzugeben, damit kon­nte sich allerd­ings der Richter nicht anfre­un­den und ver­suchte die Erk­lärung zu unterbinden.

 

Ein Unter­fan­gen, daß den laut­stark bekun­de­ten Unmut der anwe­senden Fre­unde, Bekan­nten und Unter­stützer her­vor­rief, was wiederum zum Abbruch der Ver­hand­lung führte. Er lasse aus seinem Gerichtssaal keine Show­bühne für die Antifa machen, begrün­dete der Richter sein Vorge­hen. 18 Monate später wurde das Ver­fahren dann eingestellt. Eigentlich hätte das der Schlußpunkt in diesem Trauer­spiel um das ver­weigerte Erin­nern sein müssen, doch so schnell woll­ten die Ver­ant­wortlichen im Rathaus sich nicht geschla­gen geben. Es wurde Zivilk­lage erhoben, um die Kosten für das Ent­fer­nen der Tafel einzutreiben.

 

Und so wurde am 6. Okto­ber 2005 erneut über die uner­wün­schte Gedenk­tafel für den ermorde­ten Asyl­be­wer­ber Samuel Yeboah ver­han­delt. Dies­mal allerd­ings in Saar­brück­en und nicht in Saar­louis. Knapp drei Wochen später erg­ing das Urteil: 134,50 Euro sollte der junge Mann, der vor mehr als vier Jahren in Saar­louis eine Ver­anstal­tung gegen das Vergessen angemeldet hat­te, an die Stadt bezahlen. Eine Summe, die laut Presseerk­lärung, die “Aktion 3. Welt” übern­immt, die damit ver­bun­den zu Spenden auf ein eigens ein­gerichtetes Kon­to aufruft. 2006 jährt sich der gewalt­same Tod des jun­gen Afrikan­ers zum fün­fzehn­ten Mal. Doch auch das ist noch immer kein Grund für die Stadt “Saar-lautern”, irgend­wo an die Nacht zu erin­nern, in der das Asyl­be­wer­ber­heim bran­nte. So als wäre es nicht geschehen, wenn man nur nicht darüber spricht…

 

Antifa Saar weit­ere Infos: www.antifasaar.de.vu

 

Die Rote Hil­fe unter­stützte den Betrof­fe­nen im ersten Prozeß, dem Strafver­fahren. Für das Zivil­ver­fahren um die Kosten der Ent­fer­nung der Gedenk­tafel kann die Rote Hil­fe laut ihrer Satzung keine Unter­stützungszahlun­gen leis­ten, ruft aber zu Spenden auf das Kon­to der Ini­tia­tive auf:

 

Spenden

Spendenkon­to für Prozeß- und Anwaltskosten

Vere­in für kom­mu­nika­tives Wohnen & Leben Kon­ton­um­mer: 900 11 537

BLZ: 590 501 01 Sparkasse Saarbrücken

Ver­wen­dungszweck: Gedenktafelprozeß

Saarbrücker Zeitung: “Streit um Gedenken an getöteten Ghanaer”

Saar­brück­er Zeitung vom 6.Oktober 2005

 

Stre­it um Gedenken an getöteten Ghanaer

Prozess um ungenehmigte Tafel am Saar­louis­er Rathaus: Angeklagter stre­it­et Beteili­gung ab

 

Vor vier Jahren wurde eine Gedenk­tafel für den ermorde­ten Flüchtling Yeboah ohne Erlaub­nis am Saar­louis­er Rathaus angek­lebt. Gestern kam es zum Prozess gegen den mut­maßlichen Ver­ant­wortlichen der Aktion.

 

Saar­brück­en. For­mal geht es nur um Sachbeschädi­gung: Die Stadt Saar­louis klagte auf Schaden­er­satz gegen den Ver­anstal­ter eines “Antifaschis­tis­chen Aktion­stages” in Saar­louis im Jahr 2001. Der 29-jährige Saar­brück­er soll dafür ver­ant­wortlich sein, dass nach der von ihm angemelde­ten Kundge­bung eine Gedenk­tafel am Saar­louis­er Rathaus ange­bracht wurde. Da diese Aktion von der Stadt Saar­louis nicht genehmigt war, ließ sie die Tafel kurz­er­hand wieder ent­fer­nen und klagte. Gestern, vier Jahre nach der Aktion, fand der Prozess vor dem Saar­brück­er Amts­gericht statt. Der Angeklagte stritt die Ver­ant­wor­tung für das Anbrin­gen der Tafel ab: “Ich habe mit der Anbringung der Plat­te nichts zu tun. Aber ich finde die Aktion gut.” Mit der Gedenkplat­te woll­ten die Demon­stran­ten, ein los­er Zusam­men­schluss aus mehreren antifaschis­tis­chen Grup­pen, des grausamen Mordes an Samuel Yeboah im Sep­tem­ber 1991 gedenken. Der junge Mann aus Ghana war damals bei einem Bran­dan­schlag in Saar­louis ums Leben gekom­men. Im Prozess bestritt der Angeklagte, dass er von der Plat­te gewusst habe. Er habe lediglich eine Kundge­bung in der Franzö­sis­chen Straße in Saar­louis angemeldet und geleit­et. Als es danach noch zu ein­er spon­ta­nen Demon­stra­tion gekom­men sei, habe er nicht gewusst, dass diese das Anbrin­gen ein­er Gedenk­tafel am Rathaus zum Ziel hat­te. Er selb­st sei auch nicht beim Ankleben der Plat­te dabei gewe­sen, son­dern erst später dazugekom­men, weil er noch Laut­sprech­er und Teile ein­er Ausstel­lung nach der Kundge­bung im Auto habe ver­stauen müssen. Der einzige Zeuge, der zum Prozess geladen war, der lei­t­ende Polizist am Tag der Demon­stra­tion, sagte jedoch aus, dass er den Angeklagten sehr wohl am Ort des Geschehens gese­hen habe. “Ich habe ihn darauf aufmerk­sam gemacht, dass das nicht in Ord­nung ist, was dort geschieht und dass es wahrschein­lich eine Anzeige geben werde, aber er hat nur gelächelt und mit den Schul­tern gezuckt.” Das Urteil soll am 27. Okto­ber gesprochen wer­den. Der Stre­it um das Andenken an Yeboah wird wohl noch weit­er gehen. “Wir wollen, dass es an zen­traler, öffentlich­er Stelle in Saar­louis ein Gedenken an den ermorde­ten Yeboah gibt”, sagte der Angeklagte nach dem Prozess. Unter­stützt wird er von der Antifa Saar und der Aktion Dritte Welt Saar, die am Mittwoch einen run­den Tisch mit allen Beteiligten angeregt hat­te. ut

Saarbrücker Zeitung: “Prozess um Gedenktafel am Rathaus”

Saar­brück­er Zeitung vom 6.Oktober 2005

 

Prozess um Gedenk­tafel am Rathaus

Stadt Saar­louis klagt gegen Ver­anstal­ter des “Antifaschis­tis­chen Aktion­stages” von 2001 Weil er eine Gedenk­tafel für den 1991 ermorde­ten Flüchtling Yeboah am Saar­louis­er Rathaus anschlug, muss sich heute ein Mann vor dem Amts­gericht Saar­brück­en wegen Schaden­er­satz verantworten.

 

Saarlouis/Saarbrücken. An ein bru­tales Ver­brechen wollte ein “Antifaschis­tis­ches Bünd­nis” 2001 in Saar­louis mit ein­er Gedenk­tafel erin­nern: Den Mord an dem ghane­sis­chen Flüchtling Samuel Yeboah, der am 19. Sep­tem­ber 1991 bei einem Bran­dan­schlag in einem Asyl­be­wer­ber­heim bei Fraulautern ums Leben kam. Deshalb bracht­en Mit­glieder mehrerer antifaschis­tis­ch­er Grup­pen eine Gedenk­tafel anlässlich des zehn­ten Todestages Yeboahs am Saar­louis­er Rathaus an. Diese Tafel hing damals allerd­ings nur wenige Stun­den. Dann wurde sie auf Anweisung des dama­li­gen Ober­bürg­er­meis­ters Hans-Joachim Fontaine (CDU) wieder ent­fer­nt. Begrün­dung: Es gebe keine Genehmi­gung für das Anbrin­gen der Tafel und die Fas­sade des Rathaus­es sei denkmalgeschützt. Aus diesem Grund erstat­tete die Stadt Anzeige wegen Sachbeschädigung.

 

Heute, vier Jahre nach der Aktion, kommt es zum Prozess vor dem Saar­brück­er Amts­gericht. Wie das Gericht mit­teilte, klagt die Stadt Saar­louis auf Schaden­er­satz gegen den Ver­anstal­ter des “antifaschis­tis­chen Aktion­stages” zum zehn­jähri­gen Todestag Yeboahs. Durch das Ent­fer­nen der Gedenkplat­te mit der Auf­schrift “In Erin­nerung an Samuel Yeboah, Flüchtling aus Ghana, am 19.9.1991 durch einen ras­sis­tis­chen Bran­dan­schlag in Saar­louis ermordet”, sei der Stadt ein finanzieller Schaden entstanden.

 

Bei der Men­schen­recht­sor­gan­i­sa­tion “Aktion Dritte Welt Saar” sorgt die Klage und der heute stat­tfind­ende Prozess für Verärgerung. “Ich habe kein Ver­ständ­nis für diesen Prozess. Die Stadt Saar­louis sollte stolz darauf sein, dass es noch Men­schen mit Zivil­courage gibt, die die Mauer des Schweigens nicht hin­nehmen”, sagt Gertrud Selz­er vom Vor­stand. Die Aktion fordert von der Stadt Saar­louis, sie möge ihre Klage zurückziehen. Außer­dem solle der Ober­bürg­er­meis­ter gemein­sam mit allen Inter­essierten einen run­den Tisch ver­anstal­ten, in dem Vorschläge für eine neue Gedenk­tafel erar­beit­et wer­den sollen. Denn bis heute erin­nere nichts in Saar­louis an den Flüchtling Samuel Yeboah. “Stattdessen rühmt sich die Stadt, Geburt­sort des Gen­er­als Paul von Let­tow-Vor­beck zu sein”, kri­tisiert Gertrud Selz­er. Dieser sei 1904 maßge­blich an der geziel­ten Ermor­dung von tausenden Hereros im heuti­gen Namib­ia beteiligt gewe­sen. ut

Presseerklärung zur Einstellung des Verfahrens wegen der Gedenktafel für Samuel Yeboah

Ver­fahren wegen Gedenk­tafel nun endlich eingestellt — Aber noch immer erin­nert nichts in der Saar­louis­er Innen­stadt an Samuel Yeboah

Am 19. Sep­tem­ber 2001 führte ein antifaschis­tis­ches Bünd­nis in Saar­louis eine Kundge­bung zur Erin­nerung an den 1991 bei einem ras­sis­tis­chen Bran­dan­schlag ermorde­ten Samuel Yeboah durch. Bei der Kundge­bung wurde zum Kampf gegen Neon­azis, Geschicht­sre­vi­sion­is­mus und Ras­sis­mus aufgerufen. Im Anschluss an die Kundge­bung wurde am Saar­louis­er Rathaus eine Gedenk­tafel ange­bracht, die der dama­lige Ober­bürg­er­meis­ter Fontaine noch am gle­ichen Tag in ein­er vol­lkom­men unüber­legten Aktion wieder abreißen ließ. Gegen den Anmelder der Kundge­bung erstat­tete OB Fontaine Anzeige wegen “Gemein­schädlich­er Sachbeschädigung”.

Das Ver­fahren wurde nun durch den zuständi­gen Richter beim Amts­gericht Saar­louis eingestellt. Damit hat ein weit­eres unsäglich­es Kapi­tel in der Chronik der Pein­lichkeit­en und Absur­ditäten der Stadt Saar­louis im Umgang mit AntifaschistIn­nen und Anti­ras­sistIn­nen ein Ende gefun­den. So wurde schon im Sep­tem­ber 2001 und in den darauf fol­gen­den Monat­en das Ver­hal­ten der Stadtver­wal­tung, ins­beson­dere des Her­rn Fontaine, stark kri­tisiert und auch die regionalen und über­re­gionalen Medi­en berichteten darüber, dass im Jahr des “Auf­s­tands der Anständi­gen” aktive Antifaschis­ten nun sog­ar für das Anbrin­gen ein­er Gedenk­tafel bestraft wer­den sollen. Zahlre­iche Grup­pen und Einzelper­so­n­en sol­i­darisierten sich mit dem Betrof­fe­nen in einem offe­nen Brief. In ganz Saar­louis und darüber hin­aus waren Plakate zu sehen mit einem Abbild der Gedenk­tafel, die Herr Fontaine gewalt­sam ent­fer­nen ließ und der Auf­schrift: “In Erin­nerung an Samuel Yeboah — Flüchtling aus Ghana — am 19.9.1991 durch einen ras­sis­tis­chen Bran­dan­schlag in Saar­louis ermordet”.
Der Prozess im Juni 2003 endete bere­its nach weni­gen Minuten in einem Eklat, als der Angeklagte bere­its nach den ersten sechs Worten sein­er Prozesserk­lärung durch den Richter unter­brochen wurde, der nicht zulassen wollte, dass “die Antifa in seinem Gerichtssaal eine Show abziehe”. Daraufhin kam es zu Protesten der anwe­senden ZuschauerIn­nen und die Gerichtsver­hand­lung wurde abge­sagt. Nun, gut 1 ½ Jahre später wurde das Ver­fahren eingestellt. Ein Sprech­er der Antifa Saar erk­lärte hierzu:

Natür­lich werten wir die Ein­stel­lung des Ver­fahrens als einen kleinen Erfolg unser­er Öffentlichkeit­sar­beit. An dieser Stelle sei auch allen Unter­stützerin­nen und Unter­stützern noch mal gedankt. Aber machen wir uns nichts vor, an Samuel Yeboah erin­nert noch immer nichts in der Innen­stadt und neon­azis­tis­ches Gedankengut tritt zur Zeit in der Bevölkerung so deut­lich zu Tage, wie schon lange nicht mehr. Außer­dem gibt es zur Zeit noch zahlre­iche weit­ere Ver­fahren gegen saar­ländis­che Antifaschisten”.

Die Antifa Saar wird auch in Zukun­ft gegen staatlichen Ras­sis­mus, Neon­azis­mus und Anti­semitismus ange­hen. Außer­dem fordern wir die Ein­stel­lung aller Ver­fahren gegen AntifaschistIn­nen und AntirassistInnen!

Antifa Saar / Pro­jekt AK

Wer schweigt, stimmt zu… Flugblatt zum 12.Todestages von Samuel Yeboah

Wer schweigt, stimmt zu…

In der Nacht zum 19. Sep­tem­ber 1991 verübten Ras­sis­ten einen Bran­dan­schlag auf das Flüchtling­sheim in Saar­louis-Fraulautern. Dabei starb Samuel Yeboah, ein Flüchtling aus Ghana, weit­ere Men­schen wur­den schw­er verletzt.
Er war das erste Todes­opfer faschis­tis­ch­er Gewalt in West­deutsch­land nach der “Wiedervere­ini­gung”.

Und heute, 12 Jahre danach?
Noch immer sind die Täter nicht gefasst, das Ermit­tlungsver­fahren ist längst eingestellt, die Stadt Saar­louis hat kein Inter­esse an der Aufar­beitung dieses Mordes. Im Gegen­teil: Um ihren Ruf als weltof­fene Stadt zu bewahren, tut sie alles, um die Geschehnisse zu ver­tuschen und diejeni­gen, die daran erin­nern, zu krim­i­nal­isieren. So läuft gegen den Anmelder der Kundge­bung zum 10. Todestag, bei der eine Gedenk­tafel für Samuel Yeboah ans Rathaus ange­bracht wurde, noch immer ein Strafver­fahren wegen “Sachbeschädi­gung”. Die Tafel wurde noch in der gle­ichen Nacht auf Befehl von Ober­bürg­er­meis­ter Fontaine ent­fer­nt. Dieser Akt des Ver­drän­gens ist Teil des ras­sis­tis­chen Kon­sens in ein­er Gesellschaft, in welch­er die etablierte Poli­tik im Ein­klang mit dem Großteil der deutschen Bevölkerung den Schul­ter­schluss mit den faschis­tis­chen Mördern vollzieht.

Kam­er­ad­schaft Horst Wes­sel Saarlautern”
Saar­louis ist als Hochburg organ­isiert­er Neon­azis bekan­nt und berüchtigt, auch wenn die Stadt ver­sucht, dieses Prob­lem zu leug­nen und das Vorhan­den­sein ein­er neon­azis­tis­chen Szene totzuschweigen. In Saar­louis existiert jedoch eine straff organ­isierte Struk­tur mil­i­tan­ter Neon­azis, die sog. “Kam­er­ad­schaft Saar­lautern”. Diese stellt schon alleine durch ihren Namen einen direk­ten Zusam­men­hang zum Nation­al­sozial­is­mus her, da ‚Saar­lautern’ der Name der Stadt Saar­louis in Nazideutsch­land war, hinzu kommt die pos­i­tive Bezug­nahme auf den SA-Mann Horst Wessel.
Neben der aggres­siv­en Präsenz im Saar­louis­er Stadt­bild sind die Mit­glieder der Kam­er­ad­schaft durch ihre Teil­nahme an Nazi­aufmärschen auf Bun­de­sebene aktiv und ein­flussre­ich. Spätestens seit dem 05.07.2003, als etwa 100 Faschis­ten, von der Polizei geschützt, durch Saar­louis-Roden marschierten, kann nie­mand mehr die Exis­tenz ein­er aktiv­en Neon­aziszene in Saar­louis leugnen.

Ras­sis­mus kommt aus der Mitte der Gesellschaft!
Von stillschweigen­der Hin­nahme — wie bei den ver­gan­genen Nazi­aufmärschen in Saar­louis — bis hin zu Beifall und aktiv­er Teil­nahme — wie bei den Pogromen von Ros­tock-Licht­en­hagen, Mannheim-Schö­nau etc. — reichen die Reak­tio­nen der deutschen Bevölkerung. Über diese ras­sis­tis­che Grund­stim­mung kann auch das sog. Saar­louis­er “Bünd­nis gegen Rechts”, das sich vor allem durch Untätigkeit und Ver­harm­lo­sung der Zustände ausze­ich­net, nicht hin­wegtäuschen. Ras­sis­tis­che Kon­trollen, z.B. an Bahn­höfen, und gewalt­same Abschiebun­gen von Men­schen, die für das kap­i­tal­is­tis­che Sys­tem ökonomisch nicht ver­w­ert­bar sind, gehören in Deutsch­land zum All­t­ag und stoßen auf bre­ite Zustimmung.
Solche Morde sind All­t­ag in der BRD, seit der soge­nan­nten “Wiedervere­ini­gung” gab es über 100 Todes­opfer durch neo­faschis­tis­che Gewalt. Auch das Saar­land stellt hier­bei keine Aus­nahme dar: erst let­ztes Jahr, in der Nacht vom 11. auf den 12.August 2002, wurde der 19jährige Ahmed Sar­lak auf dem Sulzbach­er Salzbrun­nen­fest von dem Neon­azi Car­los Neu erstochen. Auch bei dieser Tat wurde der Hin­ter­grund zu ver­tuschen ver­sucht, das ras­sis­tis­che und frem­den­feindliche Motiv sog­ar vom Gericht geleugnet und der Mord als Dorffestschlägerei unter Jugendlichen abgetan.

Wider­stand ist notwendig!
Die ständi­gen Naz­iüber­griffe machen die drin­gende Notwendigkeit von entschlossen­em Wider­stand gegen Neon­azis und Ras­sis­ten deut­lich. Gegen­wehr gegen Angriffe von Neon­azis war und ist möglich! Hal­tet zusam­men und schaut nicht weg, wenn Faschis­ten ihre men­schen­ver­ach­t­ende Ide­olo­gie in die Öffentlichkeit tra­gen! Greift ein und schlagt zurück, wenn Men­schen von Neon­azis ange­grif­f­en oder beschimpft wer­den! Nehmt Kon­takt zu anderen AntifaschistIn­nen auf und organ­isiert euch! Gemein­sam kön­nen wir es schaf­fen, die Faschis­ten aus dem öffentlichen Raum zu drängen!

Kein Vergeben! Kein Vergessen!
Antifaschis­tis­chen Wider­stand organisieren!