Naziläden dichtmachen! Gemeinsam gegen staatliche Repression!

Aufruf zum Prozessbesuch:
Am 17. Dezem­ber 2010 soll vor dem Saar­brück­er Amts­gericht mehreren Antifaschis­ten der Prozess gemacht wer­den. Vorge­wor­fen wird ihnen Land­friedens­bruch. Sie sollen in der Nacht des 13. Jan­u­ar 2008 an einem Angriff auf den Naziladen „First Class Streetwear“ im saar­ländis­chen Neunkirchen beteiligt gewe­sen sein, in dessen Ver­lauf die Schaufen­ster des Ladens zu Bruch gin­gen und die Fas­sade besprüht wurde.

Wir rufen dazu auf am Mor­gen des 17. Dezem­ber 2010 um 8.30 Uhr zahlre­ich zum Amts­gericht in Saar­brück­en zu kom­men und die Angeklagten durch unsere Anwe­sen­heit im Gerichtssaal zu unterstützen.

Bitte informiert Euch regelmäßig auf unser­er Home­page über die genaue Uhrzeit oder kurzfristige Änderungen.

Down­load Fly­er: Nazilä­den dicht­machen! Gemein­sam gegen staatliche Repression!

Schöner leben ohne Naziläden!

Am 13. Jan­u­ar 2008 wur­den in Neunkirchen/Saar die Fen­ster des Geschäfts “First Class Streetwear” zum wieder­holten Male eingeschmis­sen. Bei dieser Aktion wurde die Front des Geschäfts mit einem Schriftzug besprüht. In dieser Nacht begann das whohl aufwündig­ste und umfan­gre­ich­ste Ermit­tlungsver­fahren gegen Antifaschis­ten im Saar­land seit mehr als zehn Jahren. 

Der in der Zeitung der Roten Hil­fe e.V (4.2010) erschiene Artikel beleuchtet die Hin­ter­gründe und die umfan­gre­ichen Ermit­tlungs­maß­nah­men gegen saar­ländis­che Antifaschisten.

Ergänzung: In Kapi­tel I — Die Nacht des 13. Jan­u­ar 2008 fehlt in der veröf­fentlicht­en Ver­sion der fol­gende Satz:
“Außer­dem leuchteten die Pro­tag­o­nistIn­nen in pro­l­liger Selb­st­darstel­lung ihre antifaschis­tis­che Laien­bühne mit aller­lei Sil­vesterbe­darf aus.”
Diesen möcht­en wir hier­mit nachträglich veröf­fentlicht wissen. 

RoteHilfeZeitung(4.2010): Schön­er leben ohne Naziläden!

Pressemitteilung: LKA ermittelt gegen “Provokateure”

Das Lan­deskrim­i­nalamt, Abteilung Staatss­chutz, ermit­telt gegen Antifaschis­ten, welchen vorge­wor­fen wird, am 24. Juli 2006 eine anti-israelis­che Demon­stra­tion in der Saar­brück­er Bahn­hof­s­traße durch das Zeigen der Fahne Israels „provoziert“ und damit gegen das Ver­samm­lungsrecht ver­stoßen zu haben.

Am 24. Juli 2006 fand in der Saar­brück­er Innen­stadt eine „Friedens­demon­stra­tion“ gegen Israel statt, an der etwa 300–400 Men­schen, viele mit libane­sis­chen Fah­nen und Gräuelfo­tos tot­er libane­sis­ch­er Kinder aus­ges­tat­tet, teil­nah­men. In der Bahn­hof­s­traße auf Höhe der Thalia-Buch­hand­lung protestierten drei Antifaschis­ten gegen diesen ein­seit­i­gen Auf­marsch, bei dem Parolen wie „Israel – Kin­der­mörder“ gerufen und Papp­schilder mit anti­semi­tis­chen Stereo­typen gezeigt wur­den, indem sie Fah­nen des Staates Israel zeigten. Sie wur­den unmit­tel­bar von etwa 50 Demon­stran­tInnen ange­grif­f­en, dabei raubten die Angreifer eine Israel-Fahne, zer­ris­sen sie und ver­let­zten einen Demo-Geg­n­er durch Schläge im Gesicht.

Nun ermit­telt das Lan­deskrim­i­nalamt (LKA) gegen die mut­maßlichen „Pro­voka­teure“ wegen „Ver­stoß gegen das Ver­samm­lungs­ge­setz“. Min­destens eine Per­son, die von der Polizei verdächtigt wird, an besagter „Pro­voka­tion“ beteiligt gewe­sen zu sein, bekam eine Vor­ladung wegen “Ver­stoß gegen das Ver­samm-lungs­ge­setz” und “Ver­samm­lungsspren­gung” vom Saar­ländis­chen LKA.

Alexan­der Breser, stel­lvertre­tender Press­esprech­er der Antifa Saar / Pro­jekt AK, kom­men­tiert die polizeilichen Ermit­tlun­gen so: „Es ist doch irgend­wie para­dox, wenn gegen Men­schen die ihren Protest durch das Zeigen ein­er Israelfahne geäußert haben und ver­prügelt wer­den, im nach­hinein ein Ermit­tlungsver­fahren angestrengt wird, während sich die Polizei gle­ichzeit­ig schein­bar über­haupt nicht für die Schläger vom 24. Juli interessiert.“

So wer­den die Fak­ten, wer bei dieser Auseinan­der­set­zung vor zwei Monat­en die Angreifer waren, völ­lig ver­dreht. Schein­bar hält der Saar­ländis­che Staatss­chutz tätliche Angriffe auf mit Stoff­fah­nen protestierende Men­schen für gerecht­fer­tigte Notwehr.

Dazu Alexan­der Breser weit­er: „Dass einige der Demon­stra­tionsteil­nehmer noch mit Dachlat­ten bewaffnet durch die Stadt zogen, um den israel­sol­i­darischen Gegen­demon­stran­ten ihre Vorstel­lung vom „Frieden“ deut­lich zu machen, scheint dabei über­haupt nicht zu interessieren.“

Die Antifa Saar / Pro­jekt AK fordert die sofor­tige Ein­stel­lung dieser Ermit­tlungsver­fahren gegen AntifaschistInnen.

ANTIFA SAAR / PROJEKT AK

Pressemitteilung zu den Naziaufmärschen am 1.Juli im Saarland

Neon­azis wollen in Saar­louis und Merzig demonstrieren!

Unter dem Mot­to „Arbeit­splätze statt Krieg­sein­sätze“ rufen saar­ländis­che Neon­azis zu ein­er Dop­peldemon­stra­tion am 1. Juli 2006 in Saar­louis und in Merzig auf. Dabei beziehen sie sich auf den bevorste­hen­den Ein­satz der Saar­land­bri­gade im Kon­go. Die Demon­stra­tion wird vom NPD-Lan­desver­band Saar und dem Aktions­büro Saar, einem Zusam­men­schluss neon­azis­tis­ch­er Kam­er­ad­schaften aus dem Saar­land, organisiert.
Die Antifa Saar / Pro­jekt AK kündigt Proteste gegen die neon­azis­tis­che Mobil­isierung an.

Bere­its seit Ende let­zten Monats kündi­gen das neon­azis­tis­che „Aktions­büro Saar“ und der NPD-Lan­desver­band die Dop­peldemon­stra­tion an. Dabei nehmen sie den bevorste­hen­den Kon­go-Ein­satz der Saar­land­bri­gade zum Anlass, um ihr völkisch-nation­al­is­tis­ches Gedankengut offen auf der Straße zu propagieren.

Chris­t­ian Schnei­der, Sprech­er der Antifa Saar / Pro­jekt AK, erk­lärt hierzu: „Uns ver­wun­dert es über­haupt nicht, dass die Nazis von NPD und so genan­nten „freien Kam­er­ad­schaften“ die Saar­land­bri­gade und ihren bevorste­hen­den Ein­satz the­ma­tisieren. So gibt es bei bei­den eine nicht zu leug­nende Affinität zum Nation­al­sozial­is­mus. Während man dies bei ersteren immer wieder in ihren neuen Veröf­fentlichun­gen nach­le­sen kann, gehört es bei der Saar­land­bri­gade zum guten Ton das NS-Fallschir­mjäger­lied „Rot scheint die Sonne“ abzusingen“.

Die Antifa Saar / Pro­jekt AK wird gegen den Ver­such neon­azis­tis­ches Gedankengut auf die Straße zu tra­gen protestieren und den Wider­stand organ­isieren. Außer­dem rufen wir alle fortschrit­tlichen Kräfte dazu auf selb­st aktiv zu wer­den und sich mit den ver­füg­baren Mit­teln gegen die Pro­voka­tion zu wehren.

Dabei wird es der Antifa Saar / Pro­jekt AK nicht darum gehen, während der Fußball ‑WM das Bild eines „anständi­gen Deutsch­lands“ sich­er zu stellen, son­dern vielmehr prak­tis­che Kri­tik an der deutschen Volk­stümelei zu üben und sich am 1. Juli deren offen­sichtlich­sten Vertretern in den Weg zu stellen.

Bei Rück­fra­gen: Tele­fon: 0175–1271105 e‑mail:antifasaar@yahoo.de www.antifasaar.de.vu

Antifa Saar / Pro­jekt AK

Aufruf antifaschistischer Gruppen zur Demonstration in Ingelheim am 23.06.2007

Am Sam­stag, 23. Juni 2007, find­et in Ingel­heim am Rhein wieder eine Demon­stra­tion gegen das dort ansäs­sige Hochsicher­heits — Internierungslager, das gemein­same Abschiebge­fäng­nis von Rhein­land-Pfalz und dem Saar­land, unter dem Mot­to “Abschiebe­haft abschaf­fen — Gegen das unmen­schliche Migra­tionsregime von EU und G8” statt. Wir, antifaschis­tis­che Grup­pen und Ini­tia­tiv­en aus dem Süd­west­en der BRD, haben uns dazu entschlossen, mit einem eige­nen Aufruf zu dieser Demon­stra­tion aufzurufen.

Eines vorneweg: es war, ist und bleibt wichtig, das Sys­tem der Abschiebege­fäng­nisse in der sich gegen Migra­tionsströme auch mil­itärisch abschot­ten­den Groß­macht Europa immer wieder zu the­ma­tisieren, zu kri­tisieren und anzu­greifen. Es ist sin­nvoll, darauf hinzuweisen, was sich die Län­der der EU immer wieder Neues ein­fall­en lassen, um Anderen eine Teil­habe am europäis­chen Wohl­stand zu ver­weigern. Dabei ist die Steuerung der Migra­tionsströme längst keine Erfind­ung von EU und G8, wie der Bünd­nisaufruf sug­gerieren will, und ob es neben dem unmen­schlichen auch noch men­schliche Migra­tionsregimes geben kön­nte, darf hier gerne bezweifelt wer­den. Doch zunächst ein kurz­er Aus­flug in die jün­gere Geschichte deutsch-europäis­ch­er Migrationspolitik.

Deutsche Kon­ti­nu­itäten — Kurzgeschichte der ges­teuerten Migration
Der Arbeit­skräfte­man­gel, der der Wirtschaft im post­nazis­tis­chen Deutsch­land durch den Weg­fall der Zwangs- und Sklave­nar­beit­er und durch die Dez­imierung deutsch­er Arbeit­skraft zwis­chen Berlin und Stal­in­grad ent­standen war, musste in der neu ent­stande­nen BRD durch die Gas­tar­beit­er aufge­fan­gen wer­den. Es ist dur­chaus beze­ich­nend für die Kon­ti­nu­ität des NS in die BRD hinein, dass die Gas­tar­beit­er bei eini­gen deutschen Betrieben in den betrieb­seige­nen und ‑nahen Zwangsar­beit­er­lagern ein­quartiert wurden.

Das so genan­nte “Wirtschaftswun­der” fußte auf der von den Deutschen organ­isierten und durchge­führten Ver­nich­tungspoli­tik des NS und auf der ‘Bestra­fung’, die die deutschen Täter dafür erlei­den mussten: die mass­sive Wirtschafts­förderung durch den Mar­shall-Plan, durch den die BRD in den anti­sow­jetis­chen Block einge­fügt wer­den sollte. Nach­dem man also das “Wirtschaftswun­der” ‘geschafft’ hat­te und die BRD inter­na­tion­al wieder voll inte­gri­ert war, kon­nte man Asyl- und Aus­län­derge­setz nach und nach immer rigider gestalten.

Seit man sich 1993 in Deutsch­land mit tatkräftiger Unter­stützung des völkischen Straßen­mobs und begleit­et von ein­er von SPD bis hin zum Inter­essensver­band der deutschen Kerzenin­dus­trie getra­ge­nen Betrof­fen­heit­skaraoke mit dem ohne­hin schon aus­ge­höhlten Asylge­setz von einem wirtschaftlich äußerst unbe­que­men Relikt der Men­schen­rechterei getren­nt hat­te, wurde es fak­tisch fast unmöglich, ‘legal’ nach Deutsch­land zu migri­eren. Das bedeutet nicht, dass mit dem alten Asyl­recht alles gut war, denn auch dort wurde die Ein­reise von Flüchtlin­gen nach Deutsch­land durch unter­ge­ord­nete Geset­ze wie dem Asylver­fahren­srecht und dem Aus­län­der­recht ges­teuert und das Kon­strukt von ‘Aus­län­dern’ und ‘Inlän­dern’, das in der BRD völkisch — näm­lich als ‘Blut­srecht — begrün­det wurde und wird, in den Ver­fas­sungsrang erhoben.

Die restrik­tive Gren­zpoli­tik der europäis­chen Staat­en, Fluchtrouten im Mit­telmeer mit­tels Patrouil­lien zu Wass­er und aus der Luft kon­se­quent zu zer­schla­gen und die Flüchtlinge am erre­ichen europäis­chen Bodens zu hin­dern, endet Jahr für Jahr für mehrere tausend Flüchtlinge, die auf immer län­gere und gefährlichere Routen auswe­ichen müssen, tödlich. Die europäis­che Antwort auf die ille­gal­isierten Ein­rei­sev­er­suche sind mil­itärische Abwehrmaß­nah­men, seit August 2006 von der “Europäis­chen Agen­tur für die oper­a­tive Zusam­me­nar­beit an den Außen­gren­ze”, Fron­tex, koor­diniert und die Ein­rich­tung von Internierungslagern in Nordafri­ka zur Unterbindung der Fluchtver­suche über das Mittelmeer.

Wer es allen staatlichen Wider­stän­den zum Trotz geschafft hat, sich einen zumin­d­est vorüberge­hen­den Aufen­thalt in Deutsch­land zu erstre­it­en, find­et sich in einem repres­siv­en Kli­ma wieder: was als Traum vom besseren, men­schen­würdi­gen Leben begann, endet in der Real­ität des All­t­agsras­sis­mus der deutschen Bevölkerung und im Sys­tem von Aus­gren­zung, Schikanierung und Abschreck­ung, das die deutsche Asylpoli­tik kennze­ich­net. Grundle­gende Bedürfnisse und Bürg­er­rechte wer­den eingeschränkt oder ganz ver­wehrt: Chip­karten- und Lebens­mit­tel­marken-Sys­teme oder vorgepack­te Essenspakete machen die freie Wahl der Nahrungsmit­tel uner­schwinglich bis unmöglich, das seit 1982 beste­hende Res­i­den­zpflicht-Gesetz ver­bi­etet den Asyl­suchen­den, den Land­kreis des ihnen zugewiese­nen Wohnortes zu ver­lassen. Die Abschiebeknäste, wie der in Ingel­heim, sind nur das let­zte Glied in der Kette eines lang­wieri­gen Prozess­es von Asy­lantrag, Ablehnung,eventueller Dul­dung und Ausreisepflicht.

An die Wurzeln statt nur an die Symptome!
Dabei ist es für unsere Kri­tik völ­lig uner­he­blich, ob die in Ingel­heim Internierten, wie von den örtlichen Anti­Ra-Ini­tia­tiv­en und auch im aktuellen Bünd­nis-Aufruf immer wieder moral­isierend angeprangert wird, im juris­tis­chen Sinne “unschuldig” sind oder nicht. Die Prax­is der Abschiebge­fäng­nisse wäre nicht min­der kri­tik­würdig, säßen dort nun juris­tisch vor­be­lastete Straftäter ein, denn abgeschoben wird, wer in Europa nicht gebraucht wird, ökonomisch nicht ver­w­ert­bar ist.
Man muss sich klar machen, dass Migra­tionsregimes, also die über­staatliche Zusam­me­nar­beit staatlich­er und zivil­er Akteure zur Reg­ulierung und Steuerung von Migra­tions­be­we­gun­gen, und die damit ver­bun­dene (ver­suchte und prak­tizierte) Reg­ulierung der Migra­tions­be­we­gun­gen in ein­er nation­al­staatlich ver­fassten, kap­i­tal­is­tisch organ­isierten Welt dem Sys­tem imma­nent sind und daher strikt der kap­i­tal­is­tis­chen Logik fol­gen — wird die Ware Arbeit­skraft benötigt, müssen Arbeit­skraftbe­sitzende importiert wer­den (z.B. dies­taatlich forcierte Arbeitsmi­gra­tion in die BRD in den 1950er Jahren). Die Flüchtlinge aus den Elendsstaat­en dieser Welt, die vor Bürg­erkrieg, poli­tis­ch­er Ver­fol­gung und Per­spek­tivlosigkeit fliehen und mit der Hoff­nung auf ein besseres Leben nach Europa kom­men, stellen in den Rech­nungs­büch­ern von Wirtschaft und Poli­tik natür­lich Kosten­stellen da, die sich ein Betrieb wie ein Staat oder auch Staaten­bünd­nis nicht leis­ten will.

Es ist also naiv zu meinen, man kön­nte durch ein biss­chen moral­isierende Kla­gen und Betrof­fen­heits­gewäsch daran etwas Grundle­gen­des inner­halb der falschen Gesellschaft ändern. Dies soll jedoch keine Absage an die Flüchtlingssol­i­dar­ität sein, die den Leuten in ihren Not­la­gen konkret hil­ft sowie einen Gegen­part zu den ras­sis­tisch motivierten Aus­gren­zun­gen von Staats wegen darstellt und für viele den Unter­schied ums Ganze — näm­lich ums Leben — machen kann, dur­chaus aber eine an den hil­flosen Reformis­mus der poli­tis­chen und the­o­retis­chen Äußerun­gen von anti­ras­sis­tis­chen Gruppen.

Der nation­al­staatlich ver­fasste Kap­i­tal­is­mus will und kann auch nicht ohne Migra­tionsregimes auskom­men, da Inklu­sion und Exk­lu­sion, also das Gewähren und Ver­wehren von Teil­habe an den Glücksver­sprechen ein­er Nation, kon­sti­tu­ierende Momente des mod­er­nen Nation­al­staates sind. Forderun­gen nach men­schlicher­er Migra­tionspoli­tik unter den gegebe­nen Ver­hält­nis­sen dienen daher vielle­icht ger­ade noch der Beruhi­gung des eige­nen Gewis­sens, aber kaum dem Wun­sch nach wirk­lich­er und wirkungsvoller Verän­derung im Sinne der Frei­heit aller Menschen.

Als einziger Ausweg aus der jet­zi­gen Sit­u­a­tion bliebe daher nur eine Lösung: der Kom­mu­nis­mus als weltweite Assozi­a­tion freier Individuen.

In diesem Sinne:
Refugees wel­come, bring your families!
Für freies Fluten — für den Kommunismus!

Antifa Saar / Pro­jekt AK
AK Antifa Mainz
Antifa Koblenz
Antifa Lan­dau

Pressemitteilung der Antifa Saar / Projekt AK zur Demo in Pirmasens

Erfol­gre­iche Antifa-Demon­stra­tion in Pir­masens –Ver­anstal­ter prüfen ein rechtlich­es Vorge­hen gegen Polizeieinsatz!

Über 400 Men­schen fol­gten gestern dem Aufruf antifaschis­tis­ch­er Grup­pen aus Rhein­land-Pfalz und dem Saar­land in Pir­masens gegen die dor­tige NPD-Lan­deszen­trale unter dem Mot­to „NPD-Struk­turen aufdeck­en und entsor­gen“ zu demon­stri­eren. Bere­its im Vor­feld der Demon­stra­tion kam es zu mas­siv­en Ein­schüchterungsver­suchen durch die Polizei und zu schikanösen Vorkon­trollen. Die Ver­anstal­ter der gestri­gen Demon­stra­tion lassen nun die Möglichkeit­en eines rechtlichen Vorge­hens gegen den Polizeiein­satz überprüfen.

Die gestrige Demon­stra­tion stellte den Höhep­unkt ein­er Kam­pagne gegen den NPD-Wahlkampf anlässlich der anste­hen­den Land­tagswahlen in Rhein­land-Pfalz und die Etablierung rechter Struk­turen in der Region dar. Die Kam­pagne wurde ini­ti­iert von der Antifa Koblenz, der Antifa Lan­dau, dem AK Antifa Mainz und der Antifa Saar/Projekt AK. In diesem Rah­men wur­den etwa ein Dutzend Infover­anstal­tun­gen durchge­führt, mehrere Konz­erte und Par­tys ver­anstal­tet sowie eine acht­seit­iges Info­heftchen in 4stelliger Auflage veröf­fentlicht. Cor­nelia Hoff­man, Sprecherin der Kam­pagne, erklärte:
„Wir sind mit der gestri­gen Demon­stra­tion sehr zufrieden. Mehr als dop­pelt so viel Men­schen, wie von uns erwartet nah­men daran teil und ließen sich auch nicht von dem skan­dalösen Vorge­hen der Polizei ein­schüchtern. Auch die zahlre­iche Teil­nahme von Pir­masenser Bürg­er und Bürg­erin­nen ist pos­i­tiv zu bew­erten. Offen­sichtlich ließen sich nicht alle von den im Vor­feld von Polizei und Teilen der Medi­en ver­bre­it­eten Angst­szenar­ien davon abhal­ten ihre antifaschis­tis­che Ein­stel­lung auf die Straße zu tragen“.

Im Vor­feld und während der Demon­stra­tion kam es immer wieder zu vol­lkom­men über­zo­ge­nen und teil­weise skan­dalösen Polizeiein­sätzen. So wur­den zahlre­iche anreisende AntifaschistIn­nen fest­ge­hal­ten und mussten sich ohne das Vor­liegen von irgendwelchen Ver­dachts-momenten von der Polizei abfil­men lassen. Einzelne Per­so­n­en mussten sich in der Kälte ausziehen und ein­er Leibesvis­i­ta­tion unterziehen. Ins­ge­samt wurde neun Demoteil­nehmerIn­nen festgenom­men und gegen mehrere Anzeige erstat­tet u.a. mit dem Vor­wurf ein Trans­par­ent zu hoch gehal­ten zu haben und damit gegen das Ver­mum­mungsver­bot ver­stoßen zu haben. Cor­nelia Hoff­man dazu: „Wir haben die Demon­stra­tion schon Wochen zuvor ord­nungs­gemäß angemeldet und von Beginn an eine starke und geschlossene, aber friedliche Demon­stra­tion angekündigt. Das Ver­hal­ten der Polizei ist so nicht hin­nehm­bar und so wer­den wir über­legen müssen, ob wir zukün­ftig Demon­stra­tio­nen in Pir­masens den Ord­nungs­be­hör­den über­haupt noch ankündi­gen. Des weit­eren behal­ten wir uns vor gegen den „Wan­derkessel“, die schikanösen Vorkon­trollen und einzelne Fes­t­nah­men juris­tisch vorzugehen“.

Antifa Saar / Pro­jekt AK

Stellungnahme der Antifa Saar / Projekt AK zum Konzertverbot durch den Vorstand des JUZ Neunkirchen

Im Zuge der Mobil­isierung zur der antifaschis­tis­chen Demon­stra­tion „ Seek and Delete – NPD Struk­turen aufdeck­en und entsor­gen“ am 18. März in Pir­masens war am 11. März 2006 eine Infor­ma­tionsver­anstal­tung mit anschließen­dem Konz­ert mit den Bands Pas­cow und Ultra­fair im AJZ Hom­burg geplant und offiziell angekündigt.

Die geplante Ver­anstal­tung samt Konz­ert kon­nte jedoch auf­grund ein­er Ter­minüber­schnei­dung nicht im AJZ Hom­burg stat­tfind­en, sodass das Konz­ert samt Infover­anstal­tung nach Absprache mit der Vol­lver­samm­lung in das Jugendzen­trum Neunkirchen ver­legt und von der Antifa Saar neu bewor­ben wurde.

Während der let­zten Woche äußerte der Vor­stand sowie der Sozialar­beit­er des Jugendzen­trums Neunkirchen plöt­zlich Bedenken, dass durch eine Zusam­me­nar­beit mit der Antifa Saar das Image des Jugendzen­trums gegenüber der Stadt Neunkirchen neg­a­tiv bee­in­flusst wer­den kön­nte was die Stadt Neunkirchen dazu ver­an­lassen kön­nte, die Geld­mit­tel für das Jugendzen­trum zu stre­ichen und let­z­tendlich das Jugendzen­trum zu schließen, da die Antifa Saar vom Ver­fas­sungss­chutz als link­sex­trem­istis­che Organ­i­sa­tion eingestuft werde.

Konkrete Äußerun­gen der Stadt Neunkirchen zu der geplanten Zusam­me­nar­beit des Jugendzen­trums Neunkirchen mit der Antifa Saar in Gestalt eines Konz­ertes gibt es nach wie vor nicht, wed­er offiziell noch inof­fiziell. Das kon­stru­ierte Argu­ment „Mit­tel­stre­ichung“ wurde also vom Vor­stand sowie dem Sozialar­beit­er des Jugendzen­trums Neunkirchen dazu genutzt, das bere­its genehmigte Konz­ert der Antifa Saar im nach­hinein zu diskred­i­tieren und ver­hin­dern zu können.

Anscheinend will man im Jugendzen­trum Neunkirchen, alle Möglichkeit­en zur Anbiederung gegenüber der Stadt auszunutzen, solange es dem Jugendzen­trum förder­lich ist. So spielte das Argu­ment „ver­fas­sungs­feindliche Organ­i­sa­tion“, mit dem das heutige Konz­ert ver­boten wurde, im März let­zten Jahres keine Rolle, als es darum ging, eine von der Antifa Saar organ­isierte Demon­stra­tion gegen Neon­azis in Hom­burg / Saar zu unter­stützen und dadurch den eige­nen „antifaschis­tis­chen Anspruch“ in der Öffentlichkeit zu fes­ti­gen. Mit dem Ver­bot und ins­beson­dere durch die Begrün­dung rei­ht sich das Jugendzen­trum Neunkirchen in die Rei­he der­er ein, die son­st öffentlich Ver­bote von nach ihrer Def­i­n­i­tion „link­sex­trem­istis­chen“ Organ­i­sa­tio­nen fordern.

So wurde im Novem­ber 2005 die “Vere­ini­gung der Ver­fol­gten des Naziregimes” (VVN) erst in den saar­ländis­chen Land­tag ein­ge­laden, um ihre Experten­mei­n­ung zum Schutz der Gedenkstätte Ehe­ma­liges Gestapo-Lager Neue Bremm zu hören, danach aber durch die CDU wieder aus­ge­laden. Die Begrün­dung der CDU war nahezu mit der Begrün­dung des JUZ Neunkirchen iden­tisch: Der VVN werde vom Ver­fas­sungss­chutz beobachtet und sei daher als ver­fas­sungs­feindlich einzustufen.

Wir werten das Ver­bot daher als Ver­such, antifaschis­tis­che Poli­tik nur dann zuzu­lassen bzw. zu fördern, wenn es dem eige­nen Selb­st­bild­nis des gegen Rechts engagierten, tol­er­an­ten und mul­ti­kul­turellen JUZ entspricht. Der vorau­seilende Gehor­sam des JUZ NK gegenüber ange­blichen Forderun­gen der Parteien des Neunkirch­n­er Stad­trats spiegelt in erschreck­ender Weise das beim Vor­stand des JUZ NK vorherrschende poli­tis­che und gesellschaftliche Bild wieder. Dass das JUZ Neunkirchen die Argu­men­ta­tion, die Antifa Saar sei link­sex­trem­istisch, von dem von fast jeglich­er demokratis­chen Kon­trolle los­gelösten Inlands­ge­heim­di­en­stes, unre­flek­tiert übern­immt dreht die Beweis­last in unzuläs­siger Weise um. Nicht länger muss der Ver­fas­sungss­chutz nach­weisen, warum er poli­tis­che Grup­pierun­gen überwacht, son­dern die Beobach­tung selb­st gilt als Beweis für Ver­fas­sungs­feindlichkeit der Beobachteten.

Das Konz­ert wird nach Absprache mit den Bands in den näch­sten Wochen nachgeholt.

Antifa Saar / Pro­jekt AK

Rote Hilfe Zeitung: “Kein Stein des Anstoßes? Wie eine Stadt sich nicht erinnern will”

Rote Hil­fe Zeitung 01/2006

 

Kein Stein des Anstoßes? Wie eine Stadt sich nicht erin­nern will

Saar­louis erstre­it­et 134,50 Euro — für das Ent­fer­nen eines Gedenksteins. Nur um nicht daran erin­nern zu müssen, daß 1991 hier der Flüchtling Samuel Yeboah ermordet wurde

 

Man gibt sich gerne weltof­fen und koket­tiert unge­niert mit dem “Saar­voire vivre”, schließlich ver­spricht in Saar­louis schon der Name franzö­sis­ches Flair. 40.000 Ein­wohn­er, das Herz von Mar­chall Ney, den Napoleon wegen Ver­rats hin­richt­en ließ, eine Einkaufs- und Flanier­meile mit ele­gan­ten Bou­tiquen und schick­en Restau­rants und eine Alt­stadt, deren Kneipen ihren Teil zum Ruf der “heim­lichen Haupt­stadt” des Saar­lands beige­tra­gen haben, sollen Besuch­er lock­en. Doch kein Idyll ist vol­lkom­men, zwis­chen Blu­menkü­beln und Biergärten hat es braune Stellen. Saar­lautern, wie die Recht­en die Stadt nach der offiziellen Beze­ich­nung aus dem “Dut-zend­jähri­gen Reich” immer noch nen­nen, gilt als faschis­tis­che Hochburg und Organ­i­sa­tion­ss­chw­er­punkt der regionalen neo­faschis­tis­chen Szene an der Saar.

 

Dieser braune Sumpf kostete in der Nacht vom 18. auf den 19. Sep­tem­ber 1991 ein Men­schen­leben. Bei einem Bran­dan­schlag auf eine Asyl­be­wer­berun­terkun­ft starb der 26jährige Samuel Yeboah. Damit wurde dem im Saar­land leben­den Ghanaer eine mak­abere Ehre zuteil: er war nach der Wiedervere­ini­gung das erste Todes­opfer ras­sis­tis­ch­er Über­griffe in den alten Bun­deslän­dern. Er blieb nicht das let­zte. Dies hielt die Regierung, die damals noch in Bonn saß, nicht von der fak­tis­chen Abschaf­fung des Grun­drechts auf Asyl ab.

 

Obwohl auf Hin­weise, die zur Ergrei­fung des Täters führen soll­ten, eine Beloh­nung von 20.000 DM aus­ge­set­zt wurde, kon­nten die Mörder nie gefaßt wer­den, es kamen keine Hin­weise aus der Bevölkerung. Daran änderte auch eine Demon­stra­tion von antifaschis­tis­chen Grup­pen, die an den Tod von Samuel Yeboah erin­nerte, nichts. Andere Dinge dage­gen änderten sich sehr wohl: Dank der von offizieller Seite ver­fol­gten Strate­gie der “akzep­tieren­den Sozialar­beit” wuchs in den kom­menden Jahren die Neon­aziszene in “Saar­lautern” beträchtlich an. Fünf Jahre nach dem Tod von Samuel Yeboah zogen die Recht­en mit 100 Mann durch die Saar­louis­er Innen­stadt — die erste, aber bei weit­em nicht die let­zte Demon­stra­tion recht­sex­tremer Gesin­nung am Ort. Zynisch vor diesem Hin­ter­grund der Kom­men­tar des zuständi­gen Sozialar­beit­ers, der meinte, es sei bess­er, die Nazis wür­den “durch die Stadt marschieren, statt Häuser anzuzün­den.” In den fol­gen­den Jahren kam es immer wieder zu Zusam­men­stößen und mas­siv­en Auseinan­der­set­zun­gen zwis­chen antifaschis­tis­chen Grup­pen, die zum fün­ften Jahrestag des Todes von Samuel Yeboah eine Gedenkkundge­bung ver­anstal­tet hat­ten, und den neuen Nazis. Die kon­nten ihre Stel­lung in “Saar­lautern” hal­ten und aus­bauen. Dabei kam ihnen auch zugute, daß man von offizieller Seite den Antifa-Grup­pen ent­ge­gen arbeit­ete, die Bünd­nis­grü­nen ihnen die angemieteten Räum­lichkeit­en kündigten und die linken Grup­pen mas­siv­er Repres­sion aus­ge­set­zt waren. Obwohl sich die Antifa Saar­louis danach auflöste, gab es auch in den näch­sten Jahren immer wieder einzelne Veranstaltungen.

 

Eine der größten Aktio­nen war die Kundge­bung zum 10. Todestag von Samuel Yeboah. Mehr als 150 Men­schen waren den Aufrufen der Antifa Saar und weit­er­er Grup­pierun­gen gefol­gt und trafen sich in der Saar­louis­er Innen­stadt. Nach dem Ende der Kundge­bung formierte sich eine spon­tane Demon­stra­tion zum Rathaus. Dort wurde von nicht erkan­nten Demon­stran­ten eine Stein­plat­te an der Fas­sade des Gebäudes ange­bracht, die an den jun­gen Mann erin­nern sollte, der Asyl gesucht hat­te und im Saar­land durch einen Bran­dan­schlag gestor­ben war.

 

Die mas­sive Stein­plat­te, die offen­sichtlich in pro­fes­sioneller Aus­führung von einem Stein­metz ange­fer­tigt wor­den war, trug die Inschrift “IN ERINNERUNG AN SAMUEL YEBOAH, FLÜCHTLING AUS GHANA, AM 19.9.1991 DURCH EINEN RASSISTISCHEN BRANDANSCHLAG IN SAARLOUIS ERMORDET”.

 

Mit dieser Art von Erin­nerung kon­nten allerd­ings die Ver­ant­wortlichen im Saar­louis­er Rathaus nicht viel anfan­gen. Nur wenige Stun­den hing die Gedenk­tafel für den ermorde­ten Ghanaer, bis Ober­bürg­er­meis­ter Fontaine (CDU) sie ent­fer­nen ließ. Doch genügte es dem Stad­to­ber­haupt nicht, die Mah­nung zu beseit­i­gen, es erstat­tete Strafanzeige gegen den Anmelder der Antifa-Kundge­bung. Kon­se­quenz: Eine Geld­strafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro wurde verhängt.

 

Als Begrün­dung heißt es im Straf­be­fehl: “Die Staat­san­waltschaft beschuldigt Sie, am 19.9.2001 in Saar­louis gemein­schaftlich rechtswidrig öffentliche Denkmäler beschädigt oder zert­sört zu haben, indem sie zwis­chen 19.15 Uhr und 19.30 Uhr auf­grund eines gemein­sam gefassten Tatentschlusses zusam­men mit unbekan­nten Mit­tätern im arbeit­steili­gen Ver­hal­ten an die unter Denkmalschutz ste­hende Rathaus­fas­sade im Ein­gangs­bere­ich eine rote Sand­stein­plat­te 40 x 40 cm groß und ca. 8 kg schw­er, mit­tels eines schnell här­tenden Spezialk­le­bers anbracht­en, die in der Folge nur durch den kraftvollen Ein­satz von Werkzeu­gen ent­fer­nt wer­den kon­nte, wobei die Rathaus­fas­sade beschädigt wurde”, “Verge­hen gemäß §§ 303, 304, 25 II StGB” (Rechtschreibfehler im Original).

 

Dabei hat die heim­liche Haupt­stadt des Saar­lands kein prinzip­ielles Prob­lem mit Gedenk­tafeln für Ver­stor­bene: An den Gen­er­al Paul­von Let­tow-Vor­beck, dessen Geburt­sort zu sein sich die Stadt geschme­ichelt rüh­men darf, erin­nert sehr wohl eine Tafel. Gut sicht­bar in der Fußgänger­zone, an dem Haus in dem Let­tow-Vor­becks Wiege stand, kann der geneigte Spaziergänger fol­gende Lobeshymne lesen: “Der unbe­siegte rit­ter­liche Vertei­di­ger Deutsch-Ostafrikas im Weltkriege 1914–1918 Gen­er­al von Let­tow-Vor­beck wurde am 20. 3. 1870 in diesem Hause geboren.” Gen­er­al Paul von Let­tow-Vor­beck war 1904 maßge­blich an der geziel­ten Ermor­dung von tausenden Hereros im heuti­gen Namib­ia beteiligt und im 1. Weltkrieg ver­ant­wortlich für den ver­lus­tre­ichen Hin­hal­tekrieg in Deutsch-Ostafri­ka, dem heuti­gen Tansa­nia — was aber nicht auf der Tafel ver­merkt ist.

 

Gegen den Straf­be­fehl ließ der Beklagte durch seinen Anwalt Ein­spruch ein­le­gen. Bre­ite Unter­stützung fand er dabei durch die Anit­fa Saar und weit­ere Grup­pierun­gen, die Unter­schriften sam­melten, offene Briefe ver­faßten, flächen­deck­end Plakate mit dem Bild der ent­fer­n­ten Gedenk­tafel klebten, Flug­blät­ter verteil­ten und Ver­anstal­tun­gen organ­isierten. Durch diese Aktio­nen wurde eine Öffentlichkeit hergestellt, die zumin­d­est dafür sorgte, daß die Stadt Saar­louis die Gedenk­tafel her­aus­gab, der Forderung nach Ein­stel­lung des Ver­fahrens kam man indes nicht nach.

 

Und so fand im Juni 2003 in Saar­louis der Straf­prozeß statt. Die Sicher­heitsvorkehrun­gen waren streng, doch das kon­nte die große Gruppe von mehr als 60 Per­so­n­en nicht abschreck­en, die durch Anwe­sen­heit Unter­stützung demon­stri­erte. Demon­stri­ert wurde an diesem Tag im Gerichtssaal in Saar­louis noch mehr — näm­lich poli­tis­ches Bewußt­sein. Der Angeklagte nutzte die Gele­gen­heit, um ein State­ment abzugeben, damit kon­nte sich allerd­ings der Richter nicht anfre­un­den und ver­suchte die Erk­lärung zu unterbinden.

 

Ein Unter­fan­gen, daß den laut­stark bekun­de­ten Unmut der anwe­senden Fre­unde, Bekan­nten und Unter­stützer her­vor­rief, was wiederum zum Abbruch der Ver­hand­lung führte. Er lasse aus seinem Gerichtssaal keine Show­bühne für die Antifa machen, begrün­dete der Richter sein Vorge­hen. 18 Monate später wurde das Ver­fahren dann eingestellt. Eigentlich hätte das der Schlußpunkt in diesem Trauer­spiel um das ver­weigerte Erin­nern sein müssen, doch so schnell woll­ten die Ver­ant­wortlichen im Rathaus sich nicht geschla­gen geben. Es wurde Zivilk­lage erhoben, um die Kosten für das Ent­fer­nen der Tafel einzutreiben.

 

Und so wurde am 6. Okto­ber 2005 erneut über die uner­wün­schte Gedenk­tafel für den ermorde­ten Asyl­be­wer­ber Samuel Yeboah ver­han­delt. Dies­mal allerd­ings in Saar­brück­en und nicht in Saar­louis. Knapp drei Wochen später erg­ing das Urteil: 134,50 Euro sollte der junge Mann, der vor mehr als vier Jahren in Saar­louis eine Ver­anstal­tung gegen das Vergessen angemeldet hat­te, an die Stadt bezahlen. Eine Summe, die laut Presseerk­lärung, die “Aktion 3. Welt” übern­immt, die damit ver­bun­den zu Spenden auf ein eigens ein­gerichtetes Kon­to aufruft. 2006 jährt sich der gewalt­same Tod des jun­gen Afrikan­ers zum fün­fzehn­ten Mal. Doch auch das ist noch immer kein Grund für die Stadt “Saar-lautern”, irgend­wo an die Nacht zu erin­nern, in der das Asyl­be­wer­ber­heim bran­nte. So als wäre es nicht geschehen, wenn man nur nicht darüber spricht…

 

Antifa Saar weit­ere Infos: www.antifasaar.de.vu

 

Die Rote Hil­fe unter­stützte den Betrof­fe­nen im ersten Prozeß, dem Strafver­fahren. Für das Zivil­ver­fahren um die Kosten der Ent­fer­nung der Gedenk­tafel kann die Rote Hil­fe laut ihrer Satzung keine Unter­stützungszahlun­gen leis­ten, ruft aber zu Spenden auf das Kon­to der Ini­tia­tive auf:

 

Spenden

Spendenkon­to für Prozeß- und Anwaltskosten

Vere­in für kom­mu­nika­tives Wohnen & Leben Kon­ton­um­mer: 900 11 537

BLZ: 590 501 01 Sparkasse Saarbrücken

Ver­wen­dungszweck: Gedenktafelprozeß

Saarbrücker Zeitung: “Streit um Gedenken an getöteten Ghanaer”

Saar­brück­er Zeitung vom 6.Oktober 2005

 

Stre­it um Gedenken an getöteten Ghanaer

Prozess um ungenehmigte Tafel am Saar­louis­er Rathaus: Angeklagter stre­it­et Beteili­gung ab

 

Vor vier Jahren wurde eine Gedenk­tafel für den ermorde­ten Flüchtling Yeboah ohne Erlaub­nis am Saar­louis­er Rathaus angek­lebt. Gestern kam es zum Prozess gegen den mut­maßlichen Ver­ant­wortlichen der Aktion.

 

Saar­brück­en. For­mal geht es nur um Sachbeschädi­gung: Die Stadt Saar­louis klagte auf Schaden­er­satz gegen den Ver­anstal­ter eines “Antifaschis­tis­chen Aktion­stages” in Saar­louis im Jahr 2001. Der 29-jährige Saar­brück­er soll dafür ver­ant­wortlich sein, dass nach der von ihm angemelde­ten Kundge­bung eine Gedenk­tafel am Saar­louis­er Rathaus ange­bracht wurde. Da diese Aktion von der Stadt Saar­louis nicht genehmigt war, ließ sie die Tafel kurz­er­hand wieder ent­fer­nen und klagte. Gestern, vier Jahre nach der Aktion, fand der Prozess vor dem Saar­brück­er Amts­gericht statt. Der Angeklagte stritt die Ver­ant­wor­tung für das Anbrin­gen der Tafel ab: “Ich habe mit der Anbringung der Plat­te nichts zu tun. Aber ich finde die Aktion gut.” Mit der Gedenkplat­te woll­ten die Demon­stran­ten, ein los­er Zusam­men­schluss aus mehreren antifaschis­tis­chen Grup­pen, des grausamen Mordes an Samuel Yeboah im Sep­tem­ber 1991 gedenken. Der junge Mann aus Ghana war damals bei einem Bran­dan­schlag in Saar­louis ums Leben gekom­men. Im Prozess bestritt der Angeklagte, dass er von der Plat­te gewusst habe. Er habe lediglich eine Kundge­bung in der Franzö­sis­chen Straße in Saar­louis angemeldet und geleit­et. Als es danach noch zu ein­er spon­ta­nen Demon­stra­tion gekom­men sei, habe er nicht gewusst, dass diese das Anbrin­gen ein­er Gedenk­tafel am Rathaus zum Ziel hat­te. Er selb­st sei auch nicht beim Ankleben der Plat­te dabei gewe­sen, son­dern erst später dazugekom­men, weil er noch Laut­sprech­er und Teile ein­er Ausstel­lung nach der Kundge­bung im Auto habe ver­stauen müssen. Der einzige Zeuge, der zum Prozess geladen war, der lei­t­ende Polizist am Tag der Demon­stra­tion, sagte jedoch aus, dass er den Angeklagten sehr wohl am Ort des Geschehens gese­hen habe. “Ich habe ihn darauf aufmerk­sam gemacht, dass das nicht in Ord­nung ist, was dort geschieht und dass es wahrschein­lich eine Anzeige geben werde, aber er hat nur gelächelt und mit den Schul­tern gezuckt.” Das Urteil soll am 27. Okto­ber gesprochen wer­den. Der Stre­it um das Andenken an Yeboah wird wohl noch weit­er gehen. “Wir wollen, dass es an zen­traler, öffentlich­er Stelle in Saar­louis ein Gedenken an den ermorde­ten Yeboah gibt”, sagte der Angeklagte nach dem Prozess. Unter­stützt wird er von der Antifa Saar und der Aktion Dritte Welt Saar, die am Mittwoch einen run­den Tisch mit allen Beteiligten angeregt hat­te. ut