Kurze Stellungnahme zum nicht stattgefundenen Prozess am Freitag, dem 17. Dezember 2010 – Der Aufruf zum Prozessbesuch bleibt bestehen!

Am Fre­itag dem 17. Dezem­ber 2010 sollte in Saar­brück­en ein Prozess gegen mehrere Antifaschis­ten stat­tfind­en. Zu dem Prozess haben wir im Vor­feld dazu aufgerufen die Angeklagten im Gerichtssaal zu unterstützen.

Mittwochs erre­ichte uns dann die Nachricht, dass die Ver­hand­lung seit­ens des Gerichts wegen „Sicher­heits­be­denken“ abge­sagt wurde. Auf genauere Nach­frage hieß es, dass im großen Gerichtssaal die Heizungsan­lage aus­ge­fall­en sei und deshalb auf­grund der zu erwarteten Menge an Prozessbesucher_innen keine adäquat­en Räum­lichkeit­en zur Ver­fü­gung stünden.
Und tat­säch­lich haben wir zu diesem Prozess rel­a­tiv stark mobil­isiert, woll­ten wir ihn doch gemein­sam mit einem Teil der Angeklagten nutzen, um ein­er­seits auf die skan­dalösen Ermit­tlungsmeth­o­d­en der Polizei in diesem Fall aufmerk­sam zu machen und zum anderen auch auf das aktuelle Treiben des Thorsten Stau­dacher mit seinem Naziladen „First Class Streetwear“ in Bexbach einzuge­hen. So informierten wir auf ver­schiede­nen Ver­anstal­tun­gen im gesamten süd­west­deutschen Raum über den anste­hen­den Prozess und seine Hin­ter­gründe. In der aktuellen Aus­gabe der Roten Hil­fe Zeitung ist ein drei­seit­iger Artikel von uns zu dem The­ma erschienen und in den vier Wochen vor Prozess­be­ginn haben wir 5.000 Flug­blät­ter mit dem Aufruf zum Prozess­be­such verteilt.

Wir möcht­en uns an dieser Stelle bere­its bei allen bedanken, die auf ver­schieden­ste Weise ihre Sol­i­dar­ität mit den Angeklagten zum Aus­druck gebracht haben. Die Absage des ursprünglich anber­aumten Prozesster­mins ändert nichts an unserem Aufruf daran teilzunehmen und vielle­icht gelingt es uns mit Eur­er Hil­fe noch ein paar mehr Leute dazu zu bewe­gen die Ver­hand­lung direkt zu verfolgen.

So ärg­er­lich es nun auch ins­beson­dere für die Angeklagten ist, (die die Sache sicher­lich gerne „hin­ter sich gebracht“ hät­ten), so schön war es, dass der kurzfristig organ­isierte Soli-Tre­sen für alle, die sich ihren geplanten Besuch im Saar­land nicht ver­miesen lassen woll­ten so rei­bungs­los stat­tfand und sich zu ein­er dur­chaus vorzeig­baren Par­ty mit über 80 Gästen entwickelte.
Von uns aus nochmal: Es war schön mit Euch! Gerne wieder! Danke an alle die uns unter­stützt haben!

Der neue Prozesster­min wird von uns bekan­nt gegeben, sobald er feststeht!

Antifa Saar / Pro­jekt AK
23. Dezem­ber 2010

Naziläden dichtmachen! Gemeinsam gegen staatliche Repression!

Aufruf zum Prozessbesuch:
Am 17. Dezem­ber 2010 soll vor dem Saar­brück­er Amts­gericht mehreren Antifaschis­ten der Prozess gemacht wer­den. Vorge­wor­fen wird ihnen Land­friedens­bruch. Sie sollen in der Nacht des 13. Jan­u­ar 2008 an einem Angriff auf den Naziladen „First Class Streetwear“ im saar­ländis­chen Neunkirchen beteiligt gewe­sen sein, in dessen Ver­lauf die Schaufen­ster des Ladens zu Bruch gin­gen und die Fas­sade besprüht wurde.

Wir rufen dazu auf am Mor­gen des 17. Dezem­ber 2010 um 8.30 Uhr zahlre­ich zum Amts­gericht in Saar­brück­en zu kom­men und die Angeklagten durch unsere Anwe­sen­heit im Gerichtssaal zu unterstützen.

Bitte informiert Euch regelmäßig auf unser­er Home­page über die genaue Uhrzeit oder kurzfristige Änderungen.

Down­load Fly­er: Nazilä­den dicht­machen! Gemein­sam gegen staatliche Repression!

Pressemitteilung: LKA ermittelt gegen “Provokateure”

Das Lan­deskrim­i­nalamt, Abteilung Staatss­chutz, ermit­telt gegen Antifaschis­ten, welchen vorge­wor­fen wird, am 24. Juli 2006 eine anti-israelis­che Demon­stra­tion in der Saar­brück­er Bahn­hof­s­traße durch das Zeigen der Fahne Israels „provoziert“ und damit gegen das Ver­samm­lungsrecht ver­stoßen zu haben.

Am 24. Juli 2006 fand in der Saar­brück­er Innen­stadt eine „Friedens­demon­stra­tion“ gegen Israel statt, an der etwa 300–400 Men­schen, viele mit libane­sis­chen Fah­nen und Gräuelfo­tos tot­er libane­sis­ch­er Kinder aus­ges­tat­tet, teil­nah­men. In der Bahn­hof­s­traße auf Höhe der Thalia-Buch­hand­lung protestierten drei Antifaschis­ten gegen diesen ein­seit­i­gen Auf­marsch, bei dem Parolen wie „Israel – Kin­der­mörder“ gerufen und Papp­schilder mit anti­semi­tis­chen Stereo­typen gezeigt wur­den, indem sie Fah­nen des Staates Israel zeigten. Sie wur­den unmit­tel­bar von etwa 50 Demon­stran­tInnen ange­grif­f­en, dabei raubten die Angreifer eine Israel-Fahne, zer­ris­sen sie und ver­let­zten einen Demo-Geg­n­er durch Schläge im Gesicht.

Nun ermit­telt das Lan­deskrim­i­nalamt (LKA) gegen die mut­maßlichen „Pro­voka­teure“ wegen „Ver­stoß gegen das Ver­samm­lungs­ge­setz“. Min­destens eine Per­son, die von der Polizei verdächtigt wird, an besagter „Pro­voka­tion“ beteiligt gewe­sen zu sein, bekam eine Vor­ladung wegen “Ver­stoß gegen das Ver­samm-lungs­ge­setz” und “Ver­samm­lungsspren­gung” vom Saar­ländis­chen LKA.

Alexan­der Breser, stel­lvertre­tender Press­esprech­er der Antifa Saar / Pro­jekt AK, kom­men­tiert die polizeilichen Ermit­tlun­gen so: „Es ist doch irgend­wie para­dox, wenn gegen Men­schen die ihren Protest durch das Zeigen ein­er Israelfahne geäußert haben und ver­prügelt wer­den, im nach­hinein ein Ermit­tlungsver­fahren angestrengt wird, während sich die Polizei gle­ichzeit­ig schein­bar über­haupt nicht für die Schläger vom 24. Juli interessiert.“

So wer­den die Fak­ten, wer bei dieser Auseinan­der­set­zung vor zwei Monat­en die Angreifer waren, völ­lig ver­dreht. Schein­bar hält der Saar­ländis­che Staatss­chutz tätliche Angriffe auf mit Stoff­fah­nen protestierende Men­schen für gerecht­fer­tigte Notwehr.

Dazu Alexan­der Breser weit­er: „Dass einige der Demon­stra­tionsteil­nehmer noch mit Dachlat­ten bewaffnet durch die Stadt zogen, um den israel­sol­i­darischen Gegen­demon­stran­ten ihre Vorstel­lung vom „Frieden“ deut­lich zu machen, scheint dabei über­haupt nicht zu interessieren.“

Die Antifa Saar / Pro­jekt AK fordert die sofor­tige Ein­stel­lung dieser Ermit­tlungsver­fahren gegen AntifaschistInnen.

ANTIFA SAAR / PROJEKT AK

Rote Hilfe Zeitung: “Kein Stein des Anstoßes? Wie eine Stadt sich nicht erinnern will”

Rote Hil­fe Zeitung 01/2006

 

Kein Stein des Anstoßes? Wie eine Stadt sich nicht erin­nern will

Saar­louis erstre­it­et 134,50 Euro — für das Ent­fer­nen eines Gedenksteins. Nur um nicht daran erin­nern zu müssen, daß 1991 hier der Flüchtling Samuel Yeboah ermordet wurde

 

Man gibt sich gerne weltof­fen und koket­tiert unge­niert mit dem “Saar­voire vivre”, schließlich ver­spricht in Saar­louis schon der Name franzö­sis­ches Flair. 40.000 Ein­wohn­er, das Herz von Mar­chall Ney, den Napoleon wegen Ver­rats hin­richt­en ließ, eine Einkaufs- und Flanier­meile mit ele­gan­ten Bou­tiquen und schick­en Restau­rants und eine Alt­stadt, deren Kneipen ihren Teil zum Ruf der “heim­lichen Haupt­stadt” des Saar­lands beige­tra­gen haben, sollen Besuch­er lock­en. Doch kein Idyll ist vol­lkom­men, zwis­chen Blu­menkü­beln und Biergärten hat es braune Stellen. Saar­lautern, wie die Recht­en die Stadt nach der offiziellen Beze­ich­nung aus dem “Dut-zend­jähri­gen Reich” immer noch nen­nen, gilt als faschis­tis­che Hochburg und Organ­i­sa­tion­ss­chw­er­punkt der regionalen neo­faschis­tis­chen Szene an der Saar.

 

Dieser braune Sumpf kostete in der Nacht vom 18. auf den 19. Sep­tem­ber 1991 ein Men­schen­leben. Bei einem Bran­dan­schlag auf eine Asyl­be­wer­berun­terkun­ft starb der 26jährige Samuel Yeboah. Damit wurde dem im Saar­land leben­den Ghanaer eine mak­abere Ehre zuteil: er war nach der Wiedervere­ini­gung das erste Todes­opfer ras­sis­tis­ch­er Über­griffe in den alten Bun­deslän­dern. Er blieb nicht das let­zte. Dies hielt die Regierung, die damals noch in Bonn saß, nicht von der fak­tis­chen Abschaf­fung des Grun­drechts auf Asyl ab.

 

Obwohl auf Hin­weise, die zur Ergrei­fung des Täters führen soll­ten, eine Beloh­nung von 20.000 DM aus­ge­set­zt wurde, kon­nten die Mörder nie gefaßt wer­den, es kamen keine Hin­weise aus der Bevölkerung. Daran änderte auch eine Demon­stra­tion von antifaschis­tis­chen Grup­pen, die an den Tod von Samuel Yeboah erin­nerte, nichts. Andere Dinge dage­gen änderten sich sehr wohl: Dank der von offizieller Seite ver­fol­gten Strate­gie der “akzep­tieren­den Sozialar­beit” wuchs in den kom­menden Jahren die Neon­aziszene in “Saar­lautern” beträchtlich an. Fünf Jahre nach dem Tod von Samuel Yeboah zogen die Recht­en mit 100 Mann durch die Saar­louis­er Innen­stadt — die erste, aber bei weit­em nicht die let­zte Demon­stra­tion recht­sex­tremer Gesin­nung am Ort. Zynisch vor diesem Hin­ter­grund der Kom­men­tar des zuständi­gen Sozialar­beit­ers, der meinte, es sei bess­er, die Nazis wür­den “durch die Stadt marschieren, statt Häuser anzuzün­den.” In den fol­gen­den Jahren kam es immer wieder zu Zusam­men­stößen und mas­siv­en Auseinan­der­set­zun­gen zwis­chen antifaschis­tis­chen Grup­pen, die zum fün­ften Jahrestag des Todes von Samuel Yeboah eine Gedenkkundge­bung ver­anstal­tet hat­ten, und den neuen Nazis. Die kon­nten ihre Stel­lung in “Saar­lautern” hal­ten und aus­bauen. Dabei kam ihnen auch zugute, daß man von offizieller Seite den Antifa-Grup­pen ent­ge­gen arbeit­ete, die Bünd­nis­grü­nen ihnen die angemieteten Räum­lichkeit­en kündigten und die linken Grup­pen mas­siv­er Repres­sion aus­ge­set­zt waren. Obwohl sich die Antifa Saar­louis danach auflöste, gab es auch in den näch­sten Jahren immer wieder einzelne Veranstaltungen.

 

Eine der größten Aktio­nen war die Kundge­bung zum 10. Todestag von Samuel Yeboah. Mehr als 150 Men­schen waren den Aufrufen der Antifa Saar und weit­er­er Grup­pierun­gen gefol­gt und trafen sich in der Saar­louis­er Innen­stadt. Nach dem Ende der Kundge­bung formierte sich eine spon­tane Demon­stra­tion zum Rathaus. Dort wurde von nicht erkan­nten Demon­stran­ten eine Stein­plat­te an der Fas­sade des Gebäudes ange­bracht, die an den jun­gen Mann erin­nern sollte, der Asyl gesucht hat­te und im Saar­land durch einen Bran­dan­schlag gestor­ben war.

 

Die mas­sive Stein­plat­te, die offen­sichtlich in pro­fes­sioneller Aus­führung von einem Stein­metz ange­fer­tigt wor­den war, trug die Inschrift “IN ERINNERUNG AN SAMUEL YEBOAH, FLÜCHTLING AUS GHANA, AM 19.9.1991 DURCH EINEN RASSISTISCHEN BRANDANSCHLAG IN SAARLOUIS ERMORDET”.

 

Mit dieser Art von Erin­nerung kon­nten allerd­ings die Ver­ant­wortlichen im Saar­louis­er Rathaus nicht viel anfan­gen. Nur wenige Stun­den hing die Gedenk­tafel für den ermorde­ten Ghanaer, bis Ober­bürg­er­meis­ter Fontaine (CDU) sie ent­fer­nen ließ. Doch genügte es dem Stad­to­ber­haupt nicht, die Mah­nung zu beseit­i­gen, es erstat­tete Strafanzeige gegen den Anmelder der Antifa-Kundge­bung. Kon­se­quenz: Eine Geld­strafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro wurde verhängt.

 

Als Begrün­dung heißt es im Straf­be­fehl: “Die Staat­san­waltschaft beschuldigt Sie, am 19.9.2001 in Saar­louis gemein­schaftlich rechtswidrig öffentliche Denkmäler beschädigt oder zert­sört zu haben, indem sie zwis­chen 19.15 Uhr und 19.30 Uhr auf­grund eines gemein­sam gefassten Tatentschlusses zusam­men mit unbekan­nten Mit­tätern im arbeit­steili­gen Ver­hal­ten an die unter Denkmalschutz ste­hende Rathaus­fas­sade im Ein­gangs­bere­ich eine rote Sand­stein­plat­te 40 x 40 cm groß und ca. 8 kg schw­er, mit­tels eines schnell här­tenden Spezialk­le­bers anbracht­en, die in der Folge nur durch den kraftvollen Ein­satz von Werkzeu­gen ent­fer­nt wer­den kon­nte, wobei die Rathaus­fas­sade beschädigt wurde”, “Verge­hen gemäß §§ 303, 304, 25 II StGB” (Rechtschreibfehler im Original).

 

Dabei hat die heim­liche Haupt­stadt des Saar­lands kein prinzip­ielles Prob­lem mit Gedenk­tafeln für Ver­stor­bene: An den Gen­er­al Paul­von Let­tow-Vor­beck, dessen Geburt­sort zu sein sich die Stadt geschme­ichelt rüh­men darf, erin­nert sehr wohl eine Tafel. Gut sicht­bar in der Fußgänger­zone, an dem Haus in dem Let­tow-Vor­becks Wiege stand, kann der geneigte Spaziergänger fol­gende Lobeshymne lesen: “Der unbe­siegte rit­ter­liche Vertei­di­ger Deutsch-Ostafrikas im Weltkriege 1914–1918 Gen­er­al von Let­tow-Vor­beck wurde am 20. 3. 1870 in diesem Hause geboren.” Gen­er­al Paul von Let­tow-Vor­beck war 1904 maßge­blich an der geziel­ten Ermor­dung von tausenden Hereros im heuti­gen Namib­ia beteiligt und im 1. Weltkrieg ver­ant­wortlich für den ver­lus­tre­ichen Hin­hal­tekrieg in Deutsch-Ostafri­ka, dem heuti­gen Tansa­nia — was aber nicht auf der Tafel ver­merkt ist.

 

Gegen den Straf­be­fehl ließ der Beklagte durch seinen Anwalt Ein­spruch ein­le­gen. Bre­ite Unter­stützung fand er dabei durch die Anit­fa Saar und weit­ere Grup­pierun­gen, die Unter­schriften sam­melten, offene Briefe ver­faßten, flächen­deck­end Plakate mit dem Bild der ent­fer­n­ten Gedenk­tafel klebten, Flug­blät­ter verteil­ten und Ver­anstal­tun­gen organ­isierten. Durch diese Aktio­nen wurde eine Öffentlichkeit hergestellt, die zumin­d­est dafür sorgte, daß die Stadt Saar­louis die Gedenk­tafel her­aus­gab, der Forderung nach Ein­stel­lung des Ver­fahrens kam man indes nicht nach.

 

Und so fand im Juni 2003 in Saar­louis der Straf­prozeß statt. Die Sicher­heitsvorkehrun­gen waren streng, doch das kon­nte die große Gruppe von mehr als 60 Per­so­n­en nicht abschreck­en, die durch Anwe­sen­heit Unter­stützung demon­stri­erte. Demon­stri­ert wurde an diesem Tag im Gerichtssaal in Saar­louis noch mehr — näm­lich poli­tis­ches Bewußt­sein. Der Angeklagte nutzte die Gele­gen­heit, um ein State­ment abzugeben, damit kon­nte sich allerd­ings der Richter nicht anfre­un­den und ver­suchte die Erk­lärung zu unterbinden.

 

Ein Unter­fan­gen, daß den laut­stark bekun­de­ten Unmut der anwe­senden Fre­unde, Bekan­nten und Unter­stützer her­vor­rief, was wiederum zum Abbruch der Ver­hand­lung führte. Er lasse aus seinem Gerichtssaal keine Show­bühne für die Antifa machen, begrün­dete der Richter sein Vorge­hen. 18 Monate später wurde das Ver­fahren dann eingestellt. Eigentlich hätte das der Schlußpunkt in diesem Trauer­spiel um das ver­weigerte Erin­nern sein müssen, doch so schnell woll­ten die Ver­ant­wortlichen im Rathaus sich nicht geschla­gen geben. Es wurde Zivilk­lage erhoben, um die Kosten für das Ent­fer­nen der Tafel einzutreiben.

 

Und so wurde am 6. Okto­ber 2005 erneut über die uner­wün­schte Gedenk­tafel für den ermorde­ten Asyl­be­wer­ber Samuel Yeboah ver­han­delt. Dies­mal allerd­ings in Saar­brück­en und nicht in Saar­louis. Knapp drei Wochen später erg­ing das Urteil: 134,50 Euro sollte der junge Mann, der vor mehr als vier Jahren in Saar­louis eine Ver­anstal­tung gegen das Vergessen angemeldet hat­te, an die Stadt bezahlen. Eine Summe, die laut Presseerk­lärung, die “Aktion 3. Welt” übern­immt, die damit ver­bun­den zu Spenden auf ein eigens ein­gerichtetes Kon­to aufruft. 2006 jährt sich der gewalt­same Tod des jun­gen Afrikan­ers zum fün­fzehn­ten Mal. Doch auch das ist noch immer kein Grund für die Stadt “Saar-lautern”, irgend­wo an die Nacht zu erin­nern, in der das Asyl­be­wer­ber­heim bran­nte. So als wäre es nicht geschehen, wenn man nur nicht darüber spricht…

 

Antifa Saar weit­ere Infos: www.antifasaar.de.vu

 

Die Rote Hil­fe unter­stützte den Betrof­fe­nen im ersten Prozeß, dem Strafver­fahren. Für das Zivil­ver­fahren um die Kosten der Ent­fer­nung der Gedenk­tafel kann die Rote Hil­fe laut ihrer Satzung keine Unter­stützungszahlun­gen leis­ten, ruft aber zu Spenden auf das Kon­to der Ini­tia­tive auf:

 

Spenden

Spendenkon­to für Prozeß- und Anwaltskosten

Vere­in für kom­mu­nika­tives Wohnen & Leben Kon­ton­um­mer: 900 11 537

BLZ: 590 501 01 Sparkasse Saarbrücken

Ver­wen­dungszweck: Gedenktafelprozeß

Saarbrücker Zeitung: “Streit um Gedenken an getöteten Ghanaer”

Saar­brück­er Zeitung vom 6.Oktober 2005

 

Stre­it um Gedenken an getöteten Ghanaer

Prozess um ungenehmigte Tafel am Saar­louis­er Rathaus: Angeklagter stre­it­et Beteili­gung ab

 

Vor vier Jahren wurde eine Gedenk­tafel für den ermorde­ten Flüchtling Yeboah ohne Erlaub­nis am Saar­louis­er Rathaus angek­lebt. Gestern kam es zum Prozess gegen den mut­maßlichen Ver­ant­wortlichen der Aktion.

 

Saar­brück­en. For­mal geht es nur um Sachbeschädi­gung: Die Stadt Saar­louis klagte auf Schaden­er­satz gegen den Ver­anstal­ter eines “Antifaschis­tis­chen Aktion­stages” in Saar­louis im Jahr 2001. Der 29-jährige Saar­brück­er soll dafür ver­ant­wortlich sein, dass nach der von ihm angemelde­ten Kundge­bung eine Gedenk­tafel am Saar­louis­er Rathaus ange­bracht wurde. Da diese Aktion von der Stadt Saar­louis nicht genehmigt war, ließ sie die Tafel kurz­er­hand wieder ent­fer­nen und klagte. Gestern, vier Jahre nach der Aktion, fand der Prozess vor dem Saar­brück­er Amts­gericht statt. Der Angeklagte stritt die Ver­ant­wor­tung für das Anbrin­gen der Tafel ab: “Ich habe mit der Anbringung der Plat­te nichts zu tun. Aber ich finde die Aktion gut.” Mit der Gedenkplat­te woll­ten die Demon­stran­ten, ein los­er Zusam­men­schluss aus mehreren antifaschis­tis­chen Grup­pen, des grausamen Mordes an Samuel Yeboah im Sep­tem­ber 1991 gedenken. Der junge Mann aus Ghana war damals bei einem Bran­dan­schlag in Saar­louis ums Leben gekom­men. Im Prozess bestritt der Angeklagte, dass er von der Plat­te gewusst habe. Er habe lediglich eine Kundge­bung in der Franzö­sis­chen Straße in Saar­louis angemeldet und geleit­et. Als es danach noch zu ein­er spon­ta­nen Demon­stra­tion gekom­men sei, habe er nicht gewusst, dass diese das Anbrin­gen ein­er Gedenk­tafel am Rathaus zum Ziel hat­te. Er selb­st sei auch nicht beim Ankleben der Plat­te dabei gewe­sen, son­dern erst später dazugekom­men, weil er noch Laut­sprech­er und Teile ein­er Ausstel­lung nach der Kundge­bung im Auto habe ver­stauen müssen. Der einzige Zeuge, der zum Prozess geladen war, der lei­t­ende Polizist am Tag der Demon­stra­tion, sagte jedoch aus, dass er den Angeklagten sehr wohl am Ort des Geschehens gese­hen habe. “Ich habe ihn darauf aufmerk­sam gemacht, dass das nicht in Ord­nung ist, was dort geschieht und dass es wahrschein­lich eine Anzeige geben werde, aber er hat nur gelächelt und mit den Schul­tern gezuckt.” Das Urteil soll am 27. Okto­ber gesprochen wer­den. Der Stre­it um das Andenken an Yeboah wird wohl noch weit­er gehen. “Wir wollen, dass es an zen­traler, öffentlich­er Stelle in Saar­louis ein Gedenken an den ermorde­ten Yeboah gibt”, sagte der Angeklagte nach dem Prozess. Unter­stützt wird er von der Antifa Saar und der Aktion Dritte Welt Saar, die am Mittwoch einen run­den Tisch mit allen Beteiligten angeregt hat­te. ut

Saarbrücker Zeitung: “Prozess um Gedenktafel am Rathaus”

Saar­brück­er Zeitung vom 6.Oktober 2005

 

Prozess um Gedenk­tafel am Rathaus

Stadt Saar­louis klagt gegen Ver­anstal­ter des “Antifaschis­tis­chen Aktion­stages” von 2001 Weil er eine Gedenk­tafel für den 1991 ermorde­ten Flüchtling Yeboah am Saar­louis­er Rathaus anschlug, muss sich heute ein Mann vor dem Amts­gericht Saar­brück­en wegen Schaden­er­satz verantworten.

 

Saarlouis/Saarbrücken. An ein bru­tales Ver­brechen wollte ein “Antifaschis­tis­ches Bünd­nis” 2001 in Saar­louis mit ein­er Gedenk­tafel erin­nern: Den Mord an dem ghane­sis­chen Flüchtling Samuel Yeboah, der am 19. Sep­tem­ber 1991 bei einem Bran­dan­schlag in einem Asyl­be­wer­ber­heim bei Fraulautern ums Leben kam. Deshalb bracht­en Mit­glieder mehrerer antifaschis­tis­ch­er Grup­pen eine Gedenk­tafel anlässlich des zehn­ten Todestages Yeboahs am Saar­louis­er Rathaus an. Diese Tafel hing damals allerd­ings nur wenige Stun­den. Dann wurde sie auf Anweisung des dama­li­gen Ober­bürg­er­meis­ters Hans-Joachim Fontaine (CDU) wieder ent­fer­nt. Begrün­dung: Es gebe keine Genehmi­gung für das Anbrin­gen der Tafel und die Fas­sade des Rathaus­es sei denkmalgeschützt. Aus diesem Grund erstat­tete die Stadt Anzeige wegen Sachbeschädigung.

 

Heute, vier Jahre nach der Aktion, kommt es zum Prozess vor dem Saar­brück­er Amts­gericht. Wie das Gericht mit­teilte, klagt die Stadt Saar­louis auf Schaden­er­satz gegen den Ver­anstal­ter des “antifaschis­tis­chen Aktion­stages” zum zehn­jähri­gen Todestag Yeboahs. Durch das Ent­fer­nen der Gedenkplat­te mit der Auf­schrift “In Erin­nerung an Samuel Yeboah, Flüchtling aus Ghana, am 19.9.1991 durch einen ras­sis­tis­chen Bran­dan­schlag in Saar­louis ermordet”, sei der Stadt ein finanzieller Schaden entstanden.

 

Bei der Men­schen­recht­sor­gan­i­sa­tion “Aktion Dritte Welt Saar” sorgt die Klage und der heute stat­tfind­ende Prozess für Verärgerung. “Ich habe kein Ver­ständ­nis für diesen Prozess. Die Stadt Saar­louis sollte stolz darauf sein, dass es noch Men­schen mit Zivil­courage gibt, die die Mauer des Schweigens nicht hin­nehmen”, sagt Gertrud Selz­er vom Vor­stand. Die Aktion fordert von der Stadt Saar­louis, sie möge ihre Klage zurückziehen. Außer­dem solle der Ober­bürg­er­meis­ter gemein­sam mit allen Inter­essierten einen run­den Tisch ver­anstal­ten, in dem Vorschläge für eine neue Gedenk­tafel erar­beit­et wer­den sollen. Denn bis heute erin­nere nichts in Saar­louis an den Flüchtling Samuel Yeboah. “Stattdessen rühmt sich die Stadt, Geburt­sort des Gen­er­als Paul von Let­tow-Vor­beck zu sein”, kri­tisiert Gertrud Selz­er. Dieser sei 1904 maßge­blich an der geziel­ten Ermor­dung von tausenden Hereros im heuti­gen Namib­ia beteiligt gewe­sen. ut

Stellungnahme der Antifa Saar / Projekt AK zur staatlichen Repressionswelle gegen AntifaschistInnen — 09/2005

In den ver­gan­genen Wochen kon­nte man mal wieder das ein­und­selbe parteipoli­tis­che Schaus­piel erleben, das Bun­destags- und son­stige Wahlen tur­nus­mäßig vor sich herziehen: die Parteien standen in den let­zten Zügen ihres Wahlkampfes und ver­sucht­en die let­zten stimm­berechtigten Wäh­ler und Wäh­lerin­nen im großen Konkur­ren­zkampf noch von der Richtigkeit ihrer Wahl­pro­gramme zu überzeu­gen. So unter­schiedlich sich die Parteien doch gerne sehen und ver­standen wer­den wollen, so sind sie sich doch fast alle in einem Punkt einig: Parteien, wie die neon­azis­tis­che NPD und DVU, welche im Zusam­men­schluss mit mil­i­tan­ten Neon­azis aus sog. „freien Kam­er­ad­schaften“ zur Bun­destagswahl antreten, sollen und dür­fen keinen Erfolg haben.

Antifa als Staatsräson

Als am 8.Mai 2005, dem 60. Jahrestag der Befreiung vom Nation­al­sozial­is­mus, tausende von Men­schen durch das block­ieren der Demon­stra­tionsroute den seit Monat­en geplanten Nazi­auf­marsch ver­hin­dern kon­nten, wurde der Weltöf­fentlichkeit eine bre­ite Masse mit überzeugten Antifaschis­ten präsen­tiert, welche gel­ernt haben will mit der Ver­gan­gen­heit umzuge­hen und aus dieser Erfahrung her­aus ver­sucht „demokratis­ches Grun­drecht“ zu vertei­di­gen. Dass „demokratis­ches“ Grun­drecht fast jede Woche neon­azis­tis­chen Grup­pierun­gen – ob bei Demon­stra­tio­nen oder Ver­anstal­tun­gen — zu gesprochen wird, inter­essierte an dem „Tag der Demokratie“ am 8.Mai 2005 nur her­zlich wenig.

Dass es sich bei dieser ver­meintlichen „Ablehnung“ von neon­azis­tis­ch­er Poli­tik weniger um eine kon­se­quente Hal­tung son­dern sich lediglich um pop­ulis­tis­ches Agi­tieren „Gegen Rechts“ als Zweck der Selb­st­darstel­lung und das Wahren des eige­nen Gesichts im Bezug auf die Hand­lung­sun­fähigkeit gegenüber neon­azis­tis­chen Posi­tio­nen han­delt, zeigt sich ger­ade im Saar­land und vor allem in Saar­brück­en in den let­zten Monat­en immer wieder. So ver­puffen Forderun­gen der etablierten Parteien, Neon­azis keine Möglichkeit­en zur Ver­bre­itung ihrer Ide­olo­gie zu gewähren im Nichts, wenn im Gegen­zug die NPD ohne größere Schwierigkeit­en städtis­che Räum­lichkeit­en anmi­eten und darin ihre neon­azis­tis­che Ide­olo­gie in Form von Parteita­gen oder Recht­srock­konz­erten ver­bre­it­en kann, ohne dass es dabei AUCH nur einen Ver­such gibt, die sooft gepredigte „Zivil­courage“ zu verwirklichen.

Antifa heisst Angriff!

Am 4.Juni 2005 führte die NPD–Saar in Zusam­me­nar­beit mit der NPD-Pfalz einen Aktion­stag im Saar­land und Rhein­land-Pfalz durch. Dazu wur­den in mehreren Städten Infos­tände aufge­baut und abends sollte der wegen Volksver­het­zung vorbe­strafte Naz­ibarde Frank Ren­nicke zusam­men mit der Recht­srock­band „Notwehr“ in der „Turn­halle“ in Saarbrücken–Brebach auftreten. Neben Peter Marx trat­en der Par­la­men­tarische Geschäfts­führer der NPD-Frak­tion im säch­sis­chen Land­tag, Uwe Leich­sen­ring, sowie der mit­tler­weile im Parteivor­stand sitzende Thomas „Stein­er“ Wulff, der als Bindeglied zwis­chen der NPD und den freien Kam­er­ad­schaften fungiert, als Red­ner auf.
Um den neon­azis­tis­chen Aktiv­itäten an diesem Tage ent­ge­gen zutreten, wurde der Info­s­tand der NPD in Homburg/Saar von ein­er Gruppe von Antifaschis­ten ange­grif­f­en. Dabei wurde der Stand, beste­hend aus einem ein­fachen Holztisch, umge­wor­fen und das Pro­pa­gan­da­ma­te­r­i­al für das weit­ere Verteilen untauglich gemacht. Bei der anschließen­den Flucht wur­den sieben Per­so­n­en von der Polizei gestellt, festgenom­men und später mit Anzeigen wegen Land­friedens­bruch, Sachbeschädi­gung und Kör­per­ver­let­zung konfrontiert.
Mit­tler­weile wur­den die Ermit­tlun­gen gegen sechs Tatverdächtige eingestellt. Jedoch kon­nte es sich die Staat­san­waltschaft Saar­brück­en nicht nehmen lassen, gegen einen 20jährigen Antifaschis­ten Anklage wegen Land­friedens­bruch zu erheben, um so deut­lich zu machen, dass eigen­ständi­ges, antifaschis­tis­ches Engage­ment nicht erwün­scht ist. Bei der Anwen­dung von Gewalt gegen Men­schen, sollte man sich immer vor Augen führen, dass das ober­ste Gut eines Men­schen, die kör­per­liche Unversehrtheit, ange­gan­gen und ver­let­zt wird. Jedoch kann die Auseinan­der­set­zung mit Ras­sis­ten, Anti­semiten und Neon­azis keine andere wie die direk­te Kon­fronta­tion mit allen erforder­lichen Mit­teln sein. Ein Blick auf die Geschichte macht deut­lich, dass Nazis jeglich­er Couleur keine Agi­ta­tions­fläche geboten wer­den darf, um ihre men­schen­ver­ach­t­ende Ide­olo­gie zur Schau zu stellen. Mil­i­tan­ter Antifaschis­mus ist nach wie vor eine Notwendigkeit um sich gegen den wieder­erstark­enden Neon­azis­mus zur Wehr zu setzen.

Sol­i­dar­ität ist eine Waffe!

Das Ver­fahren wegen Land­friedens­bruch bildet jedoch keine Aus­nahme bei dem Ver­such Saar­ländis­che Antifaschis­ten durch staatliche Repres­sion einzuschüchtern und in ihrem Han­deln zu beschränken. So gibt es min­destens 2 weit­ere Ver­fahren gegen Saar­ländis­che Antifaschis­ten. Zum einen hat die Stadt Saar­louis Zivilk­lage gegen den Anmelder ein­er antifaschis­tis­chen Kundge­bung in Saar­louis am 19. Sep­tem­ber 2001 ein­gere­icht, bei der am Saar­louis­er Rathaus eine Gedenk­tafel für Samuel Yeboah ange­bracht wurde, die der dama­lige Ober­bürg­er­meis­ter Fontaine noch am gle­ichen Tag in ein­er vol­lkom­men unüber­legten Aktion wieder abreißen ließ. Samuel Yeboah wurde bei einem ras­sis­tis­chen Bran­dan­schlag 1991 in Saar­louis ermordet. Das Ver­fahren gegen den Anmelder wegen „Gemein­schädlich­er Sachbeschädi­gung“ wurde bere­its am 18.Februar 2005 eingestellt.

Wir erk­lären uns daher durch diesem Text sol­i­darisch mit dem Saar­brück­er Antifaschis­ten und zu allen anderen, die auf­grund ihres antifaschis­tis­chen Engage­ments von staatlich­er Repres­sion oder neon­azis­tis­ch­er Gewalt betrof­fen sind. Wir stellen uns gemein­sam gegen das laufende Gerichtsver­fahren gegen den Saar­brück­er Antifaschis­ten, denn dieses Ver­fahren ist nicht nur ein weit­er­er Ver­such eine Per­son zu krim­i­nal­isieren son­dern ist gegen uns alle gerichtet! Die Antifa Saar/Projekt AK fordert daher die sofor­tige Ein­stel­lung der Krim­i­nal­isierung antifaschis­tis­ch­er Politik.

Antifa Saar / Pro­jekt AK im Sep­tem­ber 2005 

Presseerklärung zum Verfassungsschutzbericht 2004

Wo schlappe Hüte sinn­los walten…

Der neue (Kurz-)bericht 2004 des saar­ländis­chen Ver­fas­sungss­chutz ist veröf­fentlicht (http://www.innen.saarland.de/9154.htm). Ein paar Anmerkun­gen der Antifa Saar / Pro­jekt AK.

Mit Span­nung erwartet erschien auch dieses Jahr wieder — wie jeden Früh­ling — eine Kurz­fas­sung des Beobach­tungs­berichts des saar­ländis­chen Lan­desamtes des Inlands­ge­heim­di­en­stes, des soge­nan­nten Ver­fas­sungss­chutz. Wir, die Antifa Saar / Pro­jekt AK, freuen uns über die aus­giebige Erwäh­nung unser­er Gruppe und Aktiv­itäten in diesem Bericht — immer­hin gut die Hälfte der Aus­las­sun­gen über den “Organ­isierten Link­sex­trem­is­mus” war unser­er Arbeit gewid­met. Zu Bedauern ist jedoch, dass ein­er unser­er Schw­er­punk­te, unsere Arbeit im Bere­ich Anti­semitismus näm­lich, schein­bar völ­lig an den Damen und Her­ren Ver­fas­sungss­chützerIn­nen vor­beige­gan­gen ist. Dabei find­en sich auf unser­er Web­seite (www.antifa-saar.de.vu) zahlre­iche Hin­weise, meist mit Fotodoku­menten belegt, auf unsere Teil­nahme etwa an der Kundge­bung gegen Anti­semitismus am 24.04.2004 in Saar­brück­en oder der Kundge­bung anlässlich der Schän­dung des jüdis­chen Fried­hofes in Neunkirchen am 23.September 2004.

Inter­es­sant ist auch, dass die Antifa Saar / Pro­jekt AK für den Ver­fas­sungss­chutz schein­bar hin­ter jeglichen Straftat­en ste­ht, die das Lan­desamt ver­meintlich linksmo­tivierten Men­schen zuord­net oder andichtet. So wird unsere Gruppe im Bericht mit allen möglichen Straftat­en in Zusam­men­hang gebracht, in den 7 Jahren unseres Beste­hens gab es jedoch nur eine einzige Verurteilung gegen eines unser­er Mit­glieder — wegen ille­galen Plakatierens.

Uns ist klar, dass diese Berichte und die darin erstell­ten Kon­struk­te und Über­höhun­gen ver­meintlich­er oder tat­säch­lich­er Straftat­en vor allem dazu dienen, den Per­son­al- und Mit­telbe­darf dieser völ­lig überdi­men­sion­ierten Behörde zu legit­imieren. Diesem Zwecke dienen auch die ständi­gen Anwer­bev­er­suche durch Mitar­bei­t­erIn­nen des Ver­fas­sungss­chutzes. Wir ver­ste­hen auch deren Frus­tra­tion, wenn sie immer wieder auf Ablehnung ihrer frag­würdi­gen Meth­o­d­en stoßen, doch recht­fer­tigt beru­flich­er und ide­ol­o­gis­ch­er Frust noch keines­falls die Ver­bre­itung solch aben­teuer­lich­er Kon­struk­te, wie sie im aktuellen VS-Bericht 2004 wiedergegeben wer­den. Auch klar ist uns, dass diese Behaup­tun­gen der Ver­fas­sungss­chützer der Weg­bere­it­er und die Legit­i­ma­tion sind für polizeiliche Repres­sio­nen gegen poli­tisch aktive Men­schen. Wir wehren uns gegen die dif­famieren­den Unter­stel­lun­gen und fordern die Entsorgung des Ver­fas­sungss­chutzes auf dem Mülleimer der Geschichte.

Antifa Saar / Pro­jekt AK

Presseerklärung zum Anwerbeversuch — 06.Januar 2005

Erneuter Anwer­bev­er­such durch den saar­ländis­chen Verfassungsschutz

Am Dien­stag, den 4.Januar 2004, sucht­en zwei Mitar­beit­er des saar­ländis­chen Innen­min­is­teri­ums einen jun­gen Mann, den sie der antifaschis­tis­chen Szene zuord­neten, vor dessen Arbeitsstelle in St.Wendel auf. Als dieser seinen Arbeit­splatz gegen 13:40 Uhr ver­ließ und sich zu seinem Fahrzeug begeben wollte, sprachen ihn die Frau und der Mann mit­tleren Alters gezielt mit Namen an; dabei gaben sie sich als “Mitar­beit­er des Innen­min­is­teri­ums in Saar­brück­en” aus.
Mit der Behaup­tung, der Ange­sproch­ene würde ja die gle­ichen Ziele ver­fol­gen wie das Innen­min­is­teri­um und man solle doch gemein­sam “gegen die Nazis” arbeit­en, ver­sucht­en die bei­den Ver­fas­sungss­chützer, ihn zu einem Gespräch zu bewe­gen. Der über­raschte junge Mann, der unmit­tel­bar nach Feier­abend direkt vor sein­er Arbeitsstelle abgepasst wurde, ver­weigerte jedoch jedes Gespräch und jede Zusammenarbeit.

Die Antifa Saar / Pro­jekt AK hält diese Entschei­dung des jun­gen Mannes für die einzig richtige, denn es ste­ht unzweifel­haft fest, welche Ziele der Ver­fas­sungss­chutz mit solchen “Gespräch­sange­boten” ver­fol­gt : das Ausspähen link­er Struk­turen und die Unter­wan­derung und Bespitzelung link­er und antifaschis­tis­ch­er Gruppen.

Nicht zulet­zt das The­ater um das gescheit­erte “NPD-Ver­botsver­fahren” machte deut­lich, dass der Ver­fas­sungss­chutz recht­sradikale/-ter­ror­is­tis­che und neon­azis­tis­che Grup­pen nicht etwa zum Schutze der Ver­fas­sung bekämpft, son­dern durch den Ein­satz von V‑Leuten gezielt auf­baut und fördert.

Daher fordern wir die sofor­tige Ein­stel­lung aller Spitzeltätigkeit­en und Anwer­bev­er­suche gegenüber antifaschis­tisch aktiv­en Menschen.
Die Antifa Saar / Pro­jekt AK fordert weit­er­hin die Auflö­sung der deutschen Geheim­di­en­ste, welche nach­weis­lich in der Aufrechter­hal­tung rechter Struk­turen in Deutsch­land involviert sind oder waren, sowie Auskun­ft darüber, wie und in welchem Aus­maße V‑Leute des Ver­fas­sungss­chutzes in der saar­ländis­chen Neon­aziszene aktiv sind und welche Bedeu­tung diese für die Aufrechter­hal­tung neon­azis­tis­ch­er Struk­turen wie der “Kam­er­ad­schaft Saar­lautern” aus Saar­louis haben.

Antifa Saar / Pro­jekt AK