Saarbrücker Zeitung vom 6.Oktober 2005
Streit um Gedenken an getöteten Ghanaer
Prozess um ungenehmigte Tafel am Saarlouiser Rathaus: Angeklagter streitet Beteiligung ab
Vor vier Jahren wurde eine Gedenktafel für den ermordeten Flüchtling Yeboah ohne Erlaubnis am Saarlouiser Rathaus angeklebt. Gestern kam es zum Prozess gegen den mutmaßlichen Verantwortlichen der Aktion.
Saarbrücken. Formal geht es nur um Sachbeschädigung: Die Stadt Saarlouis klagte auf Schadenersatz gegen den Veranstalter eines “Antifaschistischen Aktionstages” in Saarlouis im Jahr 2001. Der 29-jährige Saarbrücker soll dafür verantwortlich sein, dass nach der von ihm angemeldeten Kundgebung eine Gedenktafel am Saarlouiser Rathaus angebracht wurde. Da diese Aktion von der Stadt Saarlouis nicht genehmigt war, ließ sie die Tafel kurzerhand wieder entfernen und klagte. Gestern, vier Jahre nach der Aktion, fand der Prozess vor dem Saarbrücker Amtsgericht statt. Der Angeklagte stritt die Verantwortung für das Anbringen der Tafel ab: “Ich habe mit der Anbringung der Platte nichts zu tun. Aber ich finde die Aktion gut.” Mit der Gedenkplatte wollten die Demonstranten, ein loser Zusammenschluss aus mehreren antifaschistischen Gruppen, des grausamen Mordes an Samuel Yeboah im September 1991 gedenken. Der junge Mann aus Ghana war damals bei einem Brandanschlag in Saarlouis ums Leben gekommen. Im Prozess bestritt der Angeklagte, dass er von der Platte gewusst habe. Er habe lediglich eine Kundgebung in der Französischen Straße in Saarlouis angemeldet und geleitet. Als es danach noch zu einer spontanen Demonstration gekommen sei, habe er nicht gewusst, dass diese das Anbringen einer Gedenktafel am Rathaus zum Ziel hatte. Er selbst sei auch nicht beim Ankleben der Platte dabei gewesen, sondern erst später dazugekommen, weil er noch Lautsprecher und Teile einer Ausstellung nach der Kundgebung im Auto habe verstauen müssen. Der einzige Zeuge, der zum Prozess geladen war, der leitende Polizist am Tag der Demonstration, sagte jedoch aus, dass er den Angeklagten sehr wohl am Ort des Geschehens gesehen habe. “Ich habe ihn darauf aufmerksam gemacht, dass das nicht in Ordnung ist, was dort geschieht und dass es wahrscheinlich eine Anzeige geben werde, aber er hat nur gelächelt und mit den Schultern gezuckt.” Das Urteil soll am 27. Oktober gesprochen werden. Der Streit um das Andenken an Yeboah wird wohl noch weiter gehen. “Wir wollen, dass es an zentraler, öffentlicher Stelle in Saarlouis ein Gedenken an den ermordeten Yeboah gibt”, sagte der Angeklagte nach dem Prozess. Unterstützt wird er von der Antifa Saar und der Aktion Dritte Welt Saar, die am Mittwoch einen runden Tisch mit allen Beteiligten angeregt hatte. ut