Rote Hilfe Zeitung: “Kein Stein des Anstoßes? Wie eine Stadt sich nicht erinnern will”

Rote Hil­fe Zeitung 01/2006

 

Kein Stein des Anstoßes? Wie eine Stadt sich nicht erin­nern will

Saar­louis erstre­it­et 134,50 Euro — für das Ent­fer­nen eines Gedenksteins. Nur um nicht daran erin­nern zu müssen, daß 1991 hier der Flüchtling Samuel Yeboah ermordet wurde

 

Man gibt sich gerne weltof­fen und koket­tiert unge­niert mit dem “Saar­voire vivre”, schließlich ver­spricht in Saar­louis schon der Name franzö­sis­ches Flair. 40.000 Ein­wohn­er, das Herz von Mar­chall Ney, den Napoleon wegen Ver­rats hin­richt­en ließ, eine Einkaufs- und Flanier­meile mit ele­gan­ten Bou­tiquen und schick­en Restau­rants und eine Alt­stadt, deren Kneipen ihren Teil zum Ruf der “heim­lichen Haupt­stadt” des Saar­lands beige­tra­gen haben, sollen Besuch­er lock­en. Doch kein Idyll ist vol­lkom­men, zwis­chen Blu­menkü­beln und Biergärten hat es braune Stellen. Saar­lautern, wie die Recht­en die Stadt nach der offiziellen Beze­ich­nung aus dem “Dut-zend­jähri­gen Reich” immer noch nen­nen, gilt als faschis­tis­che Hochburg und Organ­i­sa­tion­ss­chw­er­punkt der regionalen neo­faschis­tis­chen Szene an der Saar.

 

Dieser braune Sumpf kostete in der Nacht vom 18. auf den 19. Sep­tem­ber 1991 ein Men­schen­leben. Bei einem Bran­dan­schlag auf eine Asyl­be­wer­berun­terkun­ft starb der 26jährige Samuel Yeboah. Damit wurde dem im Saar­land leben­den Ghanaer eine mak­abere Ehre zuteil: er war nach der Wiedervere­ini­gung das erste Todes­opfer ras­sis­tis­ch­er Über­griffe in den alten Bun­deslän­dern. Er blieb nicht das let­zte. Dies hielt die Regierung, die damals noch in Bonn saß, nicht von der fak­tis­chen Abschaf­fung des Grun­drechts auf Asyl ab.

 

Obwohl auf Hin­weise, die zur Ergrei­fung des Täters führen soll­ten, eine Beloh­nung von 20.000 DM aus­ge­set­zt wurde, kon­nten die Mörder nie gefaßt wer­den, es kamen keine Hin­weise aus der Bevölkerung. Daran änderte auch eine Demon­stra­tion von antifaschis­tis­chen Grup­pen, die an den Tod von Samuel Yeboah erin­nerte, nichts. Andere Dinge dage­gen änderten sich sehr wohl: Dank der von offizieller Seite ver­fol­gten Strate­gie der “akzep­tieren­den Sozialar­beit” wuchs in den kom­menden Jahren die Neon­aziszene in “Saar­lautern” beträchtlich an. Fünf Jahre nach dem Tod von Samuel Yeboah zogen die Recht­en mit 100 Mann durch die Saar­louis­er Innen­stadt — die erste, aber bei weit­em nicht die let­zte Demon­stra­tion recht­sex­tremer Gesin­nung am Ort. Zynisch vor diesem Hin­ter­grund der Kom­men­tar des zuständi­gen Sozialar­beit­ers, der meinte, es sei bess­er, die Nazis wür­den “durch die Stadt marschieren, statt Häuser anzuzün­den.” In den fol­gen­den Jahren kam es immer wieder zu Zusam­men­stößen und mas­siv­en Auseinan­der­set­zun­gen zwis­chen antifaschis­tis­chen Grup­pen, die zum fün­ften Jahrestag des Todes von Samuel Yeboah eine Gedenkkundge­bung ver­anstal­tet hat­ten, und den neuen Nazis. Die kon­nten ihre Stel­lung in “Saar­lautern” hal­ten und aus­bauen. Dabei kam ihnen auch zugute, daß man von offizieller Seite den Antifa-Grup­pen ent­ge­gen arbeit­ete, die Bünd­nis­grü­nen ihnen die angemieteten Räum­lichkeit­en kündigten und die linken Grup­pen mas­siv­er Repres­sion aus­ge­set­zt waren. Obwohl sich die Antifa Saar­louis danach auflöste, gab es auch in den näch­sten Jahren immer wieder einzelne Veranstaltungen.

 

Eine der größten Aktio­nen war die Kundge­bung zum 10. Todestag von Samuel Yeboah. Mehr als 150 Men­schen waren den Aufrufen der Antifa Saar und weit­er­er Grup­pierun­gen gefol­gt und trafen sich in der Saar­louis­er Innen­stadt. Nach dem Ende der Kundge­bung formierte sich eine spon­tane Demon­stra­tion zum Rathaus. Dort wurde von nicht erkan­nten Demon­stran­ten eine Stein­plat­te an der Fas­sade des Gebäudes ange­bracht, die an den jun­gen Mann erin­nern sollte, der Asyl gesucht hat­te und im Saar­land durch einen Bran­dan­schlag gestor­ben war.

 

Die mas­sive Stein­plat­te, die offen­sichtlich in pro­fes­sioneller Aus­führung von einem Stein­metz ange­fer­tigt wor­den war, trug die Inschrift “IN ERINNERUNG AN SAMUEL YEBOAH, FLÜCHTLING AUS GHANA, AM 19.9.1991 DURCH EINEN RASSISTISCHEN BRANDANSCHLAG IN SAARLOUIS ERMORDET”.

 

Mit dieser Art von Erin­nerung kon­nten allerd­ings die Ver­ant­wortlichen im Saar­louis­er Rathaus nicht viel anfan­gen. Nur wenige Stun­den hing die Gedenk­tafel für den ermorde­ten Ghanaer, bis Ober­bürg­er­meis­ter Fontaine (CDU) sie ent­fer­nen ließ. Doch genügte es dem Stad­to­ber­haupt nicht, die Mah­nung zu beseit­i­gen, es erstat­tete Strafanzeige gegen den Anmelder der Antifa-Kundge­bung. Kon­se­quenz: Eine Geld­strafe von 60 Tagessätzen zu je 20 Euro wurde verhängt.

 

Als Begrün­dung heißt es im Straf­be­fehl: “Die Staat­san­waltschaft beschuldigt Sie, am 19.9.2001 in Saar­louis gemein­schaftlich rechtswidrig öffentliche Denkmäler beschädigt oder zert­sört zu haben, indem sie zwis­chen 19.15 Uhr und 19.30 Uhr auf­grund eines gemein­sam gefassten Tatentschlusses zusam­men mit unbekan­nten Mit­tätern im arbeit­steili­gen Ver­hal­ten an die unter Denkmalschutz ste­hende Rathaus­fas­sade im Ein­gangs­bere­ich eine rote Sand­stein­plat­te 40 x 40 cm groß und ca. 8 kg schw­er, mit­tels eines schnell här­tenden Spezialk­le­bers anbracht­en, die in der Folge nur durch den kraftvollen Ein­satz von Werkzeu­gen ent­fer­nt wer­den kon­nte, wobei die Rathaus­fas­sade beschädigt wurde”, “Verge­hen gemäß §§ 303, 304, 25 II StGB” (Rechtschreibfehler im Original).

 

Dabei hat die heim­liche Haupt­stadt des Saar­lands kein prinzip­ielles Prob­lem mit Gedenk­tafeln für Ver­stor­bene: An den Gen­er­al Paul­von Let­tow-Vor­beck, dessen Geburt­sort zu sein sich die Stadt geschme­ichelt rüh­men darf, erin­nert sehr wohl eine Tafel. Gut sicht­bar in der Fußgänger­zone, an dem Haus in dem Let­tow-Vor­becks Wiege stand, kann der geneigte Spaziergänger fol­gende Lobeshymne lesen: “Der unbe­siegte rit­ter­liche Vertei­di­ger Deutsch-Ostafrikas im Weltkriege 1914–1918 Gen­er­al von Let­tow-Vor­beck wurde am 20. 3. 1870 in diesem Hause geboren.” Gen­er­al Paul von Let­tow-Vor­beck war 1904 maßge­blich an der geziel­ten Ermor­dung von tausenden Hereros im heuti­gen Namib­ia beteiligt und im 1. Weltkrieg ver­ant­wortlich für den ver­lus­tre­ichen Hin­hal­tekrieg in Deutsch-Ostafri­ka, dem heuti­gen Tansa­nia — was aber nicht auf der Tafel ver­merkt ist.

 

Gegen den Straf­be­fehl ließ der Beklagte durch seinen Anwalt Ein­spruch ein­le­gen. Bre­ite Unter­stützung fand er dabei durch die Anit­fa Saar und weit­ere Grup­pierun­gen, die Unter­schriften sam­melten, offene Briefe ver­faßten, flächen­deck­end Plakate mit dem Bild der ent­fer­n­ten Gedenk­tafel klebten, Flug­blät­ter verteil­ten und Ver­anstal­tun­gen organ­isierten. Durch diese Aktio­nen wurde eine Öffentlichkeit hergestellt, die zumin­d­est dafür sorgte, daß die Stadt Saar­louis die Gedenk­tafel her­aus­gab, der Forderung nach Ein­stel­lung des Ver­fahrens kam man indes nicht nach.

 

Und so fand im Juni 2003 in Saar­louis der Straf­prozeß statt. Die Sicher­heitsvorkehrun­gen waren streng, doch das kon­nte die große Gruppe von mehr als 60 Per­so­n­en nicht abschreck­en, die durch Anwe­sen­heit Unter­stützung demon­stri­erte. Demon­stri­ert wurde an diesem Tag im Gerichtssaal in Saar­louis noch mehr — näm­lich poli­tis­ches Bewußt­sein. Der Angeklagte nutzte die Gele­gen­heit, um ein State­ment abzugeben, damit kon­nte sich allerd­ings der Richter nicht anfre­un­den und ver­suchte die Erk­lärung zu unterbinden.

 

Ein Unter­fan­gen, daß den laut­stark bekun­de­ten Unmut der anwe­senden Fre­unde, Bekan­nten und Unter­stützer her­vor­rief, was wiederum zum Abbruch der Ver­hand­lung führte. Er lasse aus seinem Gerichtssaal keine Show­bühne für die Antifa machen, begrün­dete der Richter sein Vorge­hen. 18 Monate später wurde das Ver­fahren dann eingestellt. Eigentlich hätte das der Schlußpunkt in diesem Trauer­spiel um das ver­weigerte Erin­nern sein müssen, doch so schnell woll­ten die Ver­ant­wortlichen im Rathaus sich nicht geschla­gen geben. Es wurde Zivilk­lage erhoben, um die Kosten für das Ent­fer­nen der Tafel einzutreiben.

 

Und so wurde am 6. Okto­ber 2005 erneut über die uner­wün­schte Gedenk­tafel für den ermorde­ten Asyl­be­wer­ber Samuel Yeboah ver­han­delt. Dies­mal allerd­ings in Saar­brück­en und nicht in Saar­louis. Knapp drei Wochen später erg­ing das Urteil: 134,50 Euro sollte der junge Mann, der vor mehr als vier Jahren in Saar­louis eine Ver­anstal­tung gegen das Vergessen angemeldet hat­te, an die Stadt bezahlen. Eine Summe, die laut Presseerk­lärung, die “Aktion 3. Welt” übern­immt, die damit ver­bun­den zu Spenden auf ein eigens ein­gerichtetes Kon­to aufruft. 2006 jährt sich der gewalt­same Tod des jun­gen Afrikan­ers zum fün­fzehn­ten Mal. Doch auch das ist noch immer kein Grund für die Stadt “Saar-lautern”, irgend­wo an die Nacht zu erin­nern, in der das Asyl­be­wer­ber­heim bran­nte. So als wäre es nicht geschehen, wenn man nur nicht darüber spricht…

 

Antifa Saar weit­ere Infos: www.antifasaar.de.vu

 

Die Rote Hil­fe unter­stützte den Betrof­fe­nen im ersten Prozeß, dem Strafver­fahren. Für das Zivil­ver­fahren um die Kosten der Ent­fer­nung der Gedenk­tafel kann die Rote Hil­fe laut ihrer Satzung keine Unter­stützungszahlun­gen leis­ten, ruft aber zu Spenden auf das Kon­to der Ini­tia­tive auf:

 

Spenden

Spendenkon­to für Prozeß- und Anwaltskosten

Vere­in für kom­mu­nika­tives Wohnen & Leben Kon­ton­um­mer: 900 11 537

BLZ: 590 501 01 Sparkasse Saarbrücken

Ver­wen­dungszweck: Gedenktafelprozeß