Saarbrücker Lehrer fliegt aus dem Schuldienst

Der Saar­brück­er Lehrer Markus Brei­dt aus Schei­dt wurde wegen sein­er extrem recht­en Umtriebe aus dem Schul­dienst ent­lassen. Der Aktivist der Naziszene ist in Saar­brück­en in den let­zten Jahren oft aufge­fall­en, sei es bei Naziver­anstal­tun­gen, aber auch im Umfeld von bürg­er­lichen oder sog­ar alter­na­tiv­en Ver­anstal­tun­gen. Hal­tet die Augen offen!

Markus Brei­dt als Red­ner für “1 Prozent”.

Zu den Hin­ter­grün­den der Kündi­gung und zum Prozess gegen Markus Brei­dt empfehlen wir die Lek­türe dieses gut recher­chierten Artikels in der Saar­brück­er Zeitung:

Beschwerde vor dem Bundesarbeitsgericht erfolglos : Rechtsextremer Saar-Lehrer besorgte sich illegal Waffen – Fristlose Kündigung rechtens

Ein Lehrer, der in der recht­en Szene verkehrte und sich ille­gal mit Waf­fen ein­deck­te, darf im Saar­land nie mehr unter­richt­en. Die frist­lose Kündi­gung hat­te in einem fast drei­jähri­gen Rechtsstre­it Bestand. Ganz abge­taucht ist der ent­lassene Päd­a­goge aber nicht.

An einem Fre­itag im August 2017 spricht der Direk­tor des Ver­fas­sungss­chutzes, Hel­mut Albert, in ein­er drin­gen­den Angele­gen­heit im Bil­dungsmin­is­teri­um vor. Er warnt einen hohen Min­is­te­ri­al­beamten vor dem Lehrer Markus B., der seit 2015 im Min­is­teri­um arbeit­et, und legt Auszüge aus Ermit­tlungsak­ten vor. Die brisan­ten Infor­ma­tio­nen lassen nur einen Schluss zu: Der angestellte Päd­a­goge, Ent­gelt­gruppe E 13 (4607,28 Euro brut­to), gehört dem Kern der recht­sex­tremen Szene im Saar­land an.

Einen Tag zuvor hat­ten Zoll­fah­n­der die Woh­nung des Erd­kunde- und Sportlehrers durch­sucht und dabei einen Revolver, eine Lang­waffe, 25 Hart­gum­mi-Geschosse und 25 Knal­lka­r­tuschen gefun­den. Das Mate­r­i­al hat­te er ille­gal über die inzwis­chen ver­botene Inter­net­seite „Migrantenschreck.ru“ bestellt, die Waf­fen zur „Vertei­di­gung gegen Asyl­be­wer­ber“ anbot.

Kaum hat­te das Bil­dungsmin­is­teri­um den Mann ange­hört, sprach es am 30. August 2017 eine frist­lose Kündi­gung aus. Zwei Wochen später bekam er eine weit­ere Kündi­gung, nach­dem Beamte auf seinem Dien­strech­n­er „Strate­giepa­piere“ fan­den. In denen räsonierte er unter anderem über „Deutschen­hass“, der auch aus ein­er „ein­seit­ig schw­er­punk­t­mäßi­gen Betra­ch­tung der Naz­i­herrschaft in den Schulen und Medi­en“ stamme.

Die Kündi­gun­gen begrün­dete das Bil­dungsmin­is­teri­um mit dem Ver­dacht ein­er Straftat nach dem Waf­fenge­setz und dem Ver­dacht der man­gel­nden per­sön­lichen Eig­nung für das Lehramt. Markus B. zog mit seinem Anwalt, dem AfD-Bun­destagsab­ge­ord­neten Chris­t­ian Wirth, vor das Arbeits­gericht, hat­te aber keine Chance: Die 8. Kam­mer aus Richter Matthias Not­zon und zwei ehre­namtlichen Richtern urteilte am 16. April 2019, die Ver­dachtsmo­mente seien im Ver­fahren nicht wider­legt, son­dern sog­ar noch ver­stärkt wor­den (Az. 8 Ca 208/17.SB). Das Gericht erkan­nte bei dem Lehrer ein xeno­phobes, also ras­sis­tis­ches Weltbild.

Abgeschlossen ist der Rechtsstre­it erst seit kurzem, nach­dem das Bun­de­sar­beits­gericht eine Beschw­erde des Mannes ver­wor­fen hat (Az. 2 AZM 30/19). Gericht­sun­ter­la­gen erlauben einen Ein­blick in die Gedanken­welt des Lehrers. Sie sind auch die Quelle für die hier wiedergegebe­nen Äußerun­gen aus den Anhörun­gen gegenüber dem Min­is­teri­um und aus der Gerichtsverhandlung.

Nach sein­er Anstel­lung 2009 wurde der Lehrer zunächst in der Lehrerfeuer­wehr einge­set­zt, ab 2012 unter­richtete er an einem Gym­na­si­um im Nord­saar­land und ab 2014 an ver­schiede­nen Gemein­schaftss­chulen. Unter seinen Schülern galt er wegen seines Klei­dungsstils und sein­er Lehrmeth­o­d­en als alter­na­tiv­er und lib­eraler Öko.

Weil sich B. jedoch als untauglich für den Schul­dienst  erwies und Unruhe stiftete, wie es ein­er sein­er ehe­ma­li­gen Vorge­set­zten for­muliert, wurde er 2015 aus dem Verkehr gezo­gen und ans Bil­dungsmin­is­teri­um abge­ord­net. Dort fiel er direkt bei seinem ersten Betrieb­saus­flug auf, als er sich unge­fragt zu Ressortchef Ulrich Com­merçon (SPD) set­zte und eine Diskus­sion über die deutsche Ver­gan­gen­heit vom Zaun brach. An geschicht­sklit­ternde The­sen zur Schuld Deutsch­lands am 1. Weltkrieg erin­nert sich Com­merçon noch heute. Den „recht­en Ten­den­zen“ habe er wider­sprochen, aber er habe seinem Gegenüber nicht gle­ich unter­stellt, dass er ein Ver­fas­sungs­feind ist.

Erst später wurde dem Min­is­ter klar, wer da in seinem Haus arbeit­ete. Ein Lehrer, der sich mit Waf­fen ein­deck­te, obwohl er nicht ein­mal eine Erlaub­nis dazu hat­te, weshalb das Amts­gericht Saar­brück­en am 24. Okto­ber 2017 einen Straf­be­fehl von 700 Euro gegen den inzwis­chen gefeuerten und daher arbeit­slosen Lehrer ver­hängte. Die Waf­fen will er auss­chließlich zur Selb­stvertei­di­gung beschafft haben, wie er in ein­er Anhörung gegenüber seinem Dien­s­ther­rn angab. Seine Begrün­dung: Der Staat biete zu wenig Schutz und nehme sein Gewalt­monopol nicht wahr. Auf den Ein­wand, ob er nicht der Mei­n­ung sei, dass das Gewalt­monopol beim Staat liege, erwiderte der Lehrer, dies sei eine Gewis­sens­frage. Dazu schilderte er Sit­u­a­tio­nen, in denen er oder Bekan­nte sich von aus­ländisch ausse­hen­den Per­so­n­en bedro­ht oder belästigt gefühlt hät­ten. Erst in der Gerichtsver­hand­lung fast zwei Jahre später beze­ich­nete der Lehrer die Bestel­lung der Waf­fen als Fehler: Er sei sich der Gefährlichkeit der Gum­mi-Geschosse nicht bewusst gewesen.

In seinem Urteil kam das Arbeits­gericht zu dem Schluss, wer unver­hohlen dem Gewalt­monopol des Staates wider­spreche, sei für den Schul­dienst und für eine Beschäf­ti­gung im Min­is­teri­um „völ­lig untrag­bar“. Seine Äußerun­gen legten den Ver­dacht nahe, dass er vorhat­te, die Waf­fen auch in der Öffentlichkeit, gegebe­nen­falls an der Schule, zu tra­gen – denn wie sollte er sich son­st entsprechend seinen geschilderten Äng­sten vor Aus­län­dern schützen?

Der ille­gale Waf­fenkauf war indes nicht die einzige Ver­fehlung des Päd­a­gogen. Bere­its am 3. März 2017 nahm er nach Erken­nt­nis­sen des Ver­fas­sungss­chutzes an einem Vor­trag in Saar­brück­en über eine ange­bliche „Gle­ich­schal­tung aller Kul­turen der Erde durch Ver­mis­chung der Rassen“ teil. Die Beteiligten kamen laut Ver­fas­sungss­chutz haupt­säch­lich aus der NPD und ihrem Umfeld. Markus B. habe sich als Vertreter der „Ein-Prozent-Bewe­gung“ vorgestellt. Ein­er Gruppe, die schon damals im Visi­er des Ver­fas­sungss­chutzes war.

Für diese Recht­saußen-Gruppe trat er auch am 12. August 2017 als Red­ner bei ein­er Demon­stra­tion in Sulzbach auf, bei der auch der NPD-Lan­desvor­sitzende Peter Marx sprach. Schon am 22. Juli 2017 wirk­te B. bei der Kundge­bung ein­er von der NPD ges­teuerten Ini­tia­tive gegen die in Sulzbach geplante Moschee mit. Vor Gericht legte der Lehrer Wert darauf, dass er kein­er Partei ange­höre, schon gar nicht der NPD. Er habe sich gegen den Bau der Moschee gewandt, unab­hängig davon, wer bei der Demon­stra­tion anwe­send war.

In der Akte des Ver­fas­sungss­chutzes fand sich auch ein Vorkomm­nis von der Fast­nacht 2017: Damals liefen B. und vier andere Per­so­n­en in Blieskas­tel ver­hüllt in Burkas vor einem Umzug her, sie tru­gen Schilder mit Auf­schriften wie „Merkels Gäste“ oder „Bomben­stim­mung“. Die Staat­san­waltschaft stellte die Ermit­tlun­gen wegen Volksver­het­zung später ein, weil sich nicht fest­stellen ließ, wer welch­es Schild trug. Dass es sich den­noch um „Het­ze gegen Migranten“ han­delte und nicht um Satire, wie B. behauptete, stand für das Arbeits­gericht aber außer Frage.

Vor Gericht zeich­nete der Lehrer von sich das Bild eines besorgten Bürg­ers, der sich über Salafis­ten, nicht inte­gri­erte Flüchtlinge und ara­bis­che Clans Gedanken macht. Der auch eine kri­tis­che Ein­stel­lung zum Islam habe, aber keine Vor­be­halte gegen Men­schen anderen Glaubens, anderen Ausse­hens oder ein­er anderen Rasse hege (was ihm das Gericht nicht glaubte). Es sei bedauer­lich, so wird er im Urteil zitiert, dass die großen Parteien die Sorge der Bürg­er nicht ernst näh­men und das Feld zum Teil recht­sradikalen Parteien über­ließen. Beden­klich sei, so B. weit­er, dass seit der Gren­zöff­nung 2015 kri­tis­che Stim­men der Ein­wan­derungspoli­tik durch die „Alt­parteien“ in eine rechte Ecke gestellt wür­den. Die Kan­z­lerin habe Deutsch­land erhe­blichen Schaden zugefügt.

Das entspricht dem Pro­gramm der AfD, weshalb es nicht ver­wun­dert, dass Markus B. die Nähe zu dieser Partei sucht. Bei einem Lan­desparteitag 2018 wurde er – wie Mit­glieder der dama­li­gen Parteispitze bericht­en – aus dem Saal gewor­fen, als er Wer­bung für die „Ein-Prozent-Bewe­gung“ machen wollte. Andere in der Partei haben weniger Berührungsäng­ste zu dem geschas­sten Lehrer, vor allem im Kreisver­band Saarp­falz. Bei Stammtis­chen der Partei taucht er häu­figer auf, wie Besuch­er bestäti­gen. Anfang 2019 wurde B. von der St. Ing­bert­er AfD auch ein­ge­laden, sich an der Pla­nung des Kom­mu­nal­wahlkampfes zu beteili­gen, das belegt eine E‑Mail. Fotos zeigen ihn zudem mit führen­den Mit­gliedern der AfD Saarp­falz, unter anderem beim Straßen­wahlkampf. Der Kreisvor­sitzende Daniel Schütte, der auf einem Foto mit B. eben­falls zu sehen ist, bestre­it­et, dass er den Ex-Lehrer kennt.

Für den 13. März 2020 lud Markus B. Gle­ich­gesin­nte per E‑Mail zu ein­er gesel­li­gen Runde nach St. Ing­bert ein. Bei gutem Essen sollte „dem immer stick­iger und enger wer­den­den Gedankenko­rsett in unser­er Gesellschaft“ etwas ent­ge­genge­set­zt und das „offene Wort“ gepflegt wer­den – im Bierkeller des St. Ing­bert­er AfD-Vor­sitzen­den und ehe­ma­li­gen Lan­dess­chatzmeis­ters Rein­hard Latza.

https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/landespolitik/wie-das-bildungsministerium-im-saarland-einen-rechtsextremen-lehrer-loswurde_aid-50472637

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