Pressemitteilung zur vermehrten Telefonüberwachung

Die Antifa Saar weist darauf hin, dass im Rah­men der soge­nan­nten “Ter­ror­is­mus­bekämp­fung” und der Tele­fonüberwachung im Rah­men der Straf­prozes­sor­d­nung, zunehmend auch poli­tisch unbe­queme Per­so­n­en und Grup­pen abge­hört wer­den. Diese Abhörak­tio­nen fall­en oft aus den der Öffentlichkeit präsen­tierten Sta­tis­tiken her­aus. Auch die jüng­ste, auf das Saar­land bezo­gene Abhörsta­tis­tik muss nach oben kor­rigiert wer­den. Diese bezieht sich lediglich auf richter­lich genehmigte Überwachun­gen, bein­hal­tet somit auss­chließlich die Tele­fonüberwachun­gen von Polizei und Staat­san­waltschaft und nicht die Zahl der vom saar­ländis­chen Ver­fas­sungss­chutz bzw. BKA abge­hörten Telefone.
Tat­säch­lich muss davon aus­ge­gan­gen wer­den, dass die Zahl der Tele­fonüberwachun­gen im Saar­land weit höher liegt. Vor allem Per­so­n­en und Grup­pen, welche der saar­ländis­chen Lan­desregierung poli­tisch unbe­quem sind, müssen mit ein­er ver­stärk­ten Überwachung und Kon­trolle rech­nen. Auch die Antifa Saar, welche wegen ihrer Kri­tik an der Asyl- und Flüchtlingspoli­tik der saar­ländis­chen Lan­desregierung bekan­nt ist, muss mit Tele­fonüberwachung rech­nen. Wie das saar­ländis­che Innen­min­is­teri­um in einem Artikel der Saar­brück­er Zeitung vom 03.04.03 ver­laut­baren ließ, wird die Antifa Saar mit geheim­di­en­stlichen Mit­teln, zu welchen auch die Tele­fonüberwachung gehört, beobachtet und ein­er ständi­gen Kon­trolle unter­zo­gen. Zudem wurde in der Ver­gan­gen­heit bere­its immer wieder von Seit­en des Ver­fas­sungss­chutzes ver­sucht, junge Men­schen für Spitzeltätigkeit­en zu gewin­nen, damit diese für Geld Infor­ma­tio­nen über die Antifa Saar an den Nachrich­t­en­di­enst weit­er­leit­eten. In diesen Gesprächen wurde mehrfach deut­lich, dass der Ver­fas­sungss­chutz sich dabei auf Infor­ma­tio­nen stützte, welche auf Tele­fonüberwachung basierten.
Wir kri­tisieren, dass im Rah­men der soge­nan­nten “Anti-Ter­rorge­set­ze” eine Entwick­lung ein­set­zt, die alle Bürg­erIn­nen unter Gen­er­alver­dacht stellt. Zudem wird dem Staat dadurch juris­tisch der Weg geeb­net sämtliche kri­tis­chen und poli­tisch unlieb­samen Grup­pen und Organ­i­sa­tio­nen mit Hil­fe von Para­graphen, welche eigentlich dem Ressort der Krim­i­nal­itäts­bekämp­fung ange­hören, zu überwachen und nicht zulet­zt zu kriminalisieren.

ANTIFA SAAR