Brandstiftung mit Todesopfer: Motiv Rassismus

Am 17. April 2018 wurde nachts ein Haus in Neunkirchen-Wiebel­skirchen in Brand geset­zt, ein­er der Bewohn­er wurde getötet. In dem Haus in der Kuchen­bergstraße wohn­ten auch aus Syrien geflo­hene Men­schen, darunter mehrere Kinder. Während des Prozess­es wird klar: Motiv des Haup­tangeklagten Toni Jür­gen Schmidt war Rassismus.

Am späten Abend des 17.04.2018 bran­nte es gegen 23:15 Uhr in der Kuchen­bergstraße in Wiebel­skirchen. Die Flam­men bre­it­eten sich vom Trep­pen­haus im Erdgeschoss schnell in das obere Stock­w­erk aus. Bewohner­In­nen des Haus­es flüchteten vor dem Rauch und den Flam­men an die Fen­ster und schrien um Hil­fe. Die Feuer­wehr ret­tete elf Men­schen, darunter mehrere Kinder. Sie erlit­ten teils schwere Rauch­gasvergif­tun­gen. Philipp W., der 37-jährige Bewohn­er des Dachgeschoss­es, starb in dem bren­nen­den Haus, er ver­bran­nte bis zur Unken­ntlichkeit. In dem niederge­bran­nten Haus hat­ten auch eine aus Syrien geflo­hene Fam­i­lie mit fünf Kindern sowie in ein­er weit­eren Woh­nung zwei syrische Män­ner gewohnt.

Haus in der Wiebel­skircher Kuchen­bergstraße am Mor­gen nach dem ver­heeren­den Feuer.

Die bei­den Män­ner wur­den durch einen Rauch­melder auf den Brand aufmerk­sam. Da die Flucht durch den Flur wegen der dort wüten­den Flam­men versper­rt war, ret­teten sie sich durch ein Fen­ster ins Freie. Die syrische Fam­i­lie kon­nte durch die Feuer­wehr mit Leit­ern aus dem ersten Geschoss gerettet wer­den. Die Woh­nun­gen waren von der Stadt Neunkirchen als Unterkun­ft für Geflo­hene angemietet wor­den. Die Löschar­beit­en dauerten bis zum näch­sten Tag, das Haus ist nach dem Brand einsturzgefährdet.

Schnell war klar: Ursache des tödlichen Feuers war Brand­s­tiftung. Das Feuer war im Flur des Wohn- und Geschäft­shaus­es aus­ge­brochen, wo sich noch das Met­all­gerippe eines Kinder­wa­gens am Ort der Aus­bruchsstelle fand. Der Kinder­wa­gen hat­te neben ein­er Holztreppe ges­tanden, wodurch sich das Feuer rasend schnell in die oberen Geschosse des Haus­es aus­bre­it­en kon­nte. Nach län­geren Ermit­tlun­gen durch die Polizei wur­den zwei Tatverdächtige gefun­den und schließlich der Brand­s­tiftung mit Todes­folge beziehungsweise der Bei­hil­fe hierzu angeklagt.2

Ein Leben in der Hölle ein­er deutschen Kleinfamilie

Toni Schmidt

Haup­tangeklagter ist der 29-jährige Toni Jür­gen Schmidt. Er schweigt zunächst vor Gericht, lässt am vierten Prozesstag aber durch seinen Vertei­di­ger eine Erk­lärung ver­lesen. Dem­nach sei seine Kind­heit in ein­er deutschen Kle­in­fam­i­lie von Gewalt geprägt gewe­sen. Der Fam­i­lien­vater habe ihn eben­so wie seine Mut­ter wieder­holt geschla­gen und mis­shan­delt. Schmidt habe eine Schule für Lern­be­hin­derte besucht ohne einen Abschluss zu erre­ichen und dann in ein­er Werk­statt für psy­chisch Kranke gear­beit­et. Der vom Gericht als Gutachter bestellte Psy­chi­ater attestiert dem Angeklagten eine mit­telschwere Intel­li­genz­min­derung, die zum Teil auch durch die in sein­er Kind­heit erlit­tene Gewalt durch den Vater mit verur­sacht wor­den sein könne. Er zeige aggres­sives, impul­sives Ver­hal­ten und ver­füge nur über man­gel­hafte Kon­flik­tlö­sungsstrate­gien, jedoch beste­he keine eingeschränk­te Ein­sichts­fähigkeit. Aus der Kom­bi­na­tion der Alko­holisierung zur Tatzeit (laut Berech­nung des Gutachters unge­fähr 1,4 Promille) und der Intel­li­genz­min­derung resul­tierten erhe­bliche Steuerungsmän­gel und somit eine ver­min­derte Schuld­fähigkeit. Die geset­zlichen Voraus­set­zun­gen für eine dauer­hafte Unter­bringung sieht der Gutachter jedoch als nicht erfüllt an.

Der Bei­hil­fe zur Brand­s­tiftung mit Todes­folge ist der 19-jährige Thomas M. angeklagt. Er hat­te eine Förder­schule besucht und eine Aus­bil­dung in ein­er Ein­rich­tung der Leben­shil­fe begonnen. Nach Aus­sage eines Zeu­gen, der M. seit sein­er Kind­heit kenne, sei der Angeklagte „geistig zurück geblieben“. In ein­er Vernehmung durch einen Polizis­ten der Mord­kom­mis­sion, welche auf Video aufgeze­ich­net wurde, wirkt M. sehr unsich­er und leicht manip­ulier­bar. Auch M. wird von ein­er psy­chi­a­trischen Gutach­terin eine Intel­li­genz­min­derung bescheinigt, außer­dem liege eine emo­tionale Unreife vor.

Motiv: Ras­sis­mus

Die bei­den Angeklagten Toni Schmidt und Thomas M. hat­ten sich am Tattag getrof­fen, um die Schwanger­schaft von Julia P., der 32-jähri­gen Lebens­ge­fährtin von Schmidt, mit reich­lich Alko­hol zu begießen. Der Mitangeklagte M. äußerte in den Vernehmungen bei die Polizei: „Wenn ich und der Toni unter­wegs sind, dann machen wir Blödsinn und es kommt die Feuer­wehr.“ Schmidt habe gesagt: „Heute fährt noch die Feuer­wehr raus“, woraufhin M. klar gewe­sen sei, dass „er was im Schilde führt“. Während der Feier habe sich Schmidt nach eigen­em Bekun­den an ange­bliche Belei­di­gun­gen sein­er Lebens­ge­fährtin durch „die Aus­län­der“ erin­nert, woraufhin er zu „dem Haus der Aus­län­der“ gegan­gen sei, „um die Aus­län­der zu bestrafen“. Der Mitangeklagte M. sagt in der Vernehmung bei der Polizei, dass sie gewusst hät­ten, dass „dort Aus­län­der wohnen, denen er [Schmidt] es heimzahlen“ wollte. Der Zeuge Jan U. bestätigt dies, Schmidt habe ihm gesagt, dass er das Feuer gelegt habe, um sich an „den Aus­län­dern“ beziehungsweise „den Kanaken“ zu rächen.

Schmidt habe laut Aus­sage von M. das Haus in der Kuchen­bergstraße betreten und einen im Flur ste­hen­den Kinder­wa­gen mit Hil­fe eines Feuerzeuges und eines Deosprays angezün­det. Danach seien sie zurück zum vorheri­gen Tre­ff­punkt gegan­gen und hät­ten sich wieder mit dem Fre­und Schmidts getrof­fen. M. selb­st gibt an, „nur Schmiere ges­tanden“ zu haben. Der Angeklagte Schmidt räumt in ein­er Prozesserk­lärung zwar das Anzün­den des Kinder­wa­gens mit einem Feuerzeug eben­so wie das ras­sis­tis­che Tat­mo­tiv ein. Allerd­ings will er die Flam­men sofort wieder mit der bloßen Hand aus­geschla­gen haben, wobei er sich kein­er­lei Ver­bren­nun­gen zuge­zo­gen habe. Diese ange­blich unter­nomme­nen Löschver­suche wer­den vom Gericht jedoch als nicht glaub­würdig ange­se­hen. Während das Haus sodann in Flam­men stand und die Feuer­wehr um das Leben der im Haus Eingeschlosse­nen kämpfte, begaben sich die Brand­s­tifter zurück zum Tatort, um dort „den Verkehr zu regeln“ und sich als Gaffer am durch eigene Hand angerichteten Schreck­en zu betätigen.

Ein Zeuge berichtet außer­dem vor Gericht, dass er Toni Schmidt verdächtige, im Flur des Haus­es Bexbach­er Straße 8–12, in dem Schmidt damals gewohnt hat­te, im Jahr 2018 Hak­enkreuze an die Wand geschmiert zu haben. Nach­fra­gen wer­den vom Gericht keine gestellt, der weit­ere Hin­weis auf eine extrem rechte Gesin­nung des Angeklagten Schmidt nicht weit­er verfolgt.

Acht Jahre Freiheitsstrafe

Toni Schmidt in der Ver­hand­lung vor dem Landgericht Saarbrücken.

In ihrem Plä­doy­er stellt die Ober­staat­san­wältin fest: Motiv des Angeklagten Schmidt war Rache an „den Aus­län­dern“, da diese seine Fre­undin belei­digt hät­ten. Nach­dem von Seit­en der Staat­san­waltschaft eine Frei­heitsstrafe von neun Jahren für Schmidt beantragt wurde, führt dessen Vertei­di­ger aus, dass aus sein­er Sicht eine Unter­bringung in einem psy­chi­a­trischen Kranken­haus angezeigt sei, um die All­ge­mein­heit vor weit­eren Straftat­en durch Schmidt zu schützen und er dort bess­er ther­a­piert wer­den könne. Toni Schmidt wird vom Gericht schließlich wegen beson­ders schw­er­er Brand­s­tiftung mit Todes­folge zu ein­er Frei­heitsstrafe von 8 Jahren verurteilt. Es sei erwiesen, dass er den Kinder­wa­gen mit einem Feuerzeug in Verbindung mit einem Deospray angezün­det habe. Das Gericht sah gar einen möglichen Tötungsvor­satz, was jedoch — im Zweifel für den Angeklagten — als nicht erwiesen ange­se­hen werde. Als möglich­es Tat­mo­tiv wird vom Vor­sitzen­den Richter in der mündlichen Urteils­be­grün­dung der „nichtige Grund“ der ange­blichen Belei­di­gung der Lebens­ge­fährtin ange­führt, eine konkrete Fes­tle­gung sei aber „schwierig“. Als straf­min­dernd wurde die durch Intel­li­genz­min­derung und Alko­holisierung erhe­blich geminderte Steuerungs­fähigkeit gew­ertet. Gegen das Urteil hat Schmidt Revi­sion beim Bun­des­gericht­shof ein­gelegt.3

Der Mitangeklagte M. wird als Her­anwach­sender nach Jugend­strafrecht wegen Bei­hil­fe zur Brand­s­tiftung mit Todes­folge und Dieb­stahl des Fahrrads verurteilt und erhält eine Betreu­ungsweisung für ein Jahr sowie als Auflage die Teil­nahme an einem sozialpäd­a­gogis­chen Kurs als Erziehungsmaßregel.

Wie immer: „kein poli­tis­ch­er Hin­ter­grund zu erkennen“

Hak­enkreuz-Schmier­ereien, „Rache an den Aus­län­dern“ als Tat­mo­tiv — Man sollte meinen, dass das ras­sis­tis­che Motiv der Brand­s­tiftung angesichts der Aus­sagen der Angeklagten wie auch der Zeu­gen nicht zu leug­nen ist. Doch weit gefehlt: Während die Polizei aus „ermit­tlungstak­tis­chen Grün­den” zunächst keine Angaben zum Tat­mo­tiv machen will4 ist sich die Lokaljour­naille schnell sich­er, „dass bei der Tat kein poli­tis­ch­er Hin­ter­grund zu erken­nen ist“.5 Die Staat­san­waltschaft sah nach Abschluss der Ermit­tlun­gen das Tat­mo­tiv als „bis­lang nicht zweifels­frei gek­lärt“ an; Gesichert erscheine lediglich, „dass bei­de Angeschuldigten hin­sichtlich Feuer­wehrar­beit sehr inter­essiert“ seien.6 Die Igno­ranz der deutschen Jus­tiz kommt auch dadurch zur Gel­tung, dass nur Bewohner­In­nen des in Brand gesteck­ten Haus­es als Zeug­In­nen gehört wur­den, die einen deutschen Pass besitzen. Von den im Haus leben­den aus Syrien geflo­henen Men­schen wurde hinge­gen nie­mand ver­nom­men, worüber sich der Vater der syrischen Fam­i­lie zurecht empört.7 Nach den Aus­sagen im Prozess ist das ras­sis­tis­che Motiv zwar nicht mehr zu ignori­eren und wird von der Presse auch vere­inzelt beiläu­fig erwäh­nt,8 in der Berichter­stat­tung nach dem Urteil jedoch erneut ignori­ert.9,10 Der Zeuge Jan U. sagt aus, Schmidt habe das Feuer gelegt, um sich an den im Haus leben­den “Aus­län­dern” zu rächen, der Haupt­täter Schmidt räumt im Prozess ein, zum Haus „der Aus­län­der“ gegan­gen zu sein, „um die Aus­län­der zu bestrafen“, der Mit­täter M. gibt in der Vernehmung an, dass Schmidt es „den Aus­län­dern heimzahlen wollte“ — für die „Saar­brück­er Zeitung“ han­delte Schmidt den­noch „aus ungek­lärten Grün­den“.11

Neben der nur äußerst halb­herzi­gen und ger­adezu wider­willig erscheinen The­ma­tisierung durch die Medi­en, dass in Wiebel­skirchen ein Men­sch einem ras­sis­tisch motivierten Bran­dan­schlag zum Opfer gefall­en ist, bleibt auch die öffentliche Empörung hierüber im Saar­land gän­zlich aus.

Serie von Brand­s­tiftun­gen auf von Migran­tInnen bewohnte Häuser

Dabei ste­ht die Brand­s­tiftung in Wiebel­skirchen in ein­er Rei­he von diversen Bran­dan­schlä­gen auf von Migran­tInnen oder Geflüchteten bewohnte Häuser im Saar­land in der ver­gan­genen Jahren.

Während im Saar­land ein öffentlich­er Auf­schrei aus­bleibt, sor­gen die Ver­hält­nisse zumin­d­est in der über­re­gionalen Presse für Ver­wun­derung — Beitrag der FAZ aus dem Jahr 2011

Von 2006 bis 2012 wur­den in Völk­lin­gen ins­ge­samt 18 Brand­s­tiftun­gen auf Gebäude verübt, in denen Migran­tInnen wohn­ten. Eine Son­der­ermit­tlungs­gruppe kann keine TäterIn­nen aus­find­ig machen.12 Am 17. Jan­u­ar 2017 wird in Völk­lin­gen eine von Migran­tInnen gemietete Lager­halle angezün­det, bei dem Großbrand wer­den zwei Men­schen ver­let­zt, es entste­ht ein Sach­schaden von rund einein­halb Mil­lio­nen Euro.13 TäterIn­nen kon­nten bis heute nicht ermit­telt wer­den. Im Juli 2017 wurde in Völk­lin­gen inner­halb ein­er Woche ein Haus, das als Unterkun­ft für Geflüchtete dienen sollte, gle­ich dreimal in Brand gesteckt.14 TäterIn­nen kon­nten bis heute nicht ermit­telt wer­den. Bemerkenswert in diesem Zusam­men­hang ist, dass ein­er von ins­ge­samt nur 15 durch den „Nation­al­sozial­is­tis­chen Unter­grund“ („NSU“) ver­sandten Beken­ner-DVDs an die Völk­linger türkisch-islamis­che Moscheege­meinde geschickt wor­den war.15

In Ottweil­er wer­fen bis heute unbekan­nte TäterIn­nen am 3. Juni 2017 nachts zwei Brand­sätze auf das Dach eines Haus­es in der Johann-Wich­ern-Straße. In der näch­sten Nacht wird mit Brand­sätzen ein Mehrfam­i­lien­haus in der Saar­brück­er Straße ange­grif­f­en. Weit­ere zwei Nächte später wird erneut ein Brand­satz auf das Haus in der Johann-Wich­ern-Straße gewor­fen. Bei­de Häuser wer­den von Migran­tInnen bewohnt.16 TäterIn­nen kon­nten bis heute nicht ermit­telt werden.

Philip W. ist auch nicht das erste Todes­opfer eines ras­sis­tisch motivierten Bran­dan­schlags im Saar­land. Am 19. Sep­tem­ber 1991 wurde Samuel Yeboah, poli­tis­ch­er Flüchtling aus Ghana, durch einen ras­sis­tis­chen Bran­dan­schlag auf eine Flüchtling­sun­terkun­ft in Saar­louis-Fraulautern ermordet. Die TäterIn­nen wur­den nie ermit­telt, die Ermit­tlun­gen nach weni­gen Wochen eingestellt.17 Erwäh­nenswert in der Serie neon­azis­tis­ch­er Gewalt­tat­en im Saar­land ist auch der Bombe­nan­schlag am 9. März 1999 auf die Ausstel­lung „Ver­nich­tungskrieg. Ver­brechen der Wehrma­cht 1941 bis 1944“. TäterIn­nen wur­den auch hier bis heute nicht ermit­telt,18 eine Verbindung zum „Nation­al­sozial­is­tis­chen Unter­grund (NSU)“ ist nicht auszuschließen.19

Die AfD gehört mit auf die Anklagebank!

Der Haupt­täter Schmidt hat­te ein wahrlich schlecht­es Leben in der deutschen Prov­inz. In sein­er Kind­heit vom Vater mis­shan­delt, unter sein­er Intel­li­genz­min­derung lei­dend und von Mitschü­lerIn­nen wie Arbeit­skol­legIn­nen gemobbt lebt er in dem vom Struk­tur­wan­del mitgenomme­nen Wiebel­skirchen. Die „typ­is­che Dorf­tankstelle“, wie sie ein Zeuge nen­nt, als Lebens­mit­telpunkt, an der sich regelmäßig Mix­ery und Wod­ka besorgt wird, passt ins Bild. Ohne erkennbare Per­spek­tive auf ein besseres Leben bricht sich die Wut über die beste­hen­den Ver­hält­nisse dann in Gewalt gegen vor Krieg und noch größerem Elend geflo­henen Migran­tInnen Bahn. Eine ange­bliche Belei­di­gung der Lebens­ge­fährtin bringt das Fass zum Über­laufen und macht „die Aus­län­der“ zu willkomme­nen Opfern für den sich ständig als zu kurz gekom­men und gemobbt empfind­en­den Schmidt.

Brand­s­tifter in Nadel­streifen: “Wir wer­den uns unser Deutsch­land Stück für Stück zurück­holen” — Björn Höcke, AfD

Im Jahr 2018, als Schmidt zum Brand­s­tifter wurde und einen Men­schen tötete, erre­ichte die Stim­mung gegen Migran­tInnen in Deutsch­land einen neuen Höhep­unkt. Kurz nach dem Wiebel­skircher Bran­dan­schlag demon­stri­ert der deutsche Mob seinen Hass auf Migran­tInnen im säch­sis­chen Chem­nitz, wo 6.000 Neon­azis den Hit­ler­gruß zeigend und Migran­tInnen durch die Straßen het­zend von der Polizei ungestört durch die Stadt ziehen. Diese gesellschaftliche Stim­mung, die maßge­blich von AkteurIn­nen wie der AfD erzeugt wird, sug­geriert sich chro­nisch zu kurz gekom­men Füh­len­den wie Toni Schmidt, dass „die Aus­län­der“ hier her kämen, um sich ein besseres Leben zu erschle­ichen und alles geschenkt bekä­men. Es ist gut vorstell­bar, dass diese Stim­mung maßge­blich mit dazu beige­tra­gen hat, dass dieser es „den Aus­län­dern heim zahlen“ wollte und das Haus anzündete.

2Pressemit­teilung der Staat­san­waltschaft Saar­brück­en vom 26.10.2018, zulet­zt am 05.03.2019 abgerufen unter: https://www.saarland.de/dokumente/dienststelle_staatsanwaltschaft_saarbruecken/Pressemitteilung_34.18.pdf

4Pressemit­teilung der Polizei vom 25.07.2018, abzu­rufen unter https://www.saarland.de/220187.htm (zulet­zt abgerufen am 05.03.2019)

6Pressemit­teilung der Staat­san­waltschaft Saar­brück­en vom 26.10.2018, zulet­zt am 05.03.2019 abgerufen unter: https://www.saarland.de/dokumente/dienststelle_staatsanwaltschaft_saarbruecken/Pressemitteilung_34.18.pdf

7„Aktueller Bericht“ des Saar­ländis­chen Rund­funks vom 13.02.2019, abgerufen am 05.03.2019 unter: https://www.sr-mediathek.de/index.php?seite=7&id=70541

9„Aktueller Bericht“ des SR vom 29.03.2019, zulet­zt am 01.04.2019 abgerufen unter https://www.sr-mediathek.de/index.php?seite=7&id=72182&startvid=4

11ebd.

13sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/brand_voelklingen_brandstiftung100.html (zulet­zt abgerufen am 18.12.2017)

16sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/brandanschlaege_ottweiler100.html (zulet­zt abgerufen am 18.12.2017)