Am 17. April 2018 wurde nachts ein Haus in Neunkirchen-Wiebelskirchen in Brand gesetzt, einer der Bewohner wurde getötet. In dem Haus in der Kuchenbergstraße wohnten auch aus Syrien geflohene Menschen, darunter mehrere Kinder. Während des Prozesses wird klar: Motiv des Hauptangeklagten Toni Jürgen Schmidt war Rassismus.
Am späten Abend des 17.04.2018 brannte es gegen 23:15 Uhr in der Kuchenbergstraße in Wiebelskirchen. Die Flammen breiteten sich vom Treppenhaus im Erdgeschoss schnell in das obere Stockwerk aus. BewohnerInnen des Hauses flüchteten vor dem Rauch und den Flammen an die Fenster und schrien um Hilfe. Die Feuerwehr rettete elf Menschen, darunter mehrere Kinder. Sie erlitten teils schwere Rauchgasvergiftungen. Philipp W., der 37-jährige Bewohner des Dachgeschosses, starb in dem brennenden Haus, er verbrannte bis zur Unkenntlichkeit. In dem niedergebrannten Haus hatten auch eine aus Syrien geflohene Familie mit fünf Kindern sowie in einer weiteren Wohnung zwei syrische Männer gewohnt.
Die beiden Männer wurden durch einen Rauchmelder auf den Brand aufmerksam. Da die Flucht durch den Flur wegen der dort wütenden Flammen versperrt war, retteten sie sich durch ein Fenster ins Freie. Die syrische Familie konnte durch die Feuerwehr mit Leitern aus dem ersten Geschoss gerettet werden. Die Wohnungen waren von der Stadt Neunkirchen als Unterkunft für Geflohene angemietet worden. Die Löscharbeiten dauerten bis zum nächsten Tag, das Haus ist nach dem Brand einsturzgefährdet.
Schnell war klar: Ursache des tödlichen Feuers war Brandstiftung. Das Feuer war im Flur des Wohn- und Geschäftshauses ausgebrochen, wo sich noch das Metallgerippe eines Kinderwagens am Ort der Ausbruchsstelle fand. Der Kinderwagen hatte neben einer Holztreppe gestanden, wodurch sich das Feuer rasend schnell in die oberen Geschosse des Hauses ausbreiten konnte. Nach längeren Ermittlungen durch die Polizei wurden zwei Tatverdächtige gefunden und schließlich der Brandstiftung mit Todesfolge beziehungsweise der Beihilfe hierzu angeklagt.2
Ein Leben in der Hölle einer deutschen Kleinfamilie
Hauptangeklagter ist der 29-jährige Toni Jürgen Schmidt. Er schweigt zunächst vor Gericht, lässt am vierten Prozesstag aber durch seinen Verteidiger eine Erklärung verlesen. Demnach sei seine Kindheit in einer deutschen Kleinfamilie von Gewalt geprägt gewesen. Der Familienvater habe ihn ebenso wie seine Mutter wiederholt geschlagen und misshandelt. Schmidt habe eine Schule für Lernbehinderte besucht ohne einen Abschluss zu erreichen und dann in einer Werkstatt für psychisch Kranke gearbeitet. Der vom Gericht als Gutachter bestellte Psychiater attestiert dem Angeklagten eine mittelschwere Intelligenzminderung, die zum Teil auch durch die in seiner Kindheit erlittene Gewalt durch den Vater mit verursacht worden sein könne. Er zeige aggressives, impulsives Verhalten und verfüge nur über mangelhafte Konfliktlösungsstrategien, jedoch bestehe keine eingeschränkte Einsichtsfähigkeit. Aus der Kombination der Alkoholisierung zur Tatzeit (laut Berechnung des Gutachters ungefähr 1,4 Promille) und der Intelligenzminderung resultierten erhebliche Steuerungsmängel und somit eine verminderte Schuldfähigkeit. Die gesetzlichen Voraussetzungen für eine dauerhafte Unterbringung sieht der Gutachter jedoch als nicht erfüllt an.
Der Beihilfe zur Brandstiftung mit Todesfolge ist der 19-jährige Thomas M. angeklagt. Er hatte eine Förderschule besucht und eine Ausbildung in einer Einrichtung der Lebenshilfe begonnen. Nach Aussage eines Zeugen, der M. seit seiner Kindheit kenne, sei der Angeklagte „geistig zurück geblieben“. In einer Vernehmung durch einen Polizisten der Mordkommission, welche auf Video aufgezeichnet wurde, wirkt M. sehr unsicher und leicht manipulierbar. Auch M. wird von einer psychiatrischen Gutachterin eine Intelligenzminderung bescheinigt, außerdem liege eine emotionale Unreife vor.
Motiv: Rassismus
Die beiden Angeklagten Toni Schmidt und Thomas M. hatten sich am Tattag getroffen, um die Schwangerschaft von Julia P., der 32-jährigen Lebensgefährtin von Schmidt, mit reichlich Alkohol zu begießen. Der Mitangeklagte M. äußerte in den Vernehmungen bei die Polizei: „Wenn ich und der Toni unterwegs sind, dann machen wir Blödsinn und es kommt die Feuerwehr.“ Schmidt habe gesagt: „Heute fährt noch die Feuerwehr raus“, woraufhin M. klar gewesen sei, dass „er was im Schilde führt“. Während der Feier habe sich Schmidt nach eigenem Bekunden an angebliche Beleidigungen seiner Lebensgefährtin durch „die Ausländer“ erinnert, woraufhin er zu „dem Haus der Ausländer“ gegangen sei, „um die Ausländer zu bestrafen“. Der Mitangeklagte M. sagt in der Vernehmung bei der Polizei, dass sie gewusst hätten, dass „dort Ausländer wohnen, denen er [Schmidt] es heimzahlen“ wollte. Der Zeuge Jan U. bestätigt dies, Schmidt habe ihm gesagt, dass er das Feuer gelegt habe, um sich an „den Ausländern“ beziehungsweise „den Kanaken“ zu rächen.
Schmidt habe laut Aussage von M. das Haus in der Kuchenbergstraße betreten und einen im Flur stehenden Kinderwagen mit Hilfe eines Feuerzeuges und eines Deosprays angezündet. Danach seien sie zurück zum vorherigen Treffpunkt gegangen und hätten sich wieder mit dem Freund Schmidts getroffen. M. selbst gibt an, „nur Schmiere gestanden“ zu haben. Der Angeklagte Schmidt räumt in einer Prozesserklärung zwar das Anzünden des Kinderwagens mit einem Feuerzeug ebenso wie das rassistische Tatmotiv ein. Allerdings will er die Flammen sofort wieder mit der bloßen Hand ausgeschlagen haben, wobei er sich keinerlei Verbrennungen zugezogen habe. Diese angeblich unternommenen Löschversuche werden vom Gericht jedoch als nicht glaubwürdig angesehen. Während das Haus sodann in Flammen stand und die Feuerwehr um das Leben der im Haus Eingeschlossenen kämpfte, begaben sich die Brandstifter zurück zum Tatort, um dort „den Verkehr zu regeln“ und sich als Gaffer am durch eigene Hand angerichteten Schrecken zu betätigen.
Ein Zeuge berichtet außerdem vor Gericht, dass er Toni Schmidt verdächtige, im Flur des Hauses Bexbacher Straße 8–12, in dem Schmidt damals gewohnt hatte, im Jahr 2018 Hakenkreuze an die Wand geschmiert zu haben. Nachfragen werden vom Gericht keine gestellt, der weitere Hinweis auf eine extrem rechte Gesinnung des Angeklagten Schmidt nicht weiter verfolgt.
Acht Jahre Freiheitsstrafe
In ihrem Plädoyer stellt die Oberstaatsanwältin fest: Motiv des Angeklagten Schmidt war Rache an „den Ausländern“, da diese seine Freundin beleidigt hätten. Nachdem von Seiten der Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von neun Jahren für Schmidt beantragt wurde, führt dessen Verteidiger aus, dass aus seiner Sicht eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angezeigt sei, um die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten durch Schmidt zu schützen und er dort besser therapiert werden könne. Toni Schmidt wird vom Gericht schließlich wegen besonders schwerer Brandstiftung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren verurteilt. Es sei erwiesen, dass er den Kinderwagen mit einem Feuerzeug in Verbindung mit einem Deospray angezündet habe. Das Gericht sah gar einen möglichen Tötungsvorsatz, was jedoch — im Zweifel für den Angeklagten — als nicht erwiesen angesehen werde. Als mögliches Tatmotiv wird vom Vorsitzenden Richter in der mündlichen Urteilsbegründung der „nichtige Grund“ der angeblichen Beleidigung der Lebensgefährtin angeführt, eine konkrete Festlegung sei aber „schwierig“. Als strafmindernd wurde die durch Intelligenzminderung und Alkoholisierung erheblich geminderte Steuerungsfähigkeit gewertet. Gegen das Urteil hat Schmidt Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.3
Der Mitangeklagte M. wird als Heranwachsender nach Jugendstrafrecht wegen Beihilfe zur Brandstiftung mit Todesfolge und Diebstahl des Fahrrads verurteilt und erhält eine Betreuungsweisung für ein Jahr sowie als Auflage die Teilnahme an einem sozialpädagogischen Kurs als Erziehungsmaßregel.
Wie immer: „kein politischer Hintergrund zu erkennen“
Hakenkreuz-Schmierereien, „Rache an den Ausländern“ als Tatmotiv — Man sollte meinen, dass das rassistische Motiv der Brandstiftung angesichts der Aussagen der Angeklagten wie auch der Zeugen nicht zu leugnen ist. Doch weit gefehlt: Während die Polizei aus „ermittlungstaktischen Gründen” zunächst keine Angaben zum Tatmotiv machen will4 ist sich die Lokaljournaille schnell sicher, „dass bei der Tat kein politischer Hintergrund zu erkennen ist“.5 Die Staatsanwaltschaft sah nach Abschluss der Ermittlungen das Tatmotiv als „bislang nicht zweifelsfrei geklärt“ an; Gesichert erscheine lediglich, „dass beide Angeschuldigten hinsichtlich Feuerwehrarbeit sehr interessiert“ seien.6 Die Ignoranz der deutschen Justiz kommt auch dadurch zur Geltung, dass nur BewohnerInnen des in Brand gesteckten Hauses als ZeugInnen gehört wurden, die einen deutschen Pass besitzen. Von den im Haus lebenden aus Syrien geflohenen Menschen wurde hingegen niemand vernommen, worüber sich der Vater der syrischen Familie zurecht empört.7 Nach den Aussagen im Prozess ist das rassistische Motiv zwar nicht mehr zu ignorieren und wird von der Presse auch vereinzelt beiläufig erwähnt,8 in der Berichterstattung nach dem Urteil jedoch erneut ignoriert.9,10 Der Zeuge Jan U. sagt aus, Schmidt habe das Feuer gelegt, um sich an den im Haus lebenden “Ausländern” zu rächen, der Haupttäter Schmidt räumt im Prozess ein, zum Haus „der Ausländer“ gegangen zu sein, „um die Ausländer zu bestrafen“, der Mittäter M. gibt in der Vernehmung an, dass Schmidt es „den Ausländern heimzahlen wollte“ — für die „Saarbrücker Zeitung“ handelte Schmidt dennoch „aus ungeklärten Gründen“.11
Neben der nur äußerst halbherzigen und geradezu widerwillig erscheinen Thematisierung durch die Medien, dass in Wiebelskirchen ein Mensch einem rassistisch motivierten Brandanschlag zum Opfer gefallen ist, bleibt auch die öffentliche Empörung hierüber im Saarland gänzlich aus.
Serie von Brandstiftungen auf von MigrantInnen bewohnte Häuser
Dabei steht die Brandstiftung in Wiebelskirchen in einer Reihe von diversen Brandanschlägen auf von MigrantInnen oder Geflüchteten bewohnte Häuser im Saarland in der vergangenen Jahren.
Von 2006 bis 2012 wurden in Völklingen insgesamt 18 Brandstiftungen auf Gebäude verübt, in denen MigrantInnen wohnten. Eine Sonderermittlungsgruppe kann keine TäterInnen ausfindig machen.12 Am 17. Januar 2017 wird in Völklingen eine von MigrantInnen gemietete Lagerhalle angezündet, bei dem Großbrand werden zwei Menschen verletzt, es entsteht ein Sachschaden von rund eineinhalb Millionen Euro.13 TäterInnen konnten bis heute nicht ermittelt werden. Im Juli 2017 wurde in Völklingen innerhalb einer Woche ein Haus, das als Unterkunft für Geflüchtete dienen sollte, gleich dreimal in Brand gesteckt.14 TäterInnen konnten bis heute nicht ermittelt werden. Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist, dass einer von insgesamt nur 15 durch den „Nationalsozialistischen Untergrund“ („NSU“) versandten Bekenner-DVDs an die Völklinger türkisch-islamische Moscheegemeinde geschickt worden war.15
In Ottweiler werfen bis heute unbekannte TäterInnen am 3. Juni 2017 nachts zwei Brandsätze auf das Dach eines Hauses in der Johann-Wichern-Straße. In der nächsten Nacht wird mit Brandsätzen ein Mehrfamilienhaus in der Saarbrücker Straße angegriffen. Weitere zwei Nächte später wird erneut ein Brandsatz auf das Haus in der Johann-Wichern-Straße geworfen. Beide Häuser werden von MigrantInnen bewohnt.16 TäterInnen konnten bis heute nicht ermittelt werden.
Philip W. ist auch nicht das erste Todesopfer eines rassistisch motivierten Brandanschlags im Saarland. Am 19. September 1991 wurde Samuel Yeboah, politischer Flüchtling aus Ghana, durch einen rassistischen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft in Saarlouis-Fraulautern ermordet. Die TäterInnen wurden nie ermittelt, die Ermittlungen nach wenigen Wochen eingestellt.17 Erwähnenswert in der Serie neonazistischer Gewalttaten im Saarland ist auch der Bombenanschlag am 9. März 1999 auf die Ausstellung „Vernichtungskrieg. Verbrechen der Wehrmacht 1941 bis 1944“. TäterInnen wurden auch hier bis heute nicht ermittelt,18 eine Verbindung zum „Nationalsozialistischen Untergrund (NSU)“ ist nicht auszuschließen.19
Die AfD gehört mit auf die Anklagebank!
Der Haupttäter Schmidt hatte ein wahrlich schlechtes Leben in der deutschen Provinz. In seiner Kindheit vom Vater misshandelt, unter seiner Intelligenzminderung leidend und von MitschülerInnen wie ArbeitskollegInnen gemobbt lebt er in dem vom Strukturwandel mitgenommenen Wiebelskirchen. Die „typische Dorftankstelle“, wie sie ein Zeuge nennt, als Lebensmittelpunkt, an der sich regelmäßig Mixery und Wodka besorgt wird, passt ins Bild. Ohne erkennbare Perspektive auf ein besseres Leben bricht sich die Wut über die bestehenden Verhältnisse dann in Gewalt gegen vor Krieg und noch größerem Elend geflohenen MigrantInnen Bahn. Eine angebliche Beleidigung der Lebensgefährtin bringt das Fass zum Überlaufen und macht „die Ausländer“ zu willkommenen Opfern für den sich ständig als zu kurz gekommen und gemobbt empfindenden Schmidt.
Im Jahr 2018, als Schmidt zum Brandstifter wurde und einen Menschen tötete, erreichte die Stimmung gegen MigrantInnen in Deutschland einen neuen Höhepunkt. Kurz nach dem Wiebelskircher Brandanschlag demonstriert der deutsche Mob seinen Hass auf MigrantInnen im sächsischen Chemnitz, wo 6.000 Neonazis den Hitlergruß zeigend und MigrantInnen durch die Straßen hetzend von der Polizei ungestört durch die Stadt ziehen. Diese gesellschaftliche Stimmung, die maßgeblich von AkteurInnen wie der AfD erzeugt wird, suggeriert sich chronisch zu kurz gekommen Fühlenden wie Toni Schmidt, dass „die Ausländer“ hier her kämen, um sich ein besseres Leben zu erschleichen und alles geschenkt bekämen. Es ist gut vorstellbar, dass diese Stimmung maßgeblich mit dazu beigetragen hat, dass dieser es „den Ausländern heim zahlen“ wollte und das Haus anzündete.
1https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/neunkirchen/neunkirchen/ein-toter-bei-brand-in-wiebelskirchen_aid-17124855 (zuletzt abgerufen am 04.03.2019)
2Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom 26.10.2018, zuletzt am 05.03.2019 abgerufen unter: https://www.saarland.de/dokumente/dienststelle_staatsanwaltschaft_saarbruecken/Pressemitteilung_34.18.pdf
3https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/neunkirchen/revision-im-prozess-um-brand-mit-einem-toten_aid-37971777 (zuletzt abgerufen am 31.05.2019)
4Pressemitteilung der Polizei vom 25.07.2018, abzurufen unter https://www.saarland.de/220187.htm (zuletzt abgerufen am 05.03.2019)
5https://www.sol.de/news/update/News-Update,272302/Toedliches-Feuer-in-Neunkirchen-Toni‑S.-schon-wegen-Brandstiftung-vorbestraft,272342 (zuletzt abgerufen am 05.03.2019)
6Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Saarbrücken vom 26.10.2018, zuletzt am 05.03.2019 abgerufen unter: https://www.saarland.de/dokumente/dienststelle_staatsanwaltschaft_saarbruecken/Pressemitteilung_34.18.pdf
7„Aktueller Bericht“ des Saarländischen Rundfunks vom 13.02.2019, abgerufen am 05.03.2019 unter: https://www.sr-mediathek.de/index.php?seite=7&id=70541
8https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/brand_wiebelskirchen_rache_auslaender100.html (zuletzt abgerufen am 28.03.2019)
9„Aktueller Bericht“ des SR vom 29.03.2019, zuletzt am 01.04.2019 abgerufen unter https://www.sr-mediathek.de/index.php?seite=7&id=72182&startvid=4
10https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarland/urteil-nach-toedlichem-feuer-im-saarland-acht-jahre-haft-fuer-brandstifter_aid-37778263 (zuletzt abgerufen am 01.04.2019)
11ebd.
12https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarland/weitere-braende-mit-rechtem-hintergrund_aid-1299516, https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarland/weiterer-brand-mit-rechtem-hintergrund-in-voelklingen_aid-1317252, https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarland/zwei-neue-braende-in-voelklingen-beschaeftigen-sonderermittler_aid-1157623 (zuletzt abgerufen am 01.04.2019)
https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/rechtsextremismus/brandserie-in-voelklingen-elf-sonderbare-braende-11557447.html (zuletzt abgerufen am 01.04.2019)
13sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/brand_voelklingen_brandstiftung100.html (zuletzt abgerufen am 18.12.2017)
14https://www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/saarland/dritte-brandstiftung-in-einer-woche_aid-2428061 (zuletzt abgerufen am 31.03.2019)
15https://www.fr.de/politik/terror-spur-saarland-11367862.html, zuletzt abgerufen am 01.04.2019
16sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/brandanschlaege_ottweiler100.html (zuletzt abgerufen am 18.12.2017)
18https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/20_jahre_anschlag_wehrmachtsausstellung102.html, zuletzt abgerufen am 01.04.2019
19https://www.konkret-magazin.de/aktuelles/aus-aktuellem-anlass/aus-aktuellem-anlass-beitrag/items/richtig-dahemm.html (zuletzt abgerufen am 26.05.2019)